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Weiterbildungen

Foto: pixabay

Gemäß § 68 Brandenburgisches Hochschulgesetz beraten und unterstützen die Gleichstellungsbeauftragten auf zentraler Ebene das Präsidium, auf dezentraler Ebene die übrigen Organe und Einrichtungen der Hochschule in allen die Gleichstellung von Frauen und Männern betreffenden Angelegenheiten. Darüber hinaus informieren sie die Mitglieder und Angehörigen über gleichstellungsrelevante Themen und nehmen Anregungen und Beschwerden entgegen.

Im Zuge dieser Anforderungen sind Gleichstellungsbeauftragte in ihrem Arbeitsalltag mit sehr unterschiedlichen Aufgaben-, Frage- und Problemstellungen konfrontiert. Die Qualität der hierbei individuell zu leistenden Gleichstellungsarbeit ist von vielen Faktoren abhängig: der Erfahrung im Amt, dem Wissenstransfer der Amtsvorgängerin(nen), dem Freistellungsumfang, dem Vorhandensein von Austauschmöglichkeiten mit anderen Gleichstellungsinteressierten, dem Besuch von Weiterbildungen sowie dem persönlichen Interesse am Thema.

Gleichstellungsbeauftragte zu sein, ist kein Beruf und häufig mehr Berufung. Das hierfür notwendige Wissen muss sich pro-aktiv und sukzessive angeeignet werden. Um diesen Prozess zu unterstützen, hat das Koordinationsbüro für Chancengleichheit ein zielgruppenspezifisches und kostenloses Weiterbildungsangebot mit externen Trainerinnen konzipiert, um die Professionalisierung im Amt zu unterstützen.

Es sind vier Module in Planung, damit auch alle neu gewählten dezentralen Gleichstellungsbeauftragten gut in ihr Amt starten.

Weitere Informationen hier:

Einmal Jährlich im Oktober findet für alle Gleichstellungsbeauftragten eine Klausurtagung statt.