Der Masterstudiengang Osteuropäische Kulturstudien hat keine Zulassungsbeschränkung (kein NC). Die Immatrikulation erfolgt zum Sommer- und Wintersemester.
Zulassungsvoraussetzungen
Zum Bewerbungsverfahren gehören
Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 15. Februar (für das Sommersemester) und am 15. August (für das Wintersemester). Bitte beachten Sie, dass alle erforderlichen elektronisch sowie auf dem Postweg verschickten Unterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist bei uni-assist e.V. vollständig vorliegen müssen. Entscheidend ist der Tag des Antragseingangs, nicht das Datum des Poststempels! Schicken Sie also Ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig per Post an uni-assist e.V. und kalkulieren Sie ausreichend Zeit für den Postweg ein, insbesondere wenn Sie Unterlagen aus dem Ausland senden!
Über die notwendigen Bewerbungsunterlagen informiert die Allgemeine Zulassungsordnung der Universität Potsdam (siehe §5).
Es ist ebenfalls ratsam, die fachspezifische Zulassungsordnung (Masterstudiengang Osteuropäische Kulturstudien) vor der Bewerbung zu konsultieren.
Falls Sie das Polnische oder das Russische muttersprachlich (bzw. halbmuttersprachlich) beherrschen und keine Nachweise über den Erwerb der Sprachkenntnisse vorlegen können, schildern Sie kurz Ihre Sprachkompetenzen im Motivationsbrief. Da der Masterstudiengang kein NC-Fach ist, ist zwar das Motivationsschreiben bei der Bewerbung nicht notwendig (s. Allgemeine Zulassungsordnung), aber vorteilhaft, wenn Sie Ihre Sprachkenntnisse nicht formell nachweisen können.