Erfahrungsbericht – Laure-Amandine Trésarrieu, LL.M.
Avocate à la Cour / Rechtsanwältin, 2024
Mein Studium im DFS (1996-2002) war die Tür zu meiner Karriere als deutsch-französische Rechtsanwältin.
Die ersten beiden Jahre meines deutsch-französischen Jurastudiums ("Bi-DEUG") an der Universität Paris X - Nanterre waren ebenso intensiv wie bereichernd, nicht nur, weil wir die Grundlagen des Rechts kennenlernten, sondern neben intensiven Sprachkursen auch einen tiefen Einblick in die Kultur Deutschlands erhielten. Diese Mischung aus Recht und Sprache war ein perfekter Einstieg in das komplexe Jurastudium.
Im Anschluss studierte ich ein Jahr an der Humboldt-Universität, gefolgt von einem zweiten Jahr an der Universität Potsdam, wo ich mich auf Wirtschaftsrecht spezialisierte. Diese Zeit in den beiden Städten im Herzen Europas war sehr aufregend und bereichernd. Ich schätzte vor allem die große Toleranz und Offenheit der Menschen für neue Sichtweisen und Ideen. Auch der praktische und fächerübergreifende Ansatz des deutschen Studiums gefiel mir außerordentlich. Meinen Aufenthalt in Potsdam konnte ich mit einem LL.M abschließen, für den ich den Wolf-Rüdiger-Bub-Preis erhielt.
Nach meiner Rückkehr nach Frankreich habe ich parallel zu meinem Studium mehrere Monate in einer deutsch-französischen Anwaltskanzlei in Paris gearbeitet und Praxiserfahrung im deutsch-französischen Wirtschaftsrecht gesammelt, bevor ich mein Studium mit einem DESS in europäischem Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt „deutsches Recht“ und verschiedenen Praktika abschloss.
Meinen beruflichen Einstieg als Rechtsanwältin (Avocate) hatte ich in der deutsch-französischen Kanzlei‚ ‚Zschunke Avocats/Rechtsanwälte‘ in Paris, wo ich deutschsprachige Mandanten in allen wesentlichen Bereichen des Wirtschaftsrechts beriet. Seit nunmehr fast 20 Jahren bin ich für die deutsch-französische Anwaltskanzlei ‚Qivive‘ in Köln tätig. Dort berate ich eine internationale Mandantschaft bei gesellschaftsrechtlichen Transaktionen, insbesondere bei der Niederlassung in Frankreich und Deutschland (Gesellschaftsgründungen, M&A, Geschäftsführungsangelegenheiten, Kapitalmaßnahmen). Seit einigen Jahren und nach bestandener Eignungsprüfung bin auch als deutsche Rechtsanwältin zugelassen.
Bei der Arbeit als deutsch-französische Rechtsanwältin kommt es nicht nur darauf an, die Rechtsordnungen und deren Besonderheiten zu kennen. Vielmehr muss man auch ein Verständnis für die Mentalitäten und Kulturen beider Länder haben, um Mandanten erfolgreich und nachhaltig beraten zu können. Der DFS hat hierfür die notwendigen Grundlagen gelegt und mir, wie eingangs gesagt, eine Karrieretür geöffnet. Mein besonderer Dank gilt Otmar Seul und Werner Merle für ihr wertvolles Engagement für diesen Studiengang.

