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Chancengleichheit an der Universität Potsdam

Chancen- und Familiengerechtigkeit sind fest im Leitbild der Universität Potsdam verankert. Im Verbund mit Diversity-Policies bilden diese Querschnittsaufgaben die Basis für eine erfolgreiche Ausgestaltung von Studium, Forschung, Lehre und Beschäftigung an der Universität Potsdam.

Chancengleichheit bezeichnet das Recht auf einen gleichen Zugang zu Lebenschancen. Dazu gehört insbesondere das Verbot von Diskriminierung – etwa aufgrund des Geschlechtes, des Alters, der Religionszugehörigkeit, der kulturellen Zugehörigkeit, der körperlichen Befähigung, der ethnischen oder sozialen Herkunft und der sexuellen Identität (vgl. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Zur Herstellung von faktischer Gleichbehandlung und damit der Gleichheit der Chancen können auch sog. positive Maßnahmen (engl. "affirmative actions") genutzt werden. Diese sind gezielte Nachteilsausgleiche für von Diskriminierung betroffenen sozialen Gruppen. In den vergangen Jahren hat sich Gleichstellungsarbeit an Hochschulen aus der aktiven Förderung von Frauen* über das Schaffen von Strukturen und Standards in Verfahren, über vereinbarkeitsverbessernde Angebote und über die Institutionalisierung von Gleichstellungsthemen in fast allen Hochschulstrukturen professionell (weiter-)entwickelt. Gerade in Zeiten der wachsenden Autonomie, Internationalisierung und Professionalisierung sind Hochschulen verpflichtet, Mechanismen der Ausgrenzung und Benachteiligung zu erkennen und aktiv abzubauen sowie Akzeptanz und Vielfalt zu fördern. Diversity-Policies und Antidiskriminierungsarbeit gewinnen an Bedeutung.

Geschlechtergerechtigkeit kann nur beruhend auf einem intersektionalen Verständnis aller Ungleichheitsdimensionen hergestellt werden. Chancengleichheit an der Universität Potsdam bedeutet damit: Gleichstellungsarbeit, Diversität und Antidiskriminierung.

Das Koordinationsbüro für Chancengleichheit

Das Koordinationsbüro für Chancengleichheit (KfC) informiert, berät und sensibilisiert. Die Leitung des KfC wird nach § 83 Abs. 4 BbgHG auf Vorschlag des Senats der Universität Potsdam durch die Präsidentin oder den Präsidenten der Hochschule bestellt. Es gibt das KfC als Gleichstellungsbüro seit 2009. Es hat sich aus einer Projektstruktur heraus zu einer zentralen Einrichtung der Hochschule entwickelt. Im Februar 2025 wurde die Satzung für das Koordinationsbüro für Chancengleichheit als zentrale Einrichtung der Universität Potsdam beschlossen.

Mit der 2025 beschlossenen Satzung werden die folgende Themen fokussiert:

  • Gleichstellung der Geschlechter
  • Diversität
  • Antidiskriminierung

Verhältnis Gleichstellung und Diversität an der Universität Potsdam

Das Koordinationsbüro für Chancengleichheit vereint die Bereiche Gleichstellung und Diversität unter einem Dach. Es koordiniert die unterschiedlichen Themen, setzt sich aktiv für den Abbau jeglicher Formen der Diskriminierung ein und fördert die Chancengleichheit an der Hochschule. Geschlechtergerechtigkeit und das gleiche Recht auf Zugang, Teilhabe und Förderung allerHochschulangehörigen in ihrer Vielfalt vor dem Hintergrund ungleicher Machtverteilung stellen an der Universität Potsdam keinen Widerspruch dar. Das Koordinationsbüro für Chancengleichheit agiert nach dem Motto „Gemeinsam für eine gerechte Hochschule“.

Die Universität Potsdam durchlief 2021/22 das Diversity Audit „Vielfalt gestalten“ des Stifterverbandes. Ziel ist die Initialisierung einer umfassenden Diversity-Strategie, sowie die gemeinsame Entwicklung von Maßnahmen und Angeboten, um Diversität an der UP zu fördern und nachhaltig zu verankern, Barrieren für benachteiligte Gruppen abzubauen und insgesamt auf ein diskriminierungssensibles Miteinander hinzuwirken.