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Informationen zum strafrechtlichen Schwerpunktbereich

Ansprechpersonen
Liebe Teilnehmende am strafrechtlichen Schwerpunktbereich, liebe Interessierte,
wir, die in diesem Schwerpunkt lehren, freuen uns sehr darüber, dass er auf so viel Interesse trifft. Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen. Näheres und Aktuelles geben wir über den Moodlekurs bekannt. Bitte wenden Sie sich, wenn sich organisatorische Fragen ergeben, gern an uns Verantwortliche: Prof. Dr. Albrecht und Prof. Dr. Steinberg.

Die Gestaltung des Schwerpunktbereichsstudiums
ergibt sich aus der Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Pots­dam (Fassung vom 22.1.2014), im Folgenden StudO, und der Prüfungs­ordnung für das Schwerpunktbereichsstudium im Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam (Schwerpunktbe­reichs­prüfungsordnung, Fassung vom 22.4.2020), im Folgenden SBPO, beide einsehbar auf der Home­page der Fakultät (https://www.uni-potsdam.de/de/jura/studium/stupro; Stand: 25.4.2023).

Informationen zum derzeitigen strafrechtlichen Schwerpunkt­bereich 5: „Wirtschafts-, Steuer-, und Umweltstrafrecht“

a. Vorgesehene Lehrveranstaltungen
des Schwerpunktbereich 5 normiert § 8 Abs. 4 StudO; die Inhalte der Lehrveranstaltungen sind umrissen in der Anlage I zu § 8 Abs. 6 StudO.

(1) Pflichtbereich
1. Wirtschaftsstrafrecht 2 SWS
2. Steuerstrafrecht 2 SWS
3. Umweltstrafrecht 2 SWS
4. Ordnungswidrigkeitenrecht 2 SWS
5. Europäisches und Internationales Strafrecht 2 SWS
6. Übungen 2 SWS [in deren Rahmen ein Leistungsnachweis als Zulassungsvoraussetzung zum Schwerpunktstudium erworben werden kann, § 5 Abs. 1 SBPO]
7. Seminare 2 SWS [in deren Rahmen der „kleine Seminarschein“ als Zulassungsvoraussetzung zum Schwerpunktstudium erworben, § 5 Abs. 1 SBPO, oder die Schwerpunkthausarbeit verteidigt werden kann, § 8 Abs. 1 SBPO, § 6 Abs. 4 StudO]

(2) Wahlbereich Bestrafungspraxis
1. Kriminologie II 2 SWS
2. Kriminalpolitik und Sanktionen 2 SWS

(3) Wahlbereich Strafrechtspraxis
1. Nebenstrafrecht 2 SWS
2. Recht der Strafverteidigung 2 SWS

b. Der Studienverlaufsplan
(vgl. Anlage II zu § 13 StudO) empfiehlt, das Schwerpunktstudium im 5. bis 7. Fachsemester zu absolvieren. Die von uns gestellten Themen für die Schwerpunkthausarbeit (§ 8 I SBPO) werden stets am Ende eines Semesters (nach der Vorlesungszeit) durch das Büro für Studien- und Prüfungsangelegenheiten ausgegeben. Die Termine und Fristen können Sie unter https://www.uni-potsdam.de/de/jura/aktuelles/termine-und-fristen (Stand: 3.5.2023) einsehen. Empfehlen möchten wir, die Schwerpunktklausur (§ 8 I SBPO) mit Blick auf die Prüfungsinhalte (vgl. § 8 II SBPO) nach Besuch aller Vorlesungen zu schreiben.

c. Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2023
(Nähere Informationen zu diesen finden Sie auf den Internetseiten der Dozent:innen und/oder den zugehörigen Moodle-Kursen.)

