Eignungsprüfungen
Einige Studiengänge an der Universität Potsdam haben besondere Zugangsvoraussetzungen. Nähere Informationen finden Sie in den Ordnungen zur Eignungsprüfung. Die Nachweise über das Bestehen der Prüfung müssen bei der Bewerbung bzw. der Immatrikulation vorliegen.
Termine für die Eignungsprüfungen
Für folgende Studiengänge sind an der Universität Potsdam Eignungsprüfungen nachzuweisen:
- Bestätigung gilt im Jahr des Ablegens der Prüfung bzw. des Äquivalents (gilt für alle in der Ordnung genannten Äquivalente) und im Folgejahr.
- Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung oder der Nachweis eines Äquivalents gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung bzw. des Äquivalents und in dem des Folgejahrs.
- Bestätigung gilt im Jahr des Ablegens der Prüfung bzw. des Äquivalents (gilt für alle in der Ordnung genannten Äquivalente) und im Folgejahr.
- Bestätigung gilt im Jahr des Ablegens der Prüfung bzw. des Äquivalents (gilt für alle in der Ordnung genannten Äquivalente) und im Folgejahr.
- Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung oder der Nachweis eines Äquivalents gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung bzw. des Äquivalents und in dem des Folgejahrs.
- Bestätigung gilt im Jahr des Ablegens der Prüfung und im Folgejahr.
- Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung oder der Nachweis eines Äquivalents gilt unbegrenzt.
- Bestätigung gilt im Jahr des Ablegens der Prüfung und im Folgejahr.
- Bestätigung gilt im Jahr des Ablegens der Prüfung und im Folgejahr.
- Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung oder der Nachweis eines Äquivalents gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung bzw. des Äquivalents und in dem des Folgejahrs.
- Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung oder der Nachweis eines Äquivalents gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung bzw. des Äquivalents und in dem des Folgejahrs.
- Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung oder der Nachweis eines Äquivalents gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung bzw. des Äquivalents und in dem des Folgejahrs.
- Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung und in dem der beiden Folgejahre.
- Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung und in dem der beiden Folgejahre.
- Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung und in dem der beiden Folgejahre.
Alle Informationen zum Ablauf und der Anmeldung entnehmen Sie bitte den obigen Links.
Sie erhalten im Internet zusätzlich Informationen zu den anerkannten Äquivalenzregelungen für die jeweiligen Eignungsprüfungen. Bitte beachten Sie, dass für das Fach Musik (lehramtsbezogener Bachelor) ausschließlich die Prüfung der Universität Potsdam anerkannt wird.
Informationen zu individuellen Nachteilausgleichen im Zusammenhang mit dem Ablegen von Eignungsprüfungen finden Sie auf der folgenden Seite.