Wann Sie eine Rückmeldung über das Ergebnis Ihrer Bewerbung erhalten, hängt unter anderem davon ab, ob Sie sich für einen zulassungsfreien (kein NC) oder einen zulassungsbeschränkten (NC UP) Masterstudiengang beworben haben.
Sie haben sich für einen zulassungsfreien Masterstudiengang (kein NC) mit der Bewerbungsfrist 15. August beziehungsweise 15. Februar über PULS beworben:
Nachdem Sie Ihren Antrag auf Zulassung elektronisch eingereicht haben, wird dieser auf die formale Vollständigkeit durch das Dezernat für Studienangelegenheiten geprüft. Sofern die Formkorrektheit bestätigt werden konnte, wird Ihr Antrag an den Prüfungsausschuss zur Bestätigung der fachlichen Eignung geleitet. Ein Prüfresultat kann Ihnen innerhalb von ungefähr drei Wochen über PULS mitgeteilt werden. Die genauen Bearbeitungszeiten variieren je Studiengang und je nach Zeitpunkt innerhalb der Bewerbungsphase (Vorlesungszeit, vorlesungsfreie Zeit). Einen Zulassungsbescheid erhalten Sie über Ihr PULS-Konto und postalisch.
Sie haben sich für einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang (NC UP) mit der Bewerbungsfrist 1. Juni beworben:
Bei Masterstudiengängen mit einer Zulassungsbeschränkung erhalten Studieninteressierte nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Rückmeldung über den Ausgang Ihrer Bewerbung. Ein Auswahlverfahren kann erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist und nachdem alle fristgerecht eingegangenen Bewerbungen geprüft wurden, durchgeführt werden.
Die Auswahlverfahren an der Universität Potsdam finden zum Wintersemester in der Regel Ende Juni bis Ende Juli und zum Sommersemester Ende Januar bis Ende Februar eines Jahres statt. Bitte beachten Sie, dass diese Zeitangaben nur Richtwerte sind und keine verbindliche Frist darstellen.
Einen Zulassungsbescheid oder Ablehnungsbescheid erhalten Sie über PULS, wenn Sie sich über PULS beworben haben. Wenn Sie Ihre Bewerbung über uni-assist e.V. eingereicht haben, erhalten Sie Ihren Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid durch den Prüfungsausschuss.
Bescheide werden nur an Anschriften in Deutschland postalisch zugestellt. Bei Anschriften in einem anderen EU-Land oder außereuropäischen Ausland erfolgt die Zustellung digital.