FAQ
Fragen zu den Sprachkenntnissen
Ich bin zweisprachig aufgewachsen, hatte aber kein Französisch in der Schule. Wie kann ich meine Sprachkenntnisse nachweisen?
Bitte weisen Sie im Bewerbungsschreiben auf Ihre zweisprachige Herkunft hin. Gute Französischkenntnisse – insbesondere im Hörverstehen und schriftlichen Ausdruck – sind erforderlich, um dem Unterricht folgen und Prüfungen erfolgreich absolvieren zu können.
Kann ich am Deutsch-Französischen Studiengang teilnehmen, wenn ich im Abitur keinen Leistungskurs in Französisch hatte?
Ja, auch mit einem Grundkurs ist eine Teilnahme möglich – vorausgesetzt, Sie können gute Leistungen im Fach Französisch nachweisen. Unterstützung bietet das Sprachenzentrum mit fachsprachlichen Kursen, in denen Sie Ihre Kenntnisse gezielt vertiefen können.
Ich habe einen ausländischen Abschluss, der meine Französischkenntnisse bestätigt. Kann ich mich damit bewerben?
Ja, Nachweise aus EU-Mitgliedstaaten werden im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes anerkannt. Auch Abschlüsse aus Drittstaaten können berücksichtigt werden.
Ich habe mehrere Jahre Französisch an der Volkshochschule gelernt. Reicht das aus?
Ja, sofern Sie sich sicher fühlen, zusammenhängende Inhalte zu verstehen und komplexe Texte auf Französisch zu erfassen, kann das ausreichen.
Können Sie garantieren, dass meine schulischen Sprachkenntnisse für eine erfolgreiche Teilnahme genügen?
Leider nein, da das Niveau des Französischunterrichts stark variieren kann. Entscheidend ist, dass Sie sich zutrauen, den Lehrveranstaltungen zu folgen und Klausuren auf Französisch zu schreiben.
Unterstützung bietet das Sprachenzentrum mit fachsprachlichen Kursen, in denen Sie Ihre Kenntnisse gezielt vertiefen können.
Fragen zur Bewerbung
Für welchen Studiengang muss ich mich an der Universität Potsdam bewerben?
Sie bewerben sich zunächst für den Studiengang „Rechtswissenschaft“ über das zentrale Studierendensekretariat der Universität Potsdam. Eine gesonderte Bewerbung für den Deutsch-Französischen Studiengang ist dort nicht vorgesehen. Bewerbung
Warum kann ich mich nicht direkt für den Deutsch-Französischen Studiengang bewerben?
Der Deutsch-Französische Studiengang ist eine Zusatzqualifikation im Rahmen des regulären Jurastudiums. Aus administrativen Gründen erfolgt daher die Bewerbung ausschließlich über den klassischen Studiengang „Rechtswissenschaft“.
Was passiert nach der Zulassung?
Nach der Zulassung zum Jurastudium reichen Sie Ihre Nachweise über die Französischkenntnisse beim Studiengangsleiter ein. Zu Beginn des Wintersemesters findet eine Einführungsveranstaltung statt, bei der Sie Ihre Teilnahme am Deutsch-Französischen Studiengang verbindlich bestätigen können.
Fragen zu den ersten beiden Studienjahren in Potsdam
Ist das Lehrprogramm zum deutschen Recht identisch mit dem regulären Jurastudium?
Ja, das Lehrprogramm ist in das reguläre Jurastudium integriert. Sie absolvieren die Pflichtveranstaltungen mit den anderen Jurastudierenden.
Nehmen auch französische Studierende am Studiengang teil?
Ja, französische Studierende nehmen bereits ab dem ersten Semester – nach einem Auswahlverfahren – gemeinsam mit den deutschen Studierenden am Programm teil. Eine weitere Gruppe absolviert ihr zweites Studienjahr an der Universität Potsdam.
Fragen zum Studium in Paris
Welche Voraussetzungen gelten für das Studium in Paris?
