Studieninhalte
Inhalt des Studiums
Der Deutsch-Französische Masterstudiengang Rechtswissenschaften ist ein forschungsorientierter und konsekutiver Studiengang.
Das erste Studienjahr absolvieren die Studierenden an der Université Paris Nanterre, das zweite an der Universität Potsdam mit dem Ziel, sowohl an der Universität Potsdam als auch an der Université Paris Nanterre einen Abschluss zu erwerben (Double-Degree). Die Universität Potsdam verleiht den Titel "Master of Laws (LL.M.)", während die Université Paris Nanterre gleichzeitig den Teilnehmenden den Grad eines "Master en Droit " verleiht.
An der Université Paris Nanterre können die Studierenden zwischen folgenden Spezialisierungen wählen:
- Droit des affaires – spécialisation Droit des affaires
- Droit des affaires – spécialisation Droit international
- Droit de l’Homme – spécialisation Droit des affaires
- Droit de l’Homme – spécialisation Droit international
- Droit international et européen – spécialisation Droit des affaires
- Droit international et européen – spécialisation Droit international
Das dritte und das vierte Fachsemester des Studienganges werden an der Universität Potsdam absolviert. Hinweise zum Ablauf des zweiten Studienjahrs in Potsdam finden Sie hier.
- Masterordnung (PDF, 331 KB)
- Zulassungsordnung (PDF, 129 KB)
- Programm M1 (PDF, 494 KB)
Possibilité d’un Master 2 en pays tiers
Im zweiten Masterjahr eröffnet unser Studiengang auch die Möglichkeit, in einem „Drittland“ zu studieren - also in einem Land außerhalb von Frankreich und Deutschland. Studierende des Deutsch-Französischen Masterstudiengangs können dabei von Austauschprogrammen mit einer der englischsprachigen Partneruniversitäten profitieren: Possibilité d’un Master 2 en pays tiers
Berufliche Perspektiven
Neben Fachkenntnissen in den gewählten Rechtsgebieten vermittelt der Masterstudiengang vertiefte Kenntnisse der jeweils anderen Landessprache sowie fachsprachliche und interkulturelle Kompetenzen. Der erfolgreiche Abschluss des Masterstudiums qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen für eine akademische Karriere in Wissenschaft und Forschung ebenso wie für eine juristische Tätigkeit bei staatlichen oder privaten Institutionen im deutsch-französischen, europäischen oder internationalen Kontext.
Zulassungsvoraussetzung
Voraussetzung für den Deutsch-Französischen Masterstudiengang ist ein erster rechtswissenschaftlicher berufsqualifizierender Hochschulabschluss (z.B. Bachelor oder Licence), wobei der zugrundeliegende Studiengang eine Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern und einen Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten umfassen muss. Bewerber müssen darüber hinaus Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 (GER) nachweisen, z.B. durch eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung oder weitere Nachweise, die Sie hier finden. Außerdem müssen Sie Sprachkenntnisse in Französisch nachweisen, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen.
Hinweis: Die Zahl der Studienplätze ist begrenzt. Darüber hinaus ist der Nachweis rechtswissenschaftlicher Vorkenntnisse sowie ausreichender Deutsch- und Französischkenntnisse erforderlich.



