Häufig gestellte Fragen zur Masterbewerbung
Bitte beachten Sie, dass sich die hier veröffentlichten Angaben ausschließlich auf die Masterstudiengänge beziehen, für die eine Bewerbung über PULS oder über uni-assist erfolgt. Unsere weiterbildenden Masterstudiengänge, Kooperationsstudiengänge und lehramtsbezogene Masterstudiengänge haben hiervon abweichende Bewerbungsmodalitäten und Fristen, die bei den jeweiligen Studiengängen dargestellt werden.
Zugangsvoraussetzungen
Welches Bachelorstudium ist Voraussetzung für die Zulassung in ein Masterstudium?
In der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung Ihres Wunschmasterstudiengangs erfahren Sie, welches Bachelorstudium für die Zulassung notwendig ist. Die fachspezifische Zugangs- und Zulassungsordnung informiert über qualifizierende Studienrichtungen, geforderte Fachkompetenzen und Sprachkenntnisse.
Wie kann ich erfahren, ob ich mit meinem Bachelorabschluss ein Zulassungsangebot erhalten kann?
Ob Sie mit Ihrem Bachelorstudium die fachlichen Anforderungen Ihres Wunschmasterstudiengangs erfüllen, prüft die Universität Potsdam im Rahmen der Bewerbungsbearbeitung. Bitte beachten Sie, dass sowohl alle fachlichen und gegebenenfalls sprachlichen Anforderungen erfüllt sein müssen, damit sich eine Aussicht auf Zulassung ergibt.
Vorab einer Bewerbung können Sie den Studieninhalt Ihres Bachelorstudiums mit den Anforderungen der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung vergleichen. Eine abschließende Bewertung ihrer Eignung können wir nur im Rahmen der Bewerbungsbearbeitung vornehmen, sofern alle geforderten Unterlagen vollständig und fristgerecht von Ihnen eingereicht wurden.
Ich habe einen Studienabschluss von einer ausländischen Hochschule. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Für alle Studieninteressierten besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung für ihren Wunschmasterstudiengang einzureichen. Studieninteressierte mit einem Hochschulabschluss von einer ausländischen Hochschule sollten jedoch folgende Aspekte beachten:
Erstens, Studienabschlüsse von einer ausländischen Hochschule müssen im deutschen Bildungssystem anerkannt sein. Zweitens müssen Sie einem deutschen Bachelorabschluss von mindestens 180 ECTS gleichwertig sein, damit sie sich als formale Masterzugangsberechtigung qualifizieren.
Die Prüfung und Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse erfolgt durch uni-assist e.V. gemäß den Vorgaben der KMK und orientiert sich an die Einträge in der Datenbank Anabin.
Welche Sprachkenntnisse muss ich mit meiner Bewerbung nachweisen?
Jeder Masterstudiengang der Universität Potsdam verfügt über seine eigenen sprachlichen Zugangsvoraussetzungen. Dass bedeutet für Sie, dass Sie sich immer über die sprachlichen Voraussetzungen für jeden konkreten Masterstudiengang informieren müssen. Die sprachlichen Zugangsvoraussetzungen werden in der jeweils gültigen fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung definiert. Eine Übersicht der Sprachnachweisdokumente je Masterstudiengang erhalten Sie auf der Dezernatsseite zur Masterbewerbung. Bitte beachten Sie, dass alle vom Masterstudiengang geforderten Sprachkompetenzen durch ein anerkanntes Zertifikat nachgewiesen sein müssen, bevor eine Bewertung der akademischen Eignung durchgeführt werden kann.
Welche Abschlussnote benötige ich für die Zulassung in meinen Wunschmasterstudiengang?
Eine Auswahl nach Durchschnittsnote und gegebenenfalls zusätzlichen Qualifikationen erfolgt nur in zulassungsbeschränkten Studiengängen. Eine Auswahl ist dann erforderlich, wenn die Anzahl der Bewerbungen die die fachlichen Zugangsvoraussetzungen nach § 3 der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung erfüllen, die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze übersteigt.
Bei Masterstudiengängen mit beschränkter Zulassung basiert die Auswahl auf verschiedenen Auswahlkriterien, die in einen Gesamtpunktwert umgewandelt werden. Diese einzelnen Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung können Sie den jeweiligen fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen entnehmen. Wie gut eine Bewerbung in einem Auswahlverfahren abschneidet, hängt unter anderem von der Gesamtzahl der Bewerbungen, die die fachlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, dem Umfang der jeweiligen Durchschnittsnoten-Kohorten sowie vom Umfang der jeweiligen Gesamtpunktwert-Kohorten ab.
Die Auswahlgrenzen basieren auf verschiedenen Variablen. Es kann daher nicht vorhergesagt werden, welche Durchschnittsnote oder Abschlussnote für eine erfolgreiche Bewerbung notwendig ist
Bewerbungsunterlagen
Welche Unterlagen muss ich einreichen und wie?
Sie finden eine Übersicht der von Ihnen einzureichenden Unterlagen auf der folgenden Seite.
