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Gleichstellung und Geschlechtervielfalt

Geschlechtergerechtigkeit an der Universität Potsdam

Hinsichtlich ihres gesetzlichen Gleichstellungsauftrags gehört die Universität Potsdam derzeit zu den erfolgreichsten und damit führenden Universitäten Deutschlands. So wurde die Universität Potsdam 2023 im CEWS-Gesamtranking der Universitäten erstmalig in Ranggruppe 2 (mit 11 von 12 Punkten) und damit in der höchsten Kategorie platziert, die bisher erreicht wurde. Ermöglicht wurde dies auch durch die dreifach erfolgreiche Teilnahme am Professorinnenprogramm (Programmlinie I-III in den Jahren 2008, 2013 und 2018) mit einem Gesamtförderumfang von insgesamt 2,97 Mio. Euro. Durch die dort festgesetzten Ziele konnten gleichstellungsrelevante Maßnahmen dauerhaft in den Hochschulstrukturen verankert werden und sich Gleichstellung als Querschnittsaufgabe etablieren.

Ziel der Universität Potsdam ist es, die tatsächliche Geschlechtergerechtigkeit aktiv voranzutreiben und bestehende strukturelle Nachteile abzubauen. Gleichstellungsarbeit wird dabei nicht auf punktuelle Maßnahmen reduziert, sondern als breit angelegte Querschnittsaufgabe in alle Bereiche und Strukturen der Hochschule einbezogen, um einen Kulturwandel der Institution Hochschule zu erreichen.

Die Universität Potsdam bekennt sich zu den Qualitätsstandards zur Chancengleichheit von Frauen und Männern an den Brandenburgischen Hochschulen sowie zu den Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG. Sie verpflichtet sich, bei allen Maßnahmen und Entscheidungen der Hochschule die geschlechtsspezifischen Auswirkungen zu beachten.

Frauenpolitik und Gleichstellungsarbeit haben an der Universität Potsdam Tradition. Seit Bestehen der Universität Potsdam im Jahr 1991 sind viele positive Veränderungen im Sinne der Frauenförderung und Gleichstellung von Frauen* und Männern initiiert und begleitet worden. Am 27. Mai 2004 erhielt die Universität Potsdam erstmalig das Prädikat TOTAL E-QUALITY. Zahlreiche durch die Gleichstellungsarbeit initiierte Projekte wie Mentoring, Frauen*-Netzwerke, Dual-Career-Service, Familienservice und MINT-Mädchen*-Projekte wurden an der Universität verstetigt und sind somit Teil der Hochschule geworden.

Dennoch bedarf es bis zur Verwirklichung umfassender geschlechtergerechter und diskriminierungsfreier Strukturen auf allen Ebenen der Universität Potsdam noch einige Anstrengungen.

Positionspapiere der Universität Potsdam zu Gleichstellung

Im Hochschulvertrag zwischen dem Land Brandenburg und der Universität Potsdam sind Chancengleichheit, Familienorientierung und der Diskriminierungsschutz vereinbart. Auch innerhalb der Universität Potsdam werden Gleichstellungsziele, sowie Vielfalt und Vereinbarkeit festgelegt. Nachzulesen z. B. im Hochschulentwicklungsplan der Universität, der alle fünf Jahre die zentralen Entwicklungsziele der Universität Potsdam beschreibt und darüber informiert, welche Maßnahmen und Schritte die Universität zur Umsetzung dieser Ziele ergreifen wird. Zudem verabschiedete der Senat 2019 das gemeinsam mit der Zentralen  Gleichstellungsbeauftragten im Rahmen des Professorinnenprogrammes III angefertigte „Gleichstellungszukunftskonzept“. In diesem wurden konkrete Ziele und Maßnahmen zur Förderungen von Frauen (weibliche Professor*innen, Wissenschaftler*innen in der Qualifikationsphase und Student*innen) in der Wissenschaft erstellt.

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Eine zentrale Funktion bei der Implementierung von Gleichstellungszielen und -maßnahmen übernimmt die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte. Sie und ihre Stellvertreterinnen unterstützen die Hochschulleitung bei der Umsetzung des gesetzlichen Gleichstellungsauftrages auf der Grundlage des Brandenburgisches Hochschulgesetzes (BbgHG) und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Erreicht werden sollen die Verwirklichung der Chancengleichheit, Verbesserung der Vereinbarung von Studium/Beruf und Familienverantwortung und die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst. Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen werden gemäß § 68 BbgHG alle vier Jahre gewählt.

Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte ist – wie ihre dezentralen Kolleginnen auf Ebene der Fakultäten und zentralen Einrichtungen – Ansprechpartnerin insbesondere für alle Frauen*, die an der Universität studieren, lehren, forschen und arbeiten. Sie bietet Beratung bei Studienwegs- und Karriereplanung, bei Konflikten am Arbeits- oder Studienplatz, zu Fragen geschlechtsbezogener Diskriminierungen oder in Fällen sexualisierter Gewalt.

Aufgaben der zentralen Gleichstellungsbeauftragten

Gleichstellungsarbeit ist eine Querschnittaufgabe und damit Teil unterschiedlichster Aufgaben- und Themenbereiche an der Universität Potsdam. Die Gleichstellungsbeauftragten der Universität Potsdam tragen zu Geschlechtergerechtigkeit bei und formen die Gleichstellungspolitik der Universität durch eigene Schwerpunkt- und Zielsetzungen. Den Rahmen der Aufgabenbereiche einer Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen in Brandenburg setzt § 68 Abs. 2 BbgHG. Demnach gehören zum Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten:

  • die Beratung und Unterstützung in allen die Gleichstellung von Frauen* und Männern betreffenden Angelegenheiten
  • die Mitwirkung in Auswahl- und Berufungskommissionen zur Herstellung geschlechtergerechter Personalstrukturen
  • die Entwicklung und Begleitung von Konzepten zur Frauenförderung und Gleichstellung
  • die Beratung von Universitätsangehörigen in Angelegenheiten des Studiums und der Karriereplanung
  • Fördermöglichkeiten für Frauen*
  • Fragen von Diskriminierung und Belästigung

Geschlechtervielfalt an der Universität Potsdam

Hochschulen tragen als öffentlich-rechtliche Organisationen die Verantwortung dafür, Bedingungen zu schaffen, die es ihren Angehörigen ermöglichen, möglichst diskriminierungsfrei zu arbeiten und zu studieren. Die Universität Potsdam bekennt sich zur gelebten Geschlechtervielfalt und nimmt die Belange von trans*, inter* und nicht-binären (=TIN) Personen ernst. Für sie ergeben sich häufig besondere Herausforderungen im Alltag und Arbeitskontext, weil Menschen in ihrem Umfeld nicht immer angemessen, mitunter diskriminierend reagieren oder Verwaltungsvorgänge (noch) nicht auf die gelebte Geschlechtervielfalt angepasst sind.

Die Universität Potsdam ist bemüht, den Bedarfen von TIN-Personen Rechnung zu tragen und einen respektvollen Umgang zu gewährleisten. Sie ist bestrebt, eine schnelle und barrierearme Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags von trans*, inter* und nicht-binären Studierenden und Mitarbeitenden vorzunehmen.

Informationen zum Vornamensänderungsverfahren für Studierende und Beschäftigte an der Universität Potsdam finden Sie hier.