Zum Hauptinhalt springen

Rechtliche Rahmenbedingungen der Gleichstellungsarbeit

Foto: pixabay

Gleichstellungsarbeit ist für die Hochschule eine (Rechts-) Pflicht. Die Institutionalisierung der Gleichstellungsarbeit an Hochschulen basiert auf einer Vielzahl rechtlicher Forderungen, die sich historisch immer weiter ausdifferenziert haben und denen staatliche Universitäten nachkommen müssen. Das Zusammenspiel von internationalen Verträgen, europäischen Richtlinien und nationalen Regelungen bildet ein Fundament, dem die universitäre Verantwortlichkeit erwächst, durch gezielte Maßnahmen einen Ort faktischer Gleichbehandlung und Chancengleichheit aller Universitätsmitglieder zu schaffen. Dies soll unter anderem durch eine nachhaltige Verankerung von Geschlechterdimensionen (Gender Mainstreaming) in allen Bereichen der Universität bewirkt werden, indem in allen Prozessen Geschlecht, aber auch weitere Diversitätskategorien stetig mitgedacht werden.

Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gleichstellung von Männern und Frauen (/der Geschlechter) als auch der diversitätsbezogenen Antidiskriminierungsarbeit.

Internationale Rechtsgrundlagen

Charta der Vereinten Nationen (VnCh)

Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (Frauenrechtskonvention, CEDAW)

Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung (CERD)

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD)

Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

Rechtsgrundlagen auf Europäischer Ebene

Vertrag von Amsterdam

Rechtsgrundlagen auf Bundesebene

Verfassungsrecht

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Personenstandsgesetz und Transsexuellengesetz

Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG)

Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG)

Teilzeitbefristungsgesetz

Rechtsgrundlagen auf Landesebene

Verfassung des Landes Brandenburg (BbgVerf)

Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Land Brandenburg - Landesgleichstellungsgesetz

Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG)

Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BbgBGG)

Rahmenvereinbarung 2019-2023 zwischen dem Land Brandenburg und den Hochschulen des Landes Brandenburg