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Jüdischer Friedhof in Joachimsthal

Königliche Vollmacht von 1718 betreff der Anstellung eines jüdischen Totengräbers
Quelle: BLHA, Rep 32 Joachimsthalsches Gymnasium, Nr. 618, Vol. I, Bl. 4
Königliche Vollmacht von 1718, die den Juden aus Joachimsthal die Anstellung eines Totengräbers verbietet

Joachimsthal mit seiner idyllischen und gleichzeitig strategischen Lage am Grimnitzsee in der Schorfheide war bereits im Mittelalter ein wichtiger Ort für die brandenburgischen Kurfürsten. Sein Namensgeber Joachim Friedrich verlieh ihm 1604 das Stadtrecht. In den Folgejahren entstanden hier zahlreiche kurfürstliche Einrichtungen, die wie das Gymnasium später über die Stadtgrenze hinaus bedeutsam werden sollten. Doch hinterließ auch hier der Dreißigjährige Krieg seine gravierenden Spuren.

Kontinuierliches jüdisches Leben setzte in Joachimsthal deshalb erst nach dem Edikt des Großen Kurfürsten von 1671 ein. Geprägt war es durch das Handelsgewerbe, offenbar aber bevorzugterweise für Luxusgüter. Dennoch blieb die Anzahl der im Ort lebenden Juden stets überschaubar. Aufgrund ihrer geringen Größe schlossen sie sich schon vor der Wende zum 20. Jh. der jüdischen Nachbargemeinde in Angermünde an.

Ihren kleinen, 1750 angelegten, Friedhof in der Nähe des kommunalen Friedhofs nutzten die Joachimsthaler Juden indes weiter – bis sie durch das NS-Regime vertrieben und ermordet wurden.

Heute steht dieser Begräbnisort mit seinen noch 30 erhaltenen Grabmalen unter Denkmalschutz.

Anke Geißler-Grünberg