Bitte beachten Sie, dass alle geforderten Dokumente mit einem Antrag vorgelegt werden müssen, bevor wir die akademische Eignung prüfen können. Bewerbungen, bei denen Pflichtdokumente fehlen, werden zurückgewiesen und nicht im Zulassungsverfahren berücksichtigt.
Wo und wie kann ich eine VPD für die Universität Potsdam erhalten?
Um eine VPD für die Universität Potsdam zu erhalten, müssen Sie bei uni-assist e.V. die 'Universität Potsdam - VPD' auswählen. Wir benötigen lediglich eine VPD für die gesamte Universität Potsdam und keine VPD je Studiengang. Weiterführende Informationen entnehmen Sie dieser Seite.
Ich habe mein Studium noch nicht abgeschlossen. Kann ich mich dennoch bewerben?
Ja, Sie können sich bewerben. Aber Ihre aktuelle Leistungsübersicht muss Mindestleistungspunkte aufweisen, damit eine Bewerbung erfolgreich sein kann:
-mind. 140 LP bei einem Bachelorstudium im Umfang von 180 LP
-mind. 170 LP bei einem Bachelorstudium im Umfang von 210 LP
-mind. 210 LP bei einem Bachelorstudium im Umfang von 240 LP
Wenn Sie beabsichtigen, akademische Zeugnisse von einer ausländischen Hochschule einzureichen, deren Leistungspunktesystem sich von dem ECTS-System unterscheidet, wird die Mindestanforderung an Leistungspunkte von uni-assist e.V. überprüft und bestätigt.
Was ist ein Einstufungsbescheid und wann muss ich einen Einstufungsbescheid einreichen?
Ein Einstufungsbescheid enthält das Bewertungsergebnis vom zuständigen Prüfungsausschusses Ihres angestrebten Masterstudiengang, nachdem dieser Ihre Studienleistungen aus einem anderen Masterstudium hinsichtlich einer Anerkennung und Anrechnung geprüft hat. Einen Einstufungsbescheid mit der Einstufungsentscheidung durch den Prüfungsausschuss benötigen Sie in folgenden Fällen:
1. Sie sind oder waren zuvor zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung in einem anderen Masterstudiengang immatrikuliert, bei dem eine fachlich-inhaltliche Verwandtschaft nicht ausgeschlossen werden kann.
In diesem Fall müssen Sie vorab Ihrer Bewerbung vom Prüfungsausschuss Ihres Wunschmasterstudiengangs prüfen und sich bestätigen lassen, ob erbrachte Leistungen anerkannt werden können. Aufgrund dieser Entscheidung erfolgt eine Einstufung in ein erstes oder höheres Fachsemester. Von der Einstufungsentscheidung ist das weitere Verfahren abhängig. Erhalten Sie eine Einstufungsentscheidung in das erste Fachsemester, können Sie einen Antrag auf Zulassung in das erste Fachsemester einreichen. Erhalten Sie eine Einstufungsentscheidung in ein höheres Fachsemester, können Sie einen Antrag auf Zulassung in das ausgewiesene höhere Fachsemester einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie den Einstufungsbescheid mit den übrigen Bewerbungsunterlagen einreichen müssen. Fehlt der Einstufungsbescheid, führt dies zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.
2. Sie beantragen die Zulassung in ein höheres Fachsemester (zweites, drittes, viertes Fachsemester).
Für die Bewerbung auf Zulassung in ein höheres Fachsemester müssen Sie einen Einstufungsbescheid mit der Einstufungsentscheidung durch den zuständigen Prüfungsausschuss des Masterstudiengangs an der Universität Potsdam einreichen.
Wie beantrage ich einen Einstufungsbescheid?
Hinweise über die Beantragung einer Einstufungsentscheidung können Sie dieser Seite entnehmen.
Welche Zertifikate werden für den Nachweis von Sprachkenntnissen anerkannt?
Auf der Seite ‚Sprachkenntnisse für ein Studium‘ werden unsere anerkannten Zertifikate und Nachweisdokumente für die Sprachen Englisch und Deutsch angezeigt. Wenn Ihr Wunschmasterstudiengang Nachweise von weiteren Fremdsprachenkenntnisse fordert, finden Sie diese unter den studiengangspezifischen Informationen der Seite ‚Masterbewerbung‘ .
Meine Muttersprache ist Deutsch beziehungsweise Englisch. Muss ich trotzdem einen Sprachnachweis einreichen?
Wenn Ihr Wunschmasterstudiengang einen Nachweis von Sprachkenntnissen fordert, müssen Sie ein Nachweisdokument entsprechend der formalen Anforderungen einreichen.
Kann ich die von meinem Wunschmasterstudiengang geforderten Sprachnachweise auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist nachreichen?
Wenn Ihr Wunschmasterstudiengang einen Nachweis von Sprachkompetenzen fordert, müssen Sie einen Nachweis entsprechend unserer formalen Anforderungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist eingereicht haben. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist besteht keine Möglichkeit, Sprachnachweise einzureichen.
Kann ich fehlende Dokumente auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist einreichen?
Die Bewerbungsfristen sind Ausschlussfristen. Es werden daher keine nachträglich eingereichten Unterlagen akzeptiert.