Voraussetzung ist das Bestehen aller erforderlichen Leistungsnachweise im deutschen Recht sowie die Teilnahme an den französischen Lehrveranstaltungen mit einem Notendurchschnitt von mindestens 10/20.
Wie lange muss ich in Paris bleiben?
Für den Erwerb des Doppelabschlusses sowie die Förderung durch die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) ist ein Aufenthalt von mindestens zwei Semestern in Paris erforderlich.
Im Anschluss besteht die Möglichkeit, das Studium um weitere zwei Semester zu verlängern, um den französischen Master 1 zu absolvieren.
Welche juristischen Berufe eröffnen sich mit dem französischen Abschluss?
Ein französischer juristischer Abschluss bietet vielfältige Karrierechancen – insbesondere im französischen Rechtssystem, auf dem europäischen Arbeitsmarkt sowie in international tätigen Unternehmen.
Für eine Tätigkeit im deutschen Justizsystem oder eine Zulassung als Rechtsanwalt oder Notar in Deutschland ist weiterhin das erste und zweite Staatsexamen notwendig. Der französische Abschluss stellt in diesem Zusammenhang jedoch eine wertvolle Zusatzqualifikation dar – insbesondere für grenzüberschreitend tätige Kanzleien oder international ausgerichtete Berufsfelder.
Fragen zur Finanzierung des Auslandsstudiums
Gibt es Fördermöglichkeiten für das Studium in Paris?
Ja, Sie können Fördermittel der Deutsch-Französischen Hochschule sowie eine Erasmus-Förderung beantragen. Der Lehrstuhl unterstützt Sie dabei administrativ.
Welche Voraussetzungen gelten für das Stipendium der Deutsch-Französischen Hochschule?
Bestehen der deutschen Zwischenprüfung und ein Notendurchschnitt von mindestens 10/20 in den französischen Veranstaltungen.
Fragen zur Rückkehr nach Potsdam und Anerkennung
Beeinflusst die Studienzeit im Ausland die Freiversuchsregelung?
Ja, ein Auslandsaufenthalt kann sich positiv auf die Freiversuchsregelung auswirken:
Bis zu drei Semester können angerechnet werden. Dabei gelten spezifische Regelungen zur Verlängerung der Meldefristen sowie zur Anerkennung von Leistungsnachweisen.
Bei individuellen Fragen empfehlen wir, frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt (GJPA) aufzunehmen.
Kann ich nach dem Doppelabschluss länger in Paris bleiben?
Ja, Sie können zwei weitere Semester für den Master 1 absolvieren und auch den Master 2 anschließen. Die Noten können bis zu 30 % in Ihr Staatsexamen einfließen.
Muss ich die in Paris erworbene Note anerkennen lassen?
Nein, eine Anerkennung ist freiwillig. Sie fließt zu 30 % in die Endnote ein. Wenn Sie die Note nicht anerkennen lassen, müssen Sie eine alternative Schwerpunktbereichsprüfung ablegen.
Kann ich eine Licence einer anderen französischen Universität anerkennen lassen?
Ja, gemäß § 19 Abs. 4 SBPO (nF) ist die Anerkennung möglich.
Gibt es Unterschiede bei Arbeitgebern, abhängig davon, wo das Staatsexamen abgelegt wurde?
Offiziell nein. Ein gutes Examen – insbesondere mit der Note vollbefriedigend oder besser – ist das wichtigste Kriterium für juristische Arbeitgeber in ganz Deutschland. Regionale Unterschiede gibt es im öffentlichen Dienst.
Weitere Fragen
Ist ein Quereinstieg möglich?
Ja, ein Quereinstieg ist möglich, sofern gleichwertige Leistungsnachweise im französischen Recht bereits an einer anderen Hochschuleerbracht wurden.
Die Anerkennung erfolgt im Einzelfall und setzt eine fachliche Vergleichbarkeit der Studieninhalte und Prüfungsleistungen voraus.