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Informationen zum Antrag auf Verbesserung der Wartezeit

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen der Abgabe der Bewerbung im Studienplatzportal innerhalb der auf der Eingangsseite des Studienplatzportals angegebenen Fristen (Ausschlussfristen). Im Studienplatzportal sind nach Stellung des Antrags die Antragsgründe auszuwählen (siehe "Begründete Anträge" unter "Informationen zum Antrag auf Verbesserung der Wartezeit") sowie eine persönliche Darstellung und antragsbegründende Nachweise hochzuladen.

Informationen zum Antrag auf Verbesserung der Wartezeit

Die Auswahl nach der Wartezeit orientiert sich an der Anzahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Studienberechtigung (z. B. Abitur) verstrichen sind. Es können jedoch Gründe vorliegen die den Erwerb der Studienberechtigung verzögert haben. Die Bewerberin/der Bewerber wird dann weniger Wartezeit vorweisen. In diesem Fall wird bei der Auswahl nach Wartezeit ein früherer Zeitpunkt des Erwerbs der Studienberechtigung zugrunde gelegt. Die Bewerberin/der Bewerber nimmt also an der Auswahl mit einer Wartezeit teil, die er voraussichtlich ohne die Verzögerung erreicht hätte.

Beispiel: Claudia bewirbt sich zum Wintersemester 2021/22. Ihr Reifezeugnis datiert vom Mai 2020, so dass ihre Wartezeit zwei Halbjahre beträgt. Sie weist jedoch nach, dass sie das 11. Schuljahr wegen Krankheit wiederholen musste. Ohne Wiederholung der Klasse 11 hätte sie ihre Reifeprüfung bereits im Mai 2019 abgelegt und somit eine Wartezeit von vier Halbjahren vorzuweisen. Claudia wird deshalb mit einer Wartezeit von vier Halbjahren an der Auswahl beteiligt. Falls nun zum Wintersemester 2021/22 die Auswahlgrenze für den gewünschten Studiengang bei drei Halbjahren liegt, wird sie ausgewählt. Bildet sich die Auswahlgrenze aber bei fünf Halbjahren, kann sie trotz des Nachteilsausgleichs über die Wartezeitquote nicht zugelassen werden.

Das Beispiel verdeutlicht, dass der Nachweis des Antragsgrundes (hier: Krankheit) für eine Anerkennung des Antrages allein nicht ausreicht. Deshalb müssen Sie zusätzlich nachweisen, dass sich durch den belastenden Umstand der Erwerb der Studienberechtigung (z. B. Abitur) verzögert hat. Diesen Nachweis können Sie durch eine Bescheinigung Ihrer Schule über Grund und Dauer der Verzögerung beim Erwerb der Studienberechtigung sowie sonstige zum Nachweis des Verzögerungsgrundes geeignete Belege führen.

Begründete Anträge

Unbegründete Anträge