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Checklist: Vorbereitung Auslandsjahr

Hinweis

Zulassungsvoraussetzungen für das Auslandsjahr in Nanterre sind:

  • die bestandene Zwischenprüfung
  • eine Moyenne von 10 Punkten im französischen Recht

Schritte zur Immatrikulation und zum Erhalt von Stipendien

  • Bewerbungszeitraum für Erasmus-Studienaufenthalte läuft vom 01. Dezember bis zum 10. Januar 2026. Zum Bewerbungsportal gelangen Sie hier.

  • Einschreibungan der Université Paris Nanterre erfolgt vor dem 30. April über Moveon. Bitte laden Sie alle geforderten Dokumente online hoch.Den Zugang zum Portal erhalten Sie per E-Mail vom International Office der Université Paris Nanterre.

  • Erstellen Sie das Learning Agreement  Before the Mobility online vor Beginn der Mobilität. Lassen Sie es von allen Beteiligten unterschreiben und reichen Sie es gemeinsam mit der gestempelten Confirmation of Stay im International Office ein, um die erste Rate des Erasmus-Stipendiums zu erhalten. Kontakt: erasmus-outgoinguni-potsdamde

  • Teilnahme an Informationsveranstaltungen des International Office ist verpflichtend. Die Einladungen erfolgen per E-Mail:

     April: Allgemeine Informationen zum Ablauf und zu organisatorischen Fragen
    Juni: Verteilung der Infopakete mit Stipendienverträgen, Urlaubssemesteranträgen und wichtigen Bescheinigungen


  • Beginnen Sie rechtzeitig mit der Wohnungssuche. Der Alumniverein vermittelt Wohnungen und gibt hilfreiche Ratschläge. Auch Facebook-, Telegram- und WhatsApp-Gruppen sind nützliche Informationsquellen. Der Lehrstuhl stellt Empfehlungsschreiben für die Cité Internationale Universitaire de Paris und die Heinrich Heine Maison aus. Detaillierte Tipps unserer bisherigen Studiengangsteilnehmer finden Sie hier.

Sind Sie BAföG-berechtigt? Stellen Sie frühzeitig einen Antrag auf Auslands-BAföG beim für Ