Informationen zur Krankenversicherung
Wenn Sie an der Universität Potsdam studieren möchten, müssen Sie bei der Immatrikulation nachweisen, dass Sie über einen Krankenversicherungsschutz verfügen.
Dafür ist seit dem 01.01.2022 gemäß § 199a SGB V eine elektronische Meldung von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse an die Universität zwingend erforderlich. Diese Versicherungsbestätigung, die die Krankenkasse im Rahmen des Meldeverfahrens für Studierende (SMV) elektronisch an die Universität Potsdam übermittelt, wird auch M10-Meldung genannt.
Eine Immatrikulation ohne die elektronische Meldung über Ihren Krankenversicherungsstatus ist nicht möglich. Je früher Sie die Meldung anfordern, desto besser. Eine Versichertenkarte oder schriftliche Bescheinigungen können nicht akzeptiert werden.
Ausnahme: Für die Immatrikulation in ein Promotionsstudium muss der Versicherungsstatus nicht nachgewiesen und keine M10-Meldung beantragt werden.
Was soll ich tun?
1. Wenn Sie gesetzlich versichert sind
2. Wenn Sie privat versichert bzw. von der Versicherungspflicht befreit sind
3. Wenn Sie als internationale Studierende zum Studium nach Deutschland aus dem Ausland kommen
4. Wenn Sie weitere Fragen zur Krankenversicherung haben
Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland
Eine umfassende alphabetische Liste aller gesetzlichen Krankenkassen finden Sie hier.