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Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen

Der Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen darf kein Tabuthema sein. Vielmehr muss es darum gehen, betroffene Hochschulangehörige und Mitglieder, d.h. Beschäftigte und Studierende, in dieser Situation angemessen und kompetent zu beraten und gleichzeitig präventive Maßnahmen strukturell zu verankern. Die Universität Potsdam bekennt sich hier zu ihrer Verantwortung und arbeitet aktiv an der Umsetzung eines professionellen Beratungsangebotes. Mit der Verabschiedung der Antidiskriminierungsrichtlinie der Universität Potsdam hat sie sich dem Abbau von und der Prävention gegen Diskriminierung, (Cyber-)Mobbing und (Cyber-)Stalking verpflichtet.

Was wird unter sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt konkret verstanden?

"Als sexualisierte Belästigung und/oder Gewalt gelten alle Verhaltens- und Handlungsweisen, die auf geschlechtsbezogene, sexualisierte oder sexistische Weise bewirken, dass die Würde der betreffenden Person bedroht oder verletzt wird. Dies ist insbesondere durch die Schaffung eines durch Einschüchterung, Anfeindung, Herabsetzung, Demütigung oder Beleidigung geprägten Umfeldes der Fall. Der Grad einer Grenzverletzung kann individuell sehr unterschiedlich wahrgenommen werden. Bei der Bewertung eines Verhaltens oder einer Handlungsweise als sexualisierte Belästigung und/oder Gewalt ist daher neben dem jeweiligen situativen Kontext auch das subjektive Empfinden der betroffenen Person zu berücksichtigen. Sexualisierte Belästigung und/oder Gewalt kann sich in verbaler, nonverbaler und physischer Form äußern oder sich in tätlichen Übergriffen manifestieren." Antidisrkiminierungsrichtlinie UP

Mir ist sexualisierte Gewalt widerfahren, an wen kann ich mich wenden?

Die Gleichstellungsbeaufragten der Universität Potsdam sind Ihre Ansprechpersonen in Fällen sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt in der Hochschule. Auf zentraler Hochschulebene ist die zentrale Gleichstellungsbeauftragte Kontakt- und Vertrauensperson, auf dezentraler Ebene (Fakultäten, wissenschaftliche und zentrale Einrichtungen, Bibliotheken) ihre dezentralen Vertreterinnen.

Weitere Informationen

Rahmenbedingungen zum Beratungsangebot der Gleichstellungsbeauftragten

Beschwerdestelle gemäß §10 Antidiskriminierungsrichtlinie an der Universität Potsdam

Externe Anlauf- und Beratungsstellen in Berlin, Potsdam & Umgebung

Informationen der bukof-Kommission "Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen"