Mit einer Bachelor- bzw. Masterarbeit zeigen Sie, dass Sie in der Lage sind, innerhalb begrenzter Zeit ein mathematikdidaktisches Problem selbstständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Umfassende Informationen erhalten Sie auf den zentralen Webseiten der Universität Potsdam zum Thema Fragen & Antworten zur Abschlussarbeit und hier.
Bachelorarbeiten
Auszug aus der Prüfungsordnung: Die Arbeit soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb begrenzter Zeit ein Problem aus einem Fach oder Studienbereich ihres bzw. seines Studiengangs mit wissenschaftlichen Methoden selbstständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Bachelorarbeit hat einen Umfang von 9 Leistungspunkten. Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Arbeit sind entsprechend zu begrenzen.
Das heißt hier: Es wird ein Problem dargestellt, Vorhandenes analysiert, kategorisiert und beurteilt. Ein Problem muss nicht immer ein Ergebnis haben und es ist nicht unbedingt notwendig, selbst etwas Neues zu produzieren.
Formale Vorgaben 2013-er Studienordnung: Die Bearbeitungszeit beträgt 18 Wochen. Die Arbeit soll in der Regel 25 Seiten DIN A4 nicht überschreiten. Am Schluss der Arbeit hat die Kandidatin bzw. der Kandidat zu versichern, dass sie bzw. er die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen benutzt hat.
Masterarbeiten
Auszug aus der Prüfungsordnung: Die Arbeit soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat im Masterstudium erweiterte und vertiefte Fachkompetenzen erworben hat, Theorie und Empirie zu verbinden vermag und fähig ist, eine stärker forschungs- oder anwendungsorientierte Problemstellung auf fachwissenschaftlicher, fachdidaktischer und/oder bildungswissenschaftlicher Grundlage mit fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und/oder bildungswissenschaftlichen Methoden innerhalb einer vorgegebenen Frist zu bearbeiten und die Ergebnisse in formal, sprachlich und sachlich überzeugender Weise darzustellen.
Das heißt hier: Etwas Vorhandenes wird als Grundlage genutzt und darauf aufbauend vertieft forschungstheoretisch oder anwendungsorientiert weitergearbeitet. Letztlich ist eine Masterarbeit eine Bachelorarbeit zuzüglich Empirie und die erweiterte/vertiefte Fachkenntnis muss sichtbar werden.
Formale Vorgaben 2013-er Studienordnung: Die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate. Der Umfang der Arbeit soll in der Regel 50 Seiten DIN A 4 nicht überschreiten. Am Schluss der Arbeit hat die Kandidatin bzw. der Kandidat zu versichern, dass sie bzw. er die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen benutzt hat. Die Disputation findet nur statt, wenn die Arbeit gemäß Absatz 10 mit der Endnote „ausreichend“ (4,0) oder besser benotet worden ist. Die Disputation wird von einer Prüfungskommission bewertet. Die Prüfungskommission besteht aus den Prüfern und einem Beisitzer. Die Disputation umfasst einen 20minütigen mündlichen Vortrag und ein 30minütiges Prüfungsgespräch. Die Bewertung der Disputation geht zu 25 Prozent in die Bewertung der Gesamtleistung der Masterarbeit ein.
Bitte bringen Sie zur Disputation das Formular Benotung der Disputation / des Abschlusskolloquiums ausgedruckt mit.
Weitere Hinweise zum Verfassen der Bachelor- und Masterarbeiten finden Sie hier.
Hinweise zur Manuskriptgestaltung (u.a. Literaturverweise und Quellenangaben richten sich nach APA-7) finden Sie hier.
Zusammen mit dem Referat 31 des MBJS hat die Geschäftsstelle des ZeLB einen Austauschprozess mit dem Ziel begonnen, das Antragsverfahren besonders für studentische Vorhaben zu erleichtern. Folgende Ergebnisse konnten erreicht werden:
3-Monats-Frist: Die dreimonatige Antragsfrist erklärt sich durch den umfangreichen Prüfprozess für Anträge, bei denen u. a. weitere Abteilungen einbezogen werden müssen. Allerdings strebt das Ministerium an, studentische Anträge schneller zu bearbeiten. Zudem ist die Frist von 3 Monaten keine Ausschlussfrist, sodass auch kurzfristigere Anträge bearbeitet werden.
Unterstützende Materialien: Das MBJS stellt auf der Webseite zu den wissenschaftlichen Untersuchungen an Schulen [ https://mbjs.brandenburg.de/bildung/gute-schule/wissenschaftliche-untersuchungen-an-schulen.html] unter der Rubrik: „Weitere Informationen für Studierende“ eine Unterstützung für Studierende bereit. Dazu zählen neben einer Checkliste für studentische Anträge insbesondere zwei Beispielanträge. Letztere können auch für nichtstudentische Antragsvorhaben sinnvoll sein.
Betroffene Untersuchungen und Stichproben: Der Terminus „wissenschaftliche Untersuchungen an Schulen“ bezieht sich auf alle Untersuchungen an Schulen als Institution. Sobald Lehramtsstudierende in den Vorbereitungsdienst übergehen, gelten sie als zur Institution Schule (und einer konkreten Schule) zugehörig. Die Genehmigungspflicht bezieht sich auf Studien, die an Schulen in öffentlicher Trägerschaft durchgeführt werden. Die Genehmigungspflicht erstreckt sich auf Forschungsvorhaben im Rahmen von Abschlussarbeiten (zumeist Master) sowie Studienarbeiten (bspw. in Forschungsseminaren). Über Ausnahmen davon können Sie sich auf der Website des MBJS informieren: [ https://mbjs.brandenburg.de/bildung/gute-schule/wissenschaftliche-untersuchungen-an-schulen.html] Für weitere Fragen können Sie sich an Herrn Mücke vom MBJS wenden.
Weitere Unterstützung durch den Referenten für Bildungsforschung/ZeLB: Wir bieten ab Beginn des Vorlesungszeitraums im Wintersemester 22/23 eine Unterstützung bei der Antragsstellung (für Studierende und Forschende) an. Zudem arbeiten wir weiterhin an einer Erleichterung bei der Antragsstellung. Derzeit beschäftigen wir uns mit der Antragsstellung im Rahmen von partizipativer Forschung.
Regelungen im Projekt Campusschulennetzwerke: Für Forschungsvorhaben, an denen Schulen sowie Studierende aktiv beteiligt sind und die auf die Schul- und Unterrichtsentwicklung abzielen, bietet sich die Gründung eines zielgerichteten Campusschulnetzwerks an. Da hierbei konkrete Schulen eingebunden werden, entfällt bei der Beantragung von damit verbundenen Studien die Pflicht zur Zustimmung der Schulkonferenz. Dadurch wird die Genehmigung in den meisten Fällen erheblich erleichtert. Bei Interesse an den Campusschulnetzwerken können Sie sich hier informieren.
Frau Dr. Jurczok und Frau Dr. Nikolov von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie informieren über Neuerungen im Antragsverfahren für wissenschaftliche Forschungsvorhaben an Berliner Schulen. Das Genehmigungsverfahren ist nun auch offiziell auf der Website der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zu finden: https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungsforschung/
Das Verfahren wurde neu strukturiert und gestaltet sich nun standardisierter und transparenter, sodass sich der Prozess für alle Beteiligten vereinfacht. Es steht zudem ein Antragsformular zum Download bereit.
Für weitergehende Informationen zum Antragsvorgehen in Brandenburg und Berlin wenden Sie sich bitte an die o. g. Stellen. Insbesondere bei neuartigen oder komplexen Vorhaben können diese oft am besten weiterhelfen.