Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen
Der Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen darf kein Tabuthema sein. Vielmehr muss es darum gehen, betroffene Hochschulangehörige, d.h. Beschäftigte und Studierende, in dieser Situation angemessen und kompetent zu beraten und gleichzeitig präventive Maßnahmen strukturell zu verankern. Die Universität Potsdam bekennt sich hier zu ihrer Verantwortung und arbeitet aktiv an der Umsetzung eines professionellen Beratungsangebotes.
Was wird unter sexualisierter Diskriminierung und Gewalt konkret verstanden?
„Sexualisierte Diskriminierungen und Gewalt sind Formen der Geschlechterdiskriminierung, Verstöße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und Angriffe auf die Würde und Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Hierzu zählen unerwünschte sexualisierte Anspielungen und Handlungen bis hin zu schweren Straftaten wie Stalking, Nötigung oder Vergewaltigung.“ (Kommission "Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen" der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof), September 2018).
Die Gleichstellungsbeaufragten der Universität Potsdam nehmen gemäß Brandenburgischem Hochschulgesetz (BbgHG) Anregungen und Beschwerden von Hochschulangehörigen entgegen. Daher können sie auch Ansprechpartnerinnen in Fällen sexualisierter Diskriminierung und Gewalt in der Hochschule sein. Auf zentraler Hochschulebene ist die zentrale Gleichstellungsbeauftragte Kontakt- und Vertrauensperson, auf dezentraler Ebene (Fakultäten, wissenschaftliche und zentrale Einrichtungen, Bibliotheken) ihre dezentralen Vertreterinnen.
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