Erfahrungsbericht – Gleb Fromm
Alumni und Doktorand, 2024
Wenn ich auf meine Zeit als Student im Deutsch-Französischen Studiengang der Universitäten Potsdam und Paris Nanterre zurückblicke, denke ich an viele schöne Momente, Höhen und Tiefen des studentischen Lebens, aber vor allem an die Menschen, die den Studiengang ausmachen. Ich selbst habe 2015 in Potsdam begonnen und bin 2017 nach Paris Nanterre gegangen, wo ich heute als Doktorand tätig bin. Der Studiengang hat mich als Jurist und als Mensch geprägt und ich würde noch einmal denselben Weg gehen. Rückblickend denke ich zum einen an den allgemeinen Mehrwert eines deutsch-französischen Jurastudiums und zum anderen an die konkreten Vorzüge des Studiums in Potsdam und Nanterre.
Ein deutsch-französisches Jurastudium mag anstrengend klingen, es lohnt sich aber! Wer am Studium der Rechtswissenschaft interessiert ist und gute Kenntnisse der deutschen als auch der französischen Sprache hat, der wird sich zwangsläufig die Frage stellen, ob ein Studium des deutschen und französischen Rechts nicht einem klassischen Jurastudium, welches nur in Deutschland oder in Frankreich stattfindet, vorzuziehen ist. Neben den fachlichen Aspekten bietet ein solches Doppelprogramm auch viele weitere Vorzüge, wie etwa die Aussicht, eine längere Zeit im jeweils anderen Land zu verbringen. Das Doppelstudium geht also in vielerlei Hinsicht über einen klassischen Auslandsaufenthalt hinaus. Die Kenntnisse in beiden Rechtssystemen, aber auch das bessere Verständnis für das jeweils andere System und die kulturelle Kompetenz, die das Leben und Studium in einem anderen Land mit sich bringen, machen den Mehrwert eines deutsch-französischen Doppelstudiengangs aus. Konkret heißt das für mich unter anderem, dass ich, auch ohne es zu wollen, permanent vergleiche, wie ein rechtliches Problem in Deutschland und in Frankreich behandelt wird. Dies hat den Vorteil, dass ich direkt an verschiedene Ansätze und Möglichkeiten denke. Eine rechtsvergleichende Betrachtung ermöglicht dabei auch ein tieferes Verständnis für das eigene Rechtssystem, welches in Konfrontation mit anderen Systemen besser aufgefasst wird. Was das „eigene Rechtssystem“ angeht, muss ich zugeben, dass ich mich nicht wirklich festlegen kann, da ich mich im deutschen, wie im französischen Recht gleichermaßen zu Hause fühle.
Und das ist dem Modell des Deutsch-Französischen Doppelstudiengangs der Universitäten Potsdam und Paris Nanterre zu verdanken. Von Anfang an, in Potsdam wie in Paris Nanterre, besuchte ich Lehrveranstaltungen in beiden Rechtssystemen und war also ständig in beiden Welten unterwegs. Da die Jahrgänge im Studiengang klein sind, wurden schnell Freundschaften geschlossen, die nicht nur den Wechsel nach Nanterre überdauerten, sondern auch heute noch anhalten. Als Doktorand kann ich heute mit Kollegen zusammenarbeiten, mit denen ich selbst studiert habe. In dieser Hinsicht ist der Studiengang eine kleine deutsch-französische Familie. Und wenn wir gemeinsam auf Sommeruniversitäten und Tagungen fahren, so ist die Freude auf die gemeinsame Zeit groß. Schließlich sind es auch diese Veranstaltungen, die den Charme unseres Deutsch-Französischen Studiengangs ausmachen: So konnte ich über das Studium des deutschen und des französischen Rechts hinaus auch wertvolle Einblicke in die Rechtssysteme anderer Länder wie etwa Indien und Mauritius, gewinnen und mich dabei mit Dozenten und Studenten anderer Universitäten vernetzen.
Der Rückblick auf meine Zeit als Student in Potsdam und Paris Nanterre bereitet mir Freude – auch auf die Zukunft des Studiengangs!

