Der Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen darf kein Tabuthema sein. Vielmehr muss es darum gehen, betroffene Hochschulangehörige, d.h. Beschäftigte und Studierende, in dieser Situation angemessen und kompetent zu beraten und gleichzeitig präventive Maßnahmen strukturell zu verankern. Die Universität Potsdam bekennt sich hier zu ihrer Verantwortung und arbeitet aktiv an der Umsetzung eines professionellen Beratungsangebotes.
Was wird unter sexualisierter Diskriminierung und Gewalt konkret verstanden?
„Sexualisierte Diskriminierungen und Gewalt sind Formen der Geschlechterdiskriminierung, Verstöße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und Angriffe auf die Würde und Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Hierzu zählen unerwünschte sexualisierte Anspielungen und Handlungen bis hin zu schweren Straftaten wie Stalking, Nötigung oder Vergewaltigung.“ (Kommission "Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen" der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof), September 2018).
Die Gleichstellungsbeaufragten der Universität Potsdam nehmen gemäß Brandenburgischem Hochschulgesetz (BbgHG) Anregungen und Beschwerden von Hochschulangehörigen entgegen. Daher können sie auch Ansprechpartnerinnen in Fällen sexualisierter Diskriminierung und Gewalt in der Hochschule sein. Auf zentraler Hochschulebene ist die zentrale Gleichstellungsbeauftragte Kontakt- und Vertrauensperson, auf dezentraler Ebene (Fakultäten, wissenschaftliche und zentrale Einrichtungen, Bibliotheken) ihre dezentralen Vertreterinnen.
Weiterführende Informationen:
Gesetzliche Rahmenbedingungen:
Die Universität Potsdam ist gemäß Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dazu verpflichtet, Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen, wenn diese von:
aufgrund:
eine Benachteiligung erfahren.
Hinweis: Das AGG erstreckt sich in der vorliegenden Fassung nur auf Beschäftigte, nicht jedoch auf Studierende. Die Universität Potsdam wird daher mit Inkrafttreten des neuen Hochschulvertrages (unterzeichnet am 21. März 2019) innerhalb von 2 Jahren eine hochschulweite Strategie zum Schutz vor Diskriminierungen erarbeiten. Teil dieser Strategie wird auch eine Richtlinie sein, die die Diskriminierungsverbote des AGG aufgreift und in der Folge für alleHochschulangehörigen gilt. Bis zu dieser Umsetzung bieten die o.g. in- und externen Anlauf- und Beratungsstellen für Studierende eine Unterstützungsmöglichkeit.
Zuständigkeit:
Beschwerdestelle gemäß §13 AGG ist dasPersonal- und Rechtsdezernat der Universität Potsdam (D3).Dieses befindet sich am Campus Neues Palais im Haus 3. Zuständige Ansprechpartnerin ist hier die Dezernatsleitung sowie deren Stellvertretung.
Hinweis: Einer offiziellen Beschwerde geht i.d.R. eine Beratung voraus. Bitte nutzen Sie hierfür die o.g. Beratungs- und Anlaufstellen in der Hochschule. Auf Wunsch unterstützen Sie die Gleichstellungsbeauftragten bei Ihrem Beschwerdeverfahren.
Vorgehensweise:
Die o.g. Beschwerdestelle muss die vorliegende Beschwerde gemäß §13 AGG prüfen und das Ergebnis der/dem beschwerdeführenden Beschäftigten mitteilen (sog. Beschwerderecht).
In der Folge sind gemäß §14 AGG geeignete Maßnahmen seitens der Arbeitgeberin zur Unterbindung einer Belästigung oder sexuellen Belästigung zu treffen. Unterbleibt dies seitens der Arbeitgeberin bzw. sind die Maßnahmen offensichtlich ungeeignet, sind die betroffenen Beschäftigten berechtigt, ihre Tätigkeit ohne Verlust des Arbeitsentgelts einzustellen, sofern dies zu ihrem Schutz erforderlich ist (§273 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bleibt unberührt), (sog. Leistungsverweigerungsrecht).
Über die arbeitsschutzrechtliche Perspektive bei sexualisierter Diskriminierung und Gewalt informiert die Homepage www.arbeitsschutzgesetz.org
Triggerwarnung: Diese Seite enthält Informationen zu Anlauf- und Beratungsstellen bei sexualisierter Diskriminierung und Gewalt.
Die bukof-Kommission "Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen" zielt auf den Abbau von Benachteiligungen von Frauen im Studium und im Berufsleben durch sexualisierte Diskriminierung und Gewalt ab. Sie setzt sich dafür ein, dass Maßnahmen zur Prävention und die Etablierung adäquater Interventionsmöglichkeiten umgesetzt werden.
Universität Potsdam
Koordinationsbüro für Chancengleichheit
Am Neuen Palais 10, Haus 6
14469 Potsdam
Tel.: +49 331 977-1211
Fax: +49 331 977-1338
E-Mail: gba-teamuuni-potsdampde