Muss ich ein Motivationsschreiben oder Arbeitszeugnisse einreichen?
Sie müssen nur dann ein Motivationsschreiben oder Arbeitszeugnisse einreichen, wenn dies explizit von Ihrem Wunschmasterstudiengang gefordert wird. Alle von einem Masterstudiengang geforderten Unterlagen werden in den studiengangspezifischen Informationen angezeigt.
Was ist ein Diploma Supplement?
Informationen über ein Diploma Supplement entnehmen Sie folgender Seite
Müssen Kopien beglaubigt werden?
Für die Bewerbung werden keine beglaubigten Kopien benötigt.
Meine Urkunden und Zeugnisse sind in einer anderen Sprache als Deutsch ausgestellt worden. Müssen Sie übersetzt werden?
Urkunden und Zeugnisse bzw. vorläufige Leistungsübersichten können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Wenn Sie Dokumente einreichen möchten, die in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, benötigen Sie zusätzlich eine deutsche oder englische Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer.
Bewerbung
Ab wann kann ich mich bewerben?
Für das Wintersemester : ab 1. April
Für das Sommersemester : ab 1. November des Vorjahres
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Bewerbungen für das jeweilige bevorstehende Semester annehmen. Es ist nicht möglich, in der Bewerbungsphase zum Wintersemester eine Bewerbung für das darauffolgende Sommersemester einzureichen. Es ist ebenfalls nicht möglich, in der Bewerbungsphase zum Sommersemester eine Bewerbung für das darauffolgende Wintersemester einzureichen.
Kann ich mich auch vor Beginn der offiziellen Bewerbungsphase für meinen Wunschmasterstudiengang bewerben?
Eine Bewerbung auf Zulassung ist ausschließlich innerhalb der angezeigten Bewerbungsphase möglich.
Wo muss ich meine Bewerbung einreichen?
Bei welcher Stelle Sie Ihre Bewerbung auf Zulassung einreichen, hängt vom jeweiligen konsekutiven Masterstudiengang ab. Gegenwärtig existieren zwei Online-Portale, über die eine Bewerbung auf Zulassung vorgesehen ist: PULS oder uni-assist e.V.
Kooperationsmasterstudiengänge und weiterbildende Masterstudiengänge verfügen über programmspezifische Bewerbungswege und Bewerbungsprozesse. Wenn Sie unsicher sind, wo Sie Ihren Antrag auf Zulassung für Ihren Wunschmasterstudiengang einreichen müssen, starten Sie am besten von der Seite ‚Bewerbung Master‘. Wenn Sie Ihren Wunschmasterstudiengang anklicken, werden Sie automatisch auf die für Sie relevante Seite mit den Bewerbungsinformationen geleitet.
Für welchen Masterstudiengang muss ich meine Bewerbung auf Zulassung in das 1. Fachsemester über uni-assist e.V. einreichen?
Für folgende Masterstudiengänge müssen Sie für das Wintersemester 2025/2026 Ihre Bewerbung auf Zulassung über uni-assist e.V. einreichen:
Angewandte Kulturwissenschaft und Kultursemiotik
Anglophone Modernities
Betriebswirtschaftslehre
Biochemistry and Molecular Biology
Bioinformatics
Cognitive Science
Cognitive Systems: Language, Learning and Reasoning
Data Science
Digital Health
Ecology, Evolution, Conservation
Economic Policy and Quantitative Methods
Psychologie mit den Schwerpunkten Arbeits- und Organisationspsychologie oder Kognition und Verhalten
Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie
Toxicology
War and Conflict Studies
Wirtschaftsinformatik und Digitale Transformation
Welcher Bewerbungsschluss gilt für mich?
Die Bewerbungsfristen unterscheiden sich je Masterstudiengang und angestrebtes Fachsemester. Auf der folgenden Seite finden Sie immer alle aktuellen Bewerbungsfristen angezeigt.
Die angezeigten Bewerbungsfristen gelten für alle Studieninteressierte unabhängig davon, ob Sie sich innerhalb der EU oder außerhalb der EU befinden.
Wie bewerbe ich mich über PULS?
Schitt 1: Sie registrieren sich im Onlineportal PULS. Beachten Sie, dass Sie eine aktuelle gültige Anschrift für den postalischen Versand der Bescheide eintragen. Für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung wird ein Zulassungsbescheid mit der korrekten Anschrift und dem vollständigen Namen notwendig sein. Ihre Neuregistrierung schließen Sie ab, indem Sie die E-Mail zur Registrierung bestätigen.
Studierende der Universität Potsdam nutzen bitte ausschließlich Ihre regulären PULS-Anmeldedaten und führen bitte keine Neuregistrierung durch.
Schritt 2: Online-Bewerbung
In Ihrem PULS-Account können Sie Ihren Wunschmasterstudiengang auswählen. Im Antragsformular beantworten Sie alle Abfragen wahrheitsgemäß und laden die angeforderten Dokumente als PDF hoch. Bitte beachten Sie, dass die mit einem Stern gekennzeichneten Uploadfelder Pflichtdokumente und Pflichtangaben darstellen, die zwingend vollständig vorliegen müssen, damit ein Antrag auf Zulassung auf die fachliche Eignung geprüft werden kann. Sie reichen Ihren Antrag auf Zulassung ausschließlich elektronisch ein.
Bitte beachten Sie, dass Sie eine Bewerbung auf Zulassung bis zum Ende der Bewerbungsfrist um 23:59 MEZ elektronisch abgegeben haben müssen, damit sie als fristgerecht eingereicht gilt. Wir berücksichtigen nur die Unterlagen, die über PULS bis zum Ende der Bewerbungsfrist eingereicht werden.
Schritt 3: Ergänzen von Bewerbungsunterlagen
Sollte Ihre Bewerbung auf Zulassung innerhalb der Bewerbungsphase vorläufig ausgeschlossen werden, besteht für Sie die Möglichkeit, weitere Dokumente einzureichen. Dazu müssen Sie zuerst Ihren Antrag in PULS zurückziehen. Erst dann können Sie weitere Dokumente hochladen. Nachdem Sie Ihre Nachbearbeitung abgeschlossen haben, müssen Sie Ihre Bewerbung auf Zulassung wieder einreichen. Erst nachdem Sie Ihren Antrag elektronisch wieder eingereicht haben, wird er dem Dezernat für Studienangelegenheiten vorliegen.
Wie bewerbe ich mich für das 1. Fachsemester meines Wunschmasterstudiengangs über uni-assist e.V.?
Schritt 1: Bewerber-Account erstellen
Sie registrieren sich bei uni-assist und beantworten die Grundfragen. Beachten Sie, dass Sie eine aktuelle gültige Anschrift für den postalischen Versand der Bescheide eintragen.
Schritt 2: Online-Bewerbung
Ihren Wunschmasterstudiengang finden Sie über die Suchfunktion und wählen ihn aus. Über die Auswahlliste gelangen zum Online-Antragsformular. Bitte folgen Sie den weiteren Anweisungen und laden die geforderten Unterlagen (siehe Punkt 3) im Online-Antragformular hoch. Sie reichen Ihre Online-Bewerbung ein, indem Sie Ihr Online-Antragsformular elektronisch an uni-assist übermitteln.
Für eine fristgerechte Bewerbung müssen Sie das Online-Antragsformular und alle geforderten Unterlagen (siehe Punkt 3. Bewerbungsunterlagen) bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist um 23:59 MEZ/MESZ über die Bestätigung ‚zur Kasse gehen‘ eingereicht haben. Es werden Ihnen keine Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt.
Schritt 3: Ergänzung von Bewerbungsunterlagen
Sofern Sie im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung weitere Unterlagen elektronisch einreichen möchten, können Sie diese auch nach dem Absenden des Onlineformulars bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist um 23:59 MEZ/MESZ über Ihren persönlichen Dokumente-Ordner vervollständigen. Es gilt das Hochladedatum und der Zeitstempel.
Es müssen keine Unterlagen postalisch bei uni-assist e.V. eingereicht werden. Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte nicht per Post oder per E-Mail direkt an die Universität Potsdam.
Wie bewerbe ich mich für die Zulassung in ein höheres Fachsemester?
Vorab einer Bewerbung auf Zulassung in ein höheres Fachsemester müssen Sie zuerst eine Einstufungsentscheidung durch den zuständigen Prüfungsausschuss Ihres Wunschmasterstudiengangs beantragen. Auf der Grundlage der Einstufungsentscheidung durch den Prüfungsausschuss können Sie im Anschluss einen Antrag auf Zulassung in bestätige höhere Fachsemester einreichen, sofern ein Studienangebot für das Fachsemester besteht.
Wenn für Ihren Wunschmasterstudiengang eine Bewerbung über das Online-Portal PULS der Universität Potsdam vorgesehen ist, reichen Sie Ihre Bewerbung auf Zulassung in ein höheres Fachsemester über PULS bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist elektronisch ein.
Bei den folgenden Masterstudiengängen ist eine Bewerbung auf Zulassung in ein höheres Fachsemester beim jeweiligen Prüfungsausschuss einzureichen:
Angewandte Kulturwissenschaft und Kultursemiotik
Anglophone Modernities
Betriebswirtschaftslehre
Biochemistry and Molecular Biology
Bioinformatics
Cognitive Science
Cognitive Systems: Language, Learning and Reasoning
Data Science
Digital Health
Ecology, Evolution, Conservation
Economic Policy and Quantitative Methods
Psychologie mit den Schwerpunkten Arbeits- und Organisationspsychologie oder Kognition und Verhalten
Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie
Toxicology
War and Conflict Studies
Wirtschaftsinformatik und Digitale Transformation
Bis zu welchem Zeitpunkt muss ich meine Bewerbung und alle geforderten Unterlagen spätestens eingereicht haben?
Alle erforderlichen Unterlagen müssen bis zur Bewerbungsfrist Ihres Wunschmasterstudiengangs eingereicht worden sein. Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen über PULS nur bis zum Ende der Bewerbungsfrist zurückgezogen und mit weiteren Unterlagen wiedereingereicht werden können. Bei uni-assist e.V. werden bis zu diesem Zeitpunkt nachgereichte Unterlagen bei der Bewertung berücksichtigt.
Bewerbungsfristen je Masterstudiengang.
Ab wann gilt meine Bewerbung als fristgerecht eingereicht?
Für eine fristgerechte Bewerbung müssen Sie Ihren Antrag auf Zulassung und alle geforderten Unterlagen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist um 23:59 MEZ/MESZ online eingereicht haben. Es gilt das Hochladedatum und der Zeitstempel.
Ich habe meinen Antrag auf Zulassung über PULS elektronisch abgegeben. Muss ich jetzt noch etwas tun?
Nachdem Sie Ihren Antrag auf Zulassung eingereicht haben, müssen Sie keine weiteren Schritte tätigen. Sie werden eine Rückmeldung über den Ausgang Ihrer Bewerbung über PULS erhalten.
Ich habe meinen Antrag auf Zulassung über PULS eingereicht. Kann ich Dokumente für meine Bewerbung nachträglich über PULS einreichen?
Sie können Dokumente nur innerhalb der Bewerbungsfrist nachreichen. Um Dokumente nachzureichen, müssen Sie zuerst Ihren Antrag zurückziehen. Erst dann können Sie Unterlagen in den Antragsbestandteilen ergänzen. Bitte beachten Sie, dass Sie im Anschluss Ihrer Nachbearbeitung Ihren Antrag auf Zulassung wieder elektronisch einreichen müssen. Erst nachdem Sie Ihren Antrag wieder elektronisch eingereicht haben, wird er der Universität Potsdam für die Prüfung der formalen und fachlichen Eignung vorliegen.
Ich habe meinen Antrag auf Zulassung in das 1. Fachsemester für meinen Wunschmasterstudiengang über uni-assist e.V. abgegeben. Muss ich mich jetzt zusätzlich in PULS registrieren?
Wenn Sie sich über uni-assist e.V. für Ihren Wunschmasterstudiengang und dort alle geforderten Unterlagen eingereicht haben, ist eine zusätzliche Registrierung für die Bewerbung bei PULS nicht notwendig. Sofern uni-assist e.V. Ihre Bewerbung an die Universität Potsdam exportieren kann, werden Sie von uni-assist darüber informiert. Anschließend wird ihre Bewerbung beim Prüfungsausschuss bearbeitet. Nach Abschluss der Bewerbungsbearbeitung erhalten Sie entweder postalisch oder zusätzlich auch via E-Mail einen Bescheid über die Zulassung oder Ablehnung.
Ich habe meinen Online-Antrag über uni-assist bereits abgeschickt. Kann ich Dokumente für meine Bewerbung nachträglich hochladen?
Unterlagen können Sie auch nachträglich bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist um 23:59 MEZ/MESZ über Ihren persönlichen Dokumente-Ordner in Ihrem uni-assist Nutzerkonto hochladen. Es gilt das Hochladedatum und der Zeitstempel.
Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeiten von uni-assist e.V. zu Prüfung nachträglich eingereichter Unterlagen (durchschnittlichen Bearbeitungszeiten bei uni-assist e.V).
Wie kann ich Dokumente nachreichen, nachdem uni-assist meine Bewerbung bereits bearbeitet hat und an die Universität Potsdam ausgeliefert hat?
Bitte laden Sie ergänzende Unterlagen vor Ablauf der Bewerbungsfrist um 23:59 MEZ/MESZ über den Unterordner 'Dokumente' unter 'Meine Anträge' hoch.
Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeiten von uni-assist e.V. zu Prüfung nachträglich eingereichter Unterlagen.
Wo erhalte ich Informationen zum Stand meiner Bewerbung?
Sie haben einen Antrag auf Zulassung über PULS eingereicht:
Bei Bewerbungen über PULS werden Sie per E-Mail informiert, sobald sich der Antragsfachstatus Ihrer Bewerbung auf Zulassung geändert hat. Sie können über Ihr PULS-Konto den Antragsfachstatus Ihrer Bewerbung einsehen. Die Zulassungsbescheide und Ablehnungsbescheide werden über PULS als PDF zur Verfügung gestellt sowie postalisch an die von Ihnen angegebene Anschrift versandt.
Sie haben einen Antrag auf Zulassung für das 1. Fachsemester über uni-assist e.V. eingereicht:
Falls uni-assist Ihre Bewerbung noch nicht an uns weitergeleitet hat, wenden Sie sich bitte an uni-assist e.V. Bei uni-assist e.V. finden Sie Informationen über die durchschnittliche Bearbeitungsdauer.
Sobald Sie die Meldung von uni-assist e.V. über die Weiterleitung Ihrer Bewerbung erhalten haben, können Sie nur direkt bei den Verantwortlichen für den Studiengang Informationen über den Stand Ihrer Bewerbung erhalten. Konkrete Ansprechpartner können Sie auf den einzelnen Seiten zum Masterstudienangebot finden. Bitte orientieren Sie sich jedoch vor einer Anfrage an den oben angegebenen zeitlichen Orientierungen.
Studiengangwechsel oder Zweitmasterstudium
Ich bin oder war bereits in einem Masterstudiengang immatrikuliert. Was muss ich beachten?
Bevor Sie einen Antrag auf Zulassung für Ihren Wunschmasterstudiengang einreichen, müssen Sie vorab durch den zuständigen Prüfungsausschuss Ihres Wunschmasterstudiengangs prüfen lassen, ob es sich bei Ihrem Masterstudium um ein Studium eines fachlich-inhaltlichen verwandten Studiengangs gehandelt hat und ob Sie aufgrund Ihrer Studienleistungen in einem Masterstudiengang in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können. Sie beantragen eine Einstufungsentscheidung und befolgen die Anweisungen auf der Seite ‚Einstufung in ein Fachsemester und Anerkennung von Leistungen‘.
Nachdem Sie eine Einstufungsentscheidung durch den Prüfungsausschuss erhalten haben, können Sie einen Antrag auf Zulassung für Ihren Wunschmasterstudiengang und das im Einstufungsbescheid bestätigte Fachsemester einreichen.
Ich habe bereits ein Masterstudium abgeschlossen. Kann ich mich trotzdem auf einen weiteren Masterstudiengang bewerben?
Ja, Sie können gerne einen Antrag auf Zulassung für einen weiteren Masterstudiengang einreichen.
Bevor Sie einen Antrag auf Zulassung für Ihren Wunschmasterstudiengang einreichen, müssen Sie vorab durch den zuständigen Prüfungsausschuss Ihres Wunschmasterstudiengangs prüfen lassen, ob es sich bei Ihrem Masterstudium um ein Studium eines fachlich-inhaltlichen verwandten Studiengangs gehandelt hat und ob Sie aufgrund Ihrer Studienleistungen aus Ihrem abgeschlossenen Masterstudiengang in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können. Sie beantragen eine Einstufungsentscheidung und befolgen die Anweisungen auf der Seite ‚Einstufung in ein Fachsemester und Anerkennung von Leistungen‘.
Nachdem Sie eine Einstufungsentscheidung durch den Prüfungsausschuss erhalten haben, können Sie einen Antrag auf Zulassung für Ihren Wunschmasterstudiengang und das im Einstufungsbescheid bestätigte Fachsemester einreichen.
Zulassung
Wann und wie erfahre ich, ob ich zugelassen bin?
Wann Sie eine Rückmeldung über das Ergebnis Ihrer Bewerbung erhalten, hängt unter anderem davon ab, ob Sie sich für einen zulassungsfreien (kein NC) oder einen zulassungsbeschränkten (NC UP) Masterstudiengang beworben haben.
Sie haben sich für einen zulassungsfreien Masterstudiengang (kein NC) mit der Bewerbungsfrist 15. August beziehungsweise 15. Februar über PULS beworben:
Nachdem Sie Ihren Antrag auf Zulassung elektronisch eingereicht haben, wird dieser auf die formale Vollständigkeit durch das Dezernat für Studienangelegenheiten geprüft. Sofern die Formkorrektheit bestätigt werden konnte, wird Ihr Antrag an den Prüfungsausschuss zur Bestätigung der fachlichen Eignung geleitet. Ein Prüfresultat kann Ihnen innerhalb von ungefähr drei Wochen über PULS mitgeteilt werden. Die genauen Bearbeitungszeiten variieren je Studiengang und je nach Zeitpunkt innerhalb der Bewerbungsphase (Vorlesungszeit, vorlesungsfreie Zeit). Einen Zulassungsbescheid erhalten Sie über Ihr PULS-Konto und postalisch.
Sie haben sich für einen zulassungsfreien Masterstudiengang (kein NC) mit der Bewerbungsfrist 15. August beziehungsweise 15. Februar über uni-assist e.V. beworben:
Nachdem uni-assist Ihre Unterlagen an den jeweiligen Studiengang ausgeliefert hat (aktuelle Bearbeitungszeiten bei uni-assist finden Sie hier unter "Aktuelle Bearbeitungszeiten"), wird Ihre Bewerbung auf die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen geprüft. Beachten Sie bitte, dass für die Prüfung der Unterlagen bei uni-assist Bearbeitungszeiten anfallen. Die Bearbeitungsdauer, bis eine Zulassungsentscheidung getroffen wird, variiert je nach Studiengang. Die Bescheide über die Zulassung oder Ablehnung können fortlaufend erstellt werden.
Die Bescheide werden postalisch vom Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachs an die von Ihnen bei uni-assist angegebene Adresse gesandt. Jede*r Bewerber*in erhält entweder einen Zulassungs- oder einen Ablehnungsbescheid. Beachten Sie auch die Informationen auf der Seite Wege in das Masterstudium .
Sie haben sich für einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang (NC UP) mit der Bewerbungsfrist 1. Juni oder 1. Dezember beworben:
Bei Masterstudiengängen mit einer Zulassungsbeschränkung erhalten Studieninteressierte nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Rückmeldung über den Ausgang Ihrer Bewerbung. Ein Auswahlverfahren kann erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist und nachdem alle fristgerecht eingegangenen Bewerbungen geprüft wurden, durchgeführt werden.
