Informationen zum Schwerpunktbereich 5: Wirtschafts-, Steuer-, und Umweltstrafrecht

Ansprechperson
Liebe Teilnehmende am Schwerpunktbereich 5, liebe Interessierte,
wir, die in diesem Schwerpunkt lehren, freuen uns sehr darüber, dass er auf so viel Interesse trifft. Auf dieser Seite finden Sie – stets aktualisiert – alle wichtigen allgemeinen Informationen. Bitte wenden Sie sich, wenn sich organisatorische Fragen ergeben, gern an mich (Prof. Dr. Steinberg).

Die Gestaltung des Schwerpunktbereichsstudiums
ergibt sich aus der Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Pots­dam (Fassung vom 22.1.2014), im Folgenden StudO, und der Prüfungs­ordnung für das Schwer­punkt­bereichsstudium im Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam (Schwerpunkt­be­reichs­prüfungsordnung, Fassung vom 22.4.2020), im Folgenden SBPO, beide einsehbar auf der Home­page der Fakultät (https://www.uni-potsdam.de/de/jura/studium/stupro; Stand: 22.7.2022).

Folgende Lehrveranstaltungen
enthält der Schwerpunktbereich 5 (vgl. § 8 Abs. 4 StudO); die Inhalte der Lehrveranstaltungen sind umrissen in der Anlage I zu § 8 Abs. 6 StudO.

a) Pflichtbereich:
1. Wirtschaftsstrafrecht 2 SWS
2. Steuerstrafrecht 2 SWS
3. Umweltstrafrecht 2 SWS
4. Ordnungswidrigkeitenrecht 2 SWS
5. Europäisches und Internationales Strafrecht 2 SWS
6. Übungen 2 SWS [in deren Rahmen ein Leistungsnachweis als Zulassungsvoraussetzung zum Schwerpunktstudium erworben werden kann, § 5 Abs. 1 SBPO]
7. Seminare 2 SWS [in deren Rahmen der „kleine Seminarschein“ als Zulassungsvoraussetzung zum Schwerpunktstudium erworben, § 5 Abs. 1 SBPO, oder die Schwerpunkthausarbeit verteidigt werden kann, § 8 Abs. 1 SBPO, § 6 Abs. 4 StudO]

b) Wahlbereich Bestrafungspraxis
1. Kriminologie II 2 SWS
2. Kriminalpolitik und Sanktionen 2 SWS

c) Wahlbereich Strafrechtspraxis
1. Nebenstrafrecht 2 SWS
2. Recht der Strafverteidigung 2 SWS

Der Studienverlaufsplan
(vgl. Anlage II zu § 13 StudO) empfiehlt, das Schwerpunktstudium im 5. bis 7. Fachsemester zu absol­vieren. Die von uns gestellten Themen für die Schwerpunkthausarbeit (§ 8 I SBPO) werden stets am Ende eines Semesters (nach der Vorlesungszeit) durch das Büro für Studien- und Prüfungsangelegenheiten ausgegeben. Die Termine und Fristen können Sie unter https://www.uni-potsdam.de/de/jura/aktuelles/termine-und-fristen (Stand: 22.7.2022) einsehen. Empfehlen möchten wir, die Schwerpunktklausur (§ 8 I SBPO) mit Blick auf die Prüfungsinhalte (vgl. § 8 II SBPO) nach Besuch aller Vorlesungen zu schreiben.

Im Wintersemester 2021/22
fanden folgende Lehrveranstaltungen statt.
- Vorlesung „Steuerstrafrecht“ (Prof Dr. Hellmann)
- Vorlesung „Umweltstrafrecht“ (Prof. Dr. Börner)
- Vorlesung „Kriminologie II“ (Dr. Kanz; Blockveranstaltung)
- Kolloquium „Strategien der Strafverteidigung“ (Prof. Dr. Hellmann/RA Bauschulte)
- Kolloquium „Aktuelle Entscheidungen zum Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht“ (Prof. Dr. Hellmann/ Dr. Stage
- Übung zum Erwerb eines Leistungsnachweises als Zulassungsvoraussetzung zum Schwerpunkt­studium (Prof. Dr. Mitsch)
- Seminar zum Erwerb des Seminarscheins als Zulassungsvoraussetzung zum Schwerpunktstudium (Prof. Dr. Börner)
- Seminar zur Verteidigung der Schwerpunkthausarbeit (Prof. Dr. Börner)

