Bewerbung und Immatrikulation
Der Masterstudiengang Osteuropäische Kulturstudien hat keine Zulassungsbeschränkung (kein NC). Die Immatrikulation erfolgt zum Wintersemester.
Zulassungsvoraussetzungen
- Bachelorabschluss oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss in einem philologischen, kultur-, geschichts-, medien-, politik- oder religionswissenschaftlichen Studiengang sowie einem fachverwandten Lehramtsstudiengang
- Kenntnisse des Polnischen oder des Russischen auf dem Niveau B1 (GER) sowie Kenntnisse des Englischen auf dem Niveau B1 (GER)
- Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 (GER)
uni-assist
Die Bewerbung erfolgt zentral über das Bewerbungsportal uni-assist e.V.
Zum Bewerbungsverfahren gehören
- die vollständig ausgefüllte Online-Bewerbung
- die Einreichung folgender Unterlagen per Post: der unterschriebene Antrag auf Zulassung, die amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises zum Erststudium (Abschlusszeugnis oder vorläufiges Zeugnis bzw. Transcript of Records mit Nachweis der Mindestzahl von Leistungspunkten) sowie der Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse für Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist
Die Bewerbungsfrist endet am 15. August. Bitte beachten Sie, dass alle erforderlichen elektronisch sowie auf dem Postweg verschickten Unterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist bei uni-assist e.V. vollständig vorliegen müssen. Entscheidend ist der Tag des Antragseingangs, nicht das Datum des Poststempels! Schicken Sie also Ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig per Post an uni-assist e.V. und kalkulieren Sie ausreichend Zeit für den Postweg ein, insbesondere wenn Sie Unterlagen aus dem Ausland senden!
Über die notwendigen Bewerbungsunterlagen informiert die Allgemeine Zulassungsordnung der Universität Potsdam (siehe §5).
Falls Sie das Polnische oder das Russische muttersprachlich (bzw. halbmuttersprachlich) beherrschen und keine Nachweise über den Erwerb der Sprachkenntnisse vorlegen können, schildern Sie kurz Ihre Sprachkompetenzen im Motivationsbrief. Da der Masterstudiengang kein NC-Fach ist, ist zwar das Motivationsschreiben bei der Bewerbung nicht notwendig (s. Allgemeine Zulassungsordnung), aber vorteilhaft, wenn Sie Ihre Sprachkenntnisse nicht formell nachweisen können.
International Office
Falls Sie bei der Bewerbung Deutschkenntnisse nachweisen müssen, werden diese im Rahmen der Zulassung geprüft; Fragen hierzu beantwortet Frau Dr. Bismark (bismark@uni-potsdam.de).
Zentrale Studienberatung
Die Zentrale Studienberatung (ZSB) ist eine allgemeine Beratungsstelle für Studieninteressierte und Studierende und Anlaufstelle bei allen Fragen bezüglich des Studiums.