Die Auswahlverfahren an der Universität Potsdam finden zum Wintersemester in der Regel Ende Juni bis Ende Juli und zum Sommersemester Ende Januar bis Ende Februar eines Jahres statt. Bitte beachten Sie, dass diese Zeitangaben nur Richtwerte sind und keine verbindliche Frist darstellen.
Einen Zulassungsbescheid oder Ablehnungsbescheid erhalten Sie über PULS, wenn Sie sich über PULS beworben haben. Wenn Sie Ihre Bewerbung über uni-assist e.V. eingereicht haben, erhalten Sie Ihren Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid durch den Prüfungsausschuss.
Wie werden die Studienplätze vergeben?
Bei zulassungsfreien Masterstudiengängen wird die eingehende Bewerbung danach geprüft, ob sie die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Die Prüfung der Bewerbungen und die Entscheidung über eine Zulassung können bereits während des Bewerbungszeitraums erfolgen. Wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, bekommt einen Zulassungsbescheid.
Bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen wird die eingehende Bewerbung geprüft, ob sie die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Da es sich bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen um Studiengänge mit begrenzter Studienplatzkapazität handelt, schließt sich ein fachspezifisches Auswahlverfahren an, wenn die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der Studienplätze übersteigt. Nach welchen Kriterien die Auswahl erfolgt, ist der jeweiligen fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung zu entnehmen.
Was ist die Wartezeit?
Als Wartezeit gilt die Zeit, in der Bewerber*innen nach dem Erwerb der Masterzugangsberechtigung (in der Regel durch den Abschluss des für den Zugang berechtigenden ersten Studienabschlusses) nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren.
Ein Abschluss wird durch ein Abschlusszeugnis und Urkunde nachgewiesen.
Es werden nur volle Semester gezählt. Die Dauer der Wartezeit wird auf 16 Halbjahre begrenzt.
Was ist das Nachrückverfahren?
Wenn Studienplätze im Rahmen des Auswahlverfahrens nicht angenommen wurden und daher noch Studienplätze frei sind, können Nachrückverfahren durchgeführt werden. Ob ein Nachrückverfahren durchgeführt wird, entscheidet der jeweilige Studiengang. Bewerber*innen für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge, die am Auswahlverfahren teilgenommen haben und keine Zulassung für einen Masterstudiengang erhalten haben, nehmen automatisch am Nachrückverfahren teil. Es ist keine erneute Bewerbung bzw. Anmeldung erforderlich.
uni-assist
Was prüft uni-assist e.V. bei einer Bewerbung auf Zulassung in das 1. Fachsemester?
Uni-assist e.V. prüft, ob eine formale Masterzugangsberechtigung vorliegt und ob die vom Studiengang geforderten Sprachnachweise von Ihnen form- und fristgerecht eingereicht wurden. Sind diese formalen Mindestvoraussetzungen erfüllt, leitet uni-assist e.V. die Bewerbung zur Weiterbearbeitung an den jeweiligen Studiengang weiter.
Uni-assist e.V. prüft nicht, ob die von Ihnen eingereichten Unterlagen zur Bestätigung der fachlichen Zugangsvoraussetzungen genügen und ob Dokumente für die Teilnahme an einem Auswahlverfahren für Masterstudiengänge mit einer Zulassungsbeschränkung eingereicht wurden.
Bitte beachten Sie, dass eine Weiterleitung von uni-assist e.V. nicht automatisch bedeutet, dass Sie die fachlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen und eine Zulassung erhalten werden.
Wie viele Anträge auf Zulassung kann ich über uni-assist einreichen?
Sie können bis zu drei Zulassungsanträge für ein Masterstudium an der Universität Potsdam je Bewerbungsverfahren einreichen.
Ich kann den Masterstudiengang bei uni-assist nicht finden, für den ich mich bewerben möchte. Woran kann das liegen?
Mögliche Ursache 1 - kein Studienangebot zum gewählten Semester: Das Studienangebot kann sich von Semester zu Semester ändern. Einige Masterstudiengänge akzeptieren Bewerbungen für das 1. Fachsemester ausschließlich zum Sommer- oder Wintersemester. Ob Bewerbungen zum ersten Fachsemester zum jeweiligen Verfahren möglich sind, können Sie den Studiengangsspezifischen Informationen auf dieser Seite entnehmen.
Mögliche Ursache 2 - Bewerbungsfrist abgelaufen: Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird das Bewerbungsportal für den jeweiligen Masterstudiengang geschlossen. Es besteht daraufhin keine Möglichkeit mehr, eine Bewerbung für jenen Masterstudiengang elektronisch einzureichen. Auf dieser Seite stehen die aktuellen Bewerbungsfristen veröffentlicht.
Mögliche Ursache 3 - Bewerbung nicht über uni-assist möglich. Vergewissern Sie sich deshalb auf dieser Seite oder in unserem Studienangebot, ob eine Bewerbungsmöglichkeit für Ihren Wunschmasterstudiengang über uni-assist überhaupt besteht und welche Bewerbungsfrist Ihr Wunschmaster besitzt. Wenn Sie Ihren Masterstudiengang bei uni-assist nicht finden können, kann dies daran liegen, dass dieser grundsätzlich nicht bei uni-assist angeboten wird und die Bewerbung auf einem anderen Weg erfolgen muss.
