Zum Hauptinhalt springen

Postdoc-Brückenprogramm

Postdocs, die einen eigenen Antrag bspw. für UP-Nachwuchsgruppen oder für die DFG-Förderung „Eigene Stelle“ gestellt haben und den Zeitraum der Begutachtung überbrücken müssen, können mit Finanzierungen von bis zu 6 Monaten (TVL 13/50%) gefördert werden.

Für Neu-Antragstellungen von Nicht-Uniangehörigen werden Stipendien in Höhe von 1.750 Euro pro Monat zzgl. 250 Euro als einmaliger Sachkostenzuschuss vergeben.

Anträge können laufend und formlos gestellt werden. Die bewilligten Mittel werden zweckgebunden der entsprechenden Professur im Rahmen der verfügbaren Mittel zugewiesen.

Voraussetzung für eine Förderung

  • Einreichen eines formlosen Antrags mit Angaben zum Vorhaben, Zeitraum und Umfang.
  • Der Antrag für bspw. UP-Nachwuchsgruppen oder DFG-Förderung „Eigene Stelle“ muss gestellt sein.
  • Eine Förderung ist maximal einmal in zwei Jahren möglich.
  • Eigenmittel sind nicht erforderlich.

Kontakt: Kerstin Schweigel

Dezernat 1, Forschungsangelegenheiten - Wissenschaftlicher Nachwuchs