(1) Übersicht
- Vorlesung „Umweltstrafrecht“ (Prof. Dr. Mitsch/Dr. Linke)
- Vorlesung „Wirtschaftsstrafrecht“ (Dr. Lenk, Kontakt über: maximilian.lenk@outlook.com)
- Vorlesung „Ordnungswidrigkeitenrecht“ (Dr. Huhle)
- Kolloquium „Strategien der Strafverteidigung“ (Prof. Dr. Hellmann/RA Bauschulte)
- Übung zum Erwerb eines Leistungsnachweises als Zulassungsvoraussetzung zum Schwerpunktstudium (Dr. Lenk)
- Proseminar zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (Prof. Dr. Hellmann/Dr. Stage) mit Gelegenheit, eine Probeseminararbeit zu schreiben und zu verteidigen
- Proseminar „Vertiefung Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Völkerstrafrecht“ zum Erwerb des Seminarscheins als Zulassungsvoraussetzung zum Schwerpunktstudium (Prof. Dr. Steinberg/Dr. Li)
- Proseminar (Prof. Dr. Albrecht; Details folgen)
- Seminar zur Verteidigung der Schwerpunkthausarbeit (Dr. Stam)

(2) Klausurdaten für die Übung im Wirtschaftsstrafrecht:
Freitag, 05.05.23, 10 -13 Uhr (Raum S16)
Freitag, 02.06.23, 10-13 Uhr (Raum S16)
Freitag, 07.07.23, 10-13 Uhr (Raum S27)
Freitag, 14.07.23, 10-13 Uhr (Raum S16)

(3) Schwerpunktsbereichsklausur:
Die Schwerpunktbereichsklausur findet am 28.7.23 ausschließlich in Präsenz statt.
Probeklausur: Am 3.7.23 findet von 9 bis 14 Uhr (s.t.) eine  fünfstündige Probeklausur statt, die digital abgewickelt wird. Weitere Informationen erhalten Sie demnächst hier und im Moodlekurs.
Zoom-Sitzung mit Klausurtipps:Am 26.6.23 um 10.00 Uhr bietet Frau Dr. Li (Lehrstuhl Professor Steinberg) eine Zoom-Sitzung mit Klausurtipps für die fünfstündige Schwerpunktbereichsklausur im Strafrecht an. Es wird u.a. um Strategisches wie Zeitmanagement und Schwerpunktsetzung gehen; selbstverständlich werden keine inhaltlichen Details zu den Klausuren besprochen. Die Einwahldaten erhalten Sie im Moodlekurs.

(4) Seminar „Vertiefung Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Völkerstrafrecht“ (Prof. Dr. Steinberg/Dr. Li):
Bearbeitungszeitraum für die (kleine) Hausarbeit: 20.3.23–26.5.23
Alle Seminarplätze sind bereits vergeben; bitte sehen Sie von weiteren Anmeldungen ab. Wir weisen Sie darauf hin, dass Frau Professorin Albrecht ebenfalls ein Seminar anbietet (Details folgen). Zudem möchten wir daran erinnern, dass der Zugang zum Schwerpunkt auch mittels Bestehens von Klausuren in der Schwerpunktbereichsübung erreicht werden kann sowie mittels Teilnahme an einem Seminar in einem anderen Schwerpunktbereich (§ 5 Abs. 1 SBPO).

d. Lehrveranstaltungen aus vergangenen Semestern

Wintersemester 2022/23

- Vorlesung „Steuerstrafrecht“ (Prof. Dr. Hellmann)
- Vorlesung „Kriminalpolitik und Sanktionen“ (Prof. Dr. Mitsch)
- Vorlesung „Recht der Strafverteidigung" (Prof. Dr. Börner)
- Kolloquium „Strategien der Strafverteidigung“ (Prof. Dr. Hellmann/RA Bauschulte)
- Kolloquium „Aktuelle Entscheidungen im Strafrecht, Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht“ (Prof. Dr. Hellmann/Dr. Stage)
- Übung zum Erwerb eines Leistungsnachweises als Zulassungsvoraussetzung zum Schwerpunktstudium (Dr. Ruppert)
- Seminare „Vertiefung Strafrecht und Strafprozessrecht“ zum Erwerb des Seminarscheins als Zulassungs¬voraussetzung zum Schwerpunktstudium (Dr. Großmann)
- Seminare zur Verteidigung der Schwerpunkthausarbeit (Dr. Ruppert; Dr. Großmann)

Sommersemester 2022
- Vorlesung „Ordnungswidrigkeitenrecht“ (Dr. Huhle)
- Vorlesung „Europäisches und Internationales Strafrecht“ (Dr. Geneuss)
- Vorlesung „Wirtschaftsstrafrecht“ (Prof. Dr. Hellmann)
- Vorlesung „Nebenstrafrecht“ (Prof. Dr. Mitsch/Dr. Linke)
- Kolloquium „Strategien der Strafverteidigung“ (Prof. Dr. Hellmann/RA Bauschulte)
- Übung zum Erwerb eines Leistungsnachweises als Zulassungsvoraussetzung zum Schwerpunktstudium (Prof. Dr. Börner)
- Seminar „Wirtschafts- und Steuerstrafrecht“ zum Erwerb des Seminarscheins als Zulassungsvoraussetzung zum Schwerpunktstudium (Prof. Dr. Hellmann/Dr. Stage)
- „Deutsch-russisches Seminar zum Strafrecht“ zum Erwerb des Seminarscheins als Zulassungsvoraussetzung zum Schwerpunktstudium (Prof. Dr. Hellmann)
- Seminare zur Verteidigung der Schwerpunkthausarbeit (Prof. Dr. Albrecht; Prof. Dr. Steinberg; Dr. Geneuss)

Wintersemester 2021/22
- Vorlesung „Steuerstrafrecht“ (Prof Dr. Hellmann)
- Vorlesung „Umweltstrafrecht“ (Prof. Dr. Börner)
- Vorlesung „Kriminologie II“ (Dr. Kanz; Blockveranstaltung)
- Kolloquium „Strategien der Strafverteidigung“ (Prof. Dr. Hellmann/RA Bauschulte)
- Kolloquium „Aktuelle Entscheidungen zum Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht“ (Prof. Dr. Hellmann/ Dr. Stage
- Übung zum Erwerb eines Leistungsnachweises als Zulassungsvoraussetzung zum Schwerpunkt­studium (Prof. Dr. Mitsch)
- Seminar zum Erwerb des Seminarscheins als Zulassungsvoraussetzung zum Schwerpunktstudium (Prof. Dr. Börner)
- Seminar zur Verteidigung der Schwerpunkthausarbeit (Prof. Dr. Börner)

Informationen zum zukünftigen Schwerpunktbereich 6: Medien-, Wirtschafts- und europäisches Strafrecht

Zum Wintersemester 23/24 wird die Neugestaltung der Schwerpunktbereiche in Kraft treten. Der neue strafrechtliche SPB 6 tritt dann (mit einer viersemestrigen Überschneidungszeit) an die Stelle des alten strafrechtlichen SPB 5. Bitte wenden Sie sich, wenn sich dazu Fragen stellen, an Prof. Dr. Steinberg.

Der neue strafrechtliche Schwerpunkt wird folgende Vorlesungen umfassen:
- Vorlesung „Medienstrafrecht“
- Vorlesung „Wirtschaftsstrafrecht“
- Vorlesung „Europäisches und Internationales Strafrecht“
- Vorlesung „Strafverfahrensrecht (Vertiefung)“
- Vorlesung „Strafrechtsgeschichte“
 

Die weiteren Lehrveranstaltungen und die Prüfungsmodule werden beibehalten:
- Übung zum Erwerb eines Leistungsnachweises als Zulassungsvoraussetzung zum Schwerpunktstudium
- (Pro-)Seminare zum Erwerb des Seminarscheins als Zulassungsvoraussetzung zum Schwerpunktstudium (zugleich: Bachelorarbeit)
- Seminare zur Verteidigung der Schwerpunkthausarbeit
- Schwerpunktbereichsklausur