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Informationen zum Freischuss der Ersten Juristischen Prüfung

Nach Rücksprache mit dem GJPA (Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg) sind die Voraussetzungen für eine Meldefristverlängerung bei der Anmeldung zum Freiversuch der Ersten Juristischen Prüfung („Freischuss“) seit 2011 festgelegt.

Unter bestimmten Bedingungen können Teilnehmer des Licence-Studiengangs eine Meldefristverlängerung von bis zu drei Semestern erhalten. Das Schreiben finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Freiversuchsregelung während der Pandemie hier.