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Bachelor of Laws – LL.B. – Deutsch-Französische-Studien

Aktueller Hinweis zum LL.B.-Zeugnis

Aufgrund einer derzeit unbesetzten Stelle im Büro für Studien- und Prüfungsangelegenheiten kommt es aktuell zu Verzögerungen bei der Ausstellung der LL.B.-Zeugnisse. Die Stelle wird zeitnah nachbesetzt.

Da derzeit kein verbindlicher Zeitrahmen für die Bearbeitung genannt werden kann, bitten wir, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

Über weitere Entwicklungen informieren wir Sie an dieser Stelle. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Die Juristische Fakultät der Universität Potsdam verleiht den akademischen Grad „Bachelor of Laws – LL.B. – Deutsch-Französische Studien“, wenn im Rahmen des integrierten deutsch-französischen Studiengangs Rechtswissenschaft, der gemeinsam mit der Université Paris Nanterre durchgeführt wird, die Licence en Droit an der Partneruniversität erworben wurde.

Beantragung des LL.B.

Wenn Sie die Licence an der Université Paris Nanterre erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie den LL.B.-Titel beantragen. Bitte reichen Sie hierzu den ausgefüllten Antrag bei Frau Moisa im Büro für Studien- und Prüfungsangelegenheiten ein – zusammen mit den folgenden Unterlagen:

1. Studienverlauf: L1 und L2 in Potsdam, L3 in Nanterre

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (im Original)
  • Relevé de notes et résultats von L3 (beglaubigte Kopie)
  • Licence-Urkunde (beglaubigte Kopie)
  • Notenübersicht der Zwischenprüfung (wird von Amts wegen ermittelt – muss nicht eingereicht werden)
  • Durchschnitt der in Potsdam erbrachten französischen Studienleistungen (wird von Amts wegen ermittelt – muss nicht eingereicht werden)

2. Studienverlauf: L2 in Potsdam, L1 und L3 in Nanterre

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (im Original)
  • Relevé de notes et résultats von L1 bis L3 (beglaubigte Kopie)
  • Licence-Urkunde (beglaubigte Kopie)