Im Sommersemester 2022
fanden folgende Lehrveranstaltungen statt.
- Vorlesung „Ordnungswidrigkeitenrecht“ (Dr. Huhle)
- Vorlesung „Europäisches und Internationales Strafrecht“ (Dr. Geneuss)
- Vorlesung „Wirtschaftsstrafrecht“ (Prof. Dr. Hellmann)
- Vorlesung „Nebenstrafrecht“ (Prof. Dr. Mitsch/Dr. Linke)
- Kolloquium „Strategien der Strafverteidigung“ (Prof. Dr. Hellmann/RA Bauschulte)
- Übung zum Erwerb eines Leistungsnachweises als Zulassungsvoraussetzung zum Schwerpunktstudium (Prof. Dr. Börner)
- Seminar „Wirtschafts- und Steuerstrafrecht“ zum Erwerb des Seminarscheins als Zulassungsvoraussetzung zum Schwerpunktstudium (Prof. Dr. Hellmann/Dr. Stage)
- „Deutsch-russisches Seminar zum Strafrecht“ zum Erwerb des Seminarscheins als Zulassungsvoraussetzung zum Schwerpunktstudium (Prof. Dr. Hellmann)
- Seminare zur Verteidigung der Schwerpunkthausarbeit (Prof. Dr. Albrecht; Prof. Dr. Steinberg; Dr. Geneuss)

Im Wintersemester 2022/23
finden folgende Lehrveranstaltungen statt. Nähere Informationen zu diesen finden Sie auf den Internetseiten der Dozent:innen und/oder den zugehörigen Moodle-Kursen.
- Vorlesung „Steuerstrafrecht“ (Prof. Dr. Hellmann)
- Vorlesung „Kriminalpolitik und Sanktionen“ (Prof. Dr. Mitsch)
- Vorlesung „Recht der Strafverteidigung" (Prof. Dr. Börner)
- Kolloquium „Strategien der Strafverteidigung“ (Prof. Dr. Hellmann/RA Bauschulte)
- Kolloquium „Aktuelle Entscheidungen im Strafrecht, Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht“ (Prof. Dr. Hellmann/Dr. Stage)
- Übung zum Erwerb eines Leistungsnachweises als Zulassungsvoraussetzung zum Schwerpunktstudium (Dr. Ruppert, Kontakt über: ruppert.felix@outlook.com)
- Seminare „Vertiefung Strafrecht und Strafprozessrecht“ zum Erwerb des Seminarscheins als Zulassungs­voraussetzung zum Schwerpunktstudium (Dr. Großmann, Kontakt über: grossmann.sven@gmail.com)
- Seminare zur Verteidigung der Schwerpunkthausarbeit (Dr. Ruppert; Dr. Großmann)

Anmeldung zu den Seminaren „Vertiefung Strafrecht und Strafprozessrecht“ zum Erwerb des Seminarscheins als Zulassungs­vor­aussetzung zum Schwerpunktstudium (Dr. Großmann):
Angeboten werden zwei Seminare. Bearbeitungszeitraum für die (kleine) Hausarbeit im ersten Seminar: 15.8.22-15.10.22; im zweiten Seminar: 15.10.22-15.12.22.
Bitte melden Sie sich bis zum 7.8.22 bei Dr. Großmann (grossmann.sven@gmail.com) an unter Angabe, welches Seminar Sie besuchen wollen.
Falls der Andrang zu groß wird, können leider nur diejenigen teilnehmen, die die Proseminararbeit zugleich als Bachelorarbeit einreichen; bitte geben Sie diesen Umstand daher bei Anmeldung an. Wir möchten daran erinnern, dass der Zugang zum Schwerpunkt auch mittels Bestehens von Klausuren in der Schwerpunktbereichsübung erreicht werden kann sowie mittels Teilnahme an einem Seminar in einem anderen Schwerpunktbereich (§ 5 Abs. 1 SBPO).

Hinweise zu der am Ende des Wintersemesters 2023 angebotenen Schwerpunktbereichsklausur:
Prüfungsschwerpunkt wird das Wirtschaftsstrafrecht sein. Selbstverständlich schließt das nicht aus, dass auch Probleme aus anderen Gebieten, die Gegenstand von Vorlesungen im strafrechtlichen Schwerpunktbereich sind, Prüfungsgegenstand sein werden. Die Klausur wird Herr Dr. Ruppert stellen. An der von ihm veranstalteten Schwerpunktbereichsübung teilzunehmen, wird methodisch und inhaltlich eine sinnvolle Vorbereitung auf die Schwerpunktbereichsklausur sein.
Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Klausurinhalt ab.

Im Sommersemester 2023
werden folgende Lehrveranstaltungen stattfinden. Nähere Informationen zu diesen finden Sie auf den Internetseiten der Dozent:innen und/oder den zugehörigen Moodle-Kursen.
- Vorlesung „Umweltstrafrecht“ (Prof. Dr. Mitsch/Dr. Linke)
- Vorlesung „Wirtschaftsstrafrecht“ (Dr. Lenk)
- Vorlesung „Ordnungswidrigkeitenrecht“ (Dr. Huhle)
- Kolloquium „Strategien der Strafverteidigung“ (Prof. Dr. Hellmann/RA Bauschulte)
- Übung zum Erwerb eines Leistungsnachweises als Zulassungsvoraussetzung zum Schwerpunktstudium (Dr. Lenk)
- Proseminar zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (Prof. Dr. Hellmann/Dr. Stage) mit Gelegenheit, eine Probeseminararbeit zu schreiben und zu verteidigen
- Proseminar „Vertiefung Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Völkerstrafrecht“ zum Erwerb des Seminarscheins als Zulassungsvoraussetzung zum Schwerpunktstudium (Prof. Dr. Steinberg/Dr. Li) (alle Plätze belegt)
- Proseminar (Prof. Dr. Albrecht; Details folgen)
- Seminar zur Verteidigung der Schwerpunkthausarbeit (Dr. Stam)


Seminar „Vertiefung Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Völkerstrafrecht“ (Prof. Dr. Steinberg/Dr. Li):
Bearbeitungszeitraum für die (kleine) Hausarbeit: 20.3.23–26.5.23
Alle Seminarplätze sind bereits vergeben; bitte sehen Sie von weiteren Anmeldungen ab. Die Themenausgabe erfolgt am Montag, 20.3.23 per Mail. Wir weisen Sie darauf hin, dass Frau Professorin Albrecht ebenfalls ein Seminar anbietet (Details folgen). Zudem möchten wir daran erinnern, dass der Zugang zum Schwerpunkt auch mittels Bestehens von Klausuren in der Schwerpunktbereichsübung erreicht werden kann sowie mittels Teilnahme an einem Seminar in einem anderen Schwerpunktbereich (§ 5 Abs. 1 SBPO).

Hinweis für die Zeit ab Wintersemester 2023/24
Voraussichtlich wird die Neugestaltung des strafrechtlichen Schwerpunktbereichs (wie die aller anderen Schwerpunktbereiche) zum Wintersemester 2023/24 in Kraft treten. Es gilt ab dann eine viersemestrige Übergangszeit, in der die Lehr- und Prüfungsangebote zum alten Schwerpunkt noch vorgehalten, zugleich die neuen bereits angeboten werden. Bitte wenden Sie sich, wenn sich dazu Fragen stellen, an Prof. Dr. Georg Steinberg.

Der neue strafrechtliche Schwerpunkt wird folgende Lehrangebote umfassen:
- Vorlesung „Medienstrafrecht“
- Vorlesung „Wirtschaftsstrafrecht“
- Vorlesung „Europäisches und Internationales Strafrecht“
- Vorlesung „Strafverfahrensrecht (Vertiefung)“
- Vorlesung „Strafrechtsgeschichte“,
im Übrigen wie bisher:
- Übung zum Erwerb eines Leistungsnachweises als Zulassungsvoraussetzung zum Schwerpunktstudium
- Seminare zum Erwerb des Seminarscheins als Zulassungsvoraussetzung zum Schwerpunktstudium (zugleich: Bachelorarbeit)
- Seminare zur Verteidigung der Schwerpunkthausarbeit
- Schwerpunktbereichsklausur