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Aktuelles

Beachten Sie: Herr Prof. Thöne befindet sich im Wintersemester in Elternzeit. Er wird daher lediglich ein Seminar und ein Probeseminar anbieten - Informationen hierzu finden Sie hier (Ablaufplan) sowie unten.

Wissenschaftliche Hilfskraft (w/m/d) ohne Hochschulabschluss gesucht

Bitte Bewerbungseingang bis zum 21. April 2024!

An der Juniorprofessur für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht, einschl. der europäischen Bezüge der Universität Potsdam ist folgende Stelle zu besetzen:

  • Wissenschaftliche Hilfskraft ohne Hochschulabschluss zum nächstmöglichen Zeitpunkt, Bewerbungseingang bitte bis zum 21. April; Die Arbeitszeit beträgt 5 Stunden/Woche. Weitere Informationen entnehmen Sie der Stellenausschreibung.

 

 

Seminarankündigung Wintersemester 2023/24

Herr Prof. Thöne bietet im Wintersemester ein Seminar zum Zivilprozessrecht (Schwerpunkt I [einschließlich SchwPO aF]) an (es sind noch Pätze frei!).

Beginnend mit der Themenausgabe dauert der Bearbeitungszeitraum sechs Wochen.

Das Seminar findet am 16.1.2024, in Raum 2.07 am Campus Griebnitzsee statt.

Die erfolgreiche Teilnahme am Seminar führt zum Erwerb eines Leistungsnachweises in Form eines Seminarscheins i.S.d. § 5 Abs. 1 Schwerpunktbereichsprüfungsordnung. Auch kann die Seminararbeit als Bachelorarbeit angerechnet werden.

 

Zusätzlich wird ein Probeseminar zu aktuellen Fragen des Zivilprozessrechts (unter besondere Berücksichtigung der Digitalisierung) angeboten. Die relevanten Termine werden hier zeitnah bekanntgegeben.

Die (bisherigen) Themenvorschläge lauten:

  1. Herausforderungen der Auslandszustellung nach § 183 ZPO
  2. Herausforderungen der elektronischen Zustellung nach § 173 ZPO
  3. Beweismittelrechtliche Fragen der Verwendung von Suchmaschinenanfragen durch ein Zivilgericht
  4. (Un-)Zulässigkeit der Prozessfinanzierung – was ist möglich, wann ist es sinnvoll?
  5. Wie sollte die Entscheidung über eine digitale Durchführung einer mündlichen Verhandlung (§ 128a ZPO) getroffen werden?
  6. Ist eine Dissenting Opinion im Schiedsverfahren zulässig und sollte eine solche auch im gewöhnlichen Zivilprozess gestattet werden?
  7. Sind sog. Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess verwertbar? – Zugl. Besprechung von BGHZ 218, 348
  8. Der prozessuale Verbraucherbegriff des § 29c Abs. 2 ZPO – Erforderlichkeit und Unterschiede zu § 13 BGB


Eigene Themenvorschläge sind herzlich willkommen.

Interessierte werden gebeten, sich via E-Mail bei Herrn Zeise (azeise@uni-potsdam.de) unter Angabe von

  • Name,
  • Matrikelnummer,
  • Fachsemester und
  • Anrechnung als Bachelor: ja/nein,
  • einem eigenen Themenvorschlag oder
  • drei Themen (sortiert nach Präferenz) aus der Vorschlagsliste

für das Seminar anzumelden.

Es stehen nur begrenzt Plätze für die Teilnahme zur Verfügung. Die Anmeldung zählt erst, nach Angabe aller nötigen Informationen.

Sie haben Fragen? Dann zögern Sie nicht, sich an Herrn Zeise zu wenden.