Wenn Sie Ihren Masterstudiengang dennoch nicht finden können, helfen wir Ihnen gern weiter. Sie erreichen uns unter masterbewerbung@uni-potsdam.de.
uni-assist leitet meine Bewerbung nicht weiter. Was kann ich tun?
Von uni-assist werden Sie informiert, ob ihre Bewerbung an die Universität weitergeleitet werden konnte oder ob das nicht möglich war. Wenn Ihre Bewerbung nicht an den Studiengang weitergeleitet wird, werden Ihnen von uni-assist die Gründe mitgeteilt, warum Ihre Bewerbung nicht weitergeleitet werden konnte. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte mit einer Beschwerde direkt an uni-assist. Dort wird dann Ihre Bewerbung nochmals geprüft. Bei einer weiteren Beschwerde wird uni-assist die Bewerbung zur Entscheidung an die Verwaltung der Universität ausliefern.
Ich erhalte von uni-assist e.V. die Meldung, dass meine Unterlagen unvollständig sind. Was kann ich tun?
Uni-assist e.V. teilt Ihnen mit, welche Dokumente im Rahmen ihres Prüfumfangs fehlen oder fehlerhaft sind. Wenn die Bewerbungsfrist für Ihren Wunschmasterstudiengang noch nicht abgelaufen ist, können Sie fehlende Unterlagen bei uni-assist online nachreichen. Bitte überprüfen Sie hier, welche Unterlagen gegebenenfalls fehlen könnten und vervollständigen Sie diese, falls die Notwendigkeit besteht.
Beachten Sie, dass Unterlagen nur innerhalb der Bewerbungsfrist über uni-assist nachgereicht werden können und vor Ablauf der Bewerbungsfrist bei uni-assist eingetroffen sein müssen.
Bei den von uni-assist aufgeführten Unterlagen befinden sich Nachweise und Dokumente, welche die Universität Potsdam nicht aufführt. bzw. Welche Informationen sind gültig?
uni-assist ist ein Dienstleister, der für eine Vielzahl von Hochschulen in Deutschland tätig ist. Das Portal von uni-assist wurde so gestaltet, dass es den unterschiedlichen Anforderungen aller Mitgliedshochschulen gerecht wird. Das bedeutet, dass die bei uni-assist aufgeführten Unterlagen nicht mit unseren geforderten Unterlagen übereinstimmen müssen.
Bitte orientieren Sie sich daher an den Informationen, die auf den Seiten der Universität Potsdam veröffentlicht werden.
Auf der Seite von uni-assist steht, dass Kopien in beglaubigter Form eingereicht werden müssen. Auf der Seite der Universität Potsdam steht, dass einfache Kopien akzeptiert werden. Welche Information ist gültig?
Die Informationen auf unserer Seite ‚Masterbewerbung über uni-assist‘ sind gültig. Für die Bewerbung über uni-assist akzeptieren wir nicht beglaubigte Kopien.
uni-assist ist ein Dienstleister, der für eine Vielzahl von Hochschulen in Deutschland tätig ist. Das Portal von uni-assist wurde so gestaltet, dass es den unterschiedlichen Anforderungen aller Mitgliedshochschulen gerecht wird. Das bedeutet, dass die bei uni-assist aufgeführten Informationen nicht mit unseren veröffentlichten Informationen übereinstimmen müssen.
Wo erhalte ich Informationen zum Stand meiner Bewerbung?
Falls uni-assist Ihre Bewerbung noch nicht an uns weitergeleitet hat, wenden Sie sich bitte an uni-assist. Bei uni-assist finden Sie Informationen über die durchschnittliche Bearbeitungsdauer.
Sobald Sie die Meldung von uni-assist über die Weiterleitung Ihrer Bewerbung erhalten haben, können Sie nur direkt bei den Verantwortlichen für den Studiengang Informationen über den Stand Ihrer Bewerbung erhalten. Konkrete Ansprechpartner:innen können Sie auf den einzelnen Seiten zum Masterstudienangebot finden. Bitte orientieren Sie sich jedoch vor einer Anfrage an den oben angegebenen zeitlichen Orientierungen (siehe Wege in das Masterstudium).
Gebühren
Kostet die Bearbeitung der Bewerbung durch uni-assist e.V. etwas?
Die Bearbeitung von Bewerbungen für Studiengänge, die direkt bei uni-assist e.V. erfolgen, sind für Bewerber*innen kostenfrei. Die VPD, welche für Bewerbungen bei PULS erforderlich ist, ist kostenpflichtig.
Werden Studiengebühren erhoben?
Die hier genannten nicht lehramtsbezogenen Masterstudiengänge sind nicht entgeltpflichtig; d.h. es werden keine Studiengebühren erhoben. Zur Immatrikulation und zu jeder Rückmeldung sind von den Studierenden jedoch die Semestergebühren zu entrichten. Mehr Informationen können Sie dieser Seite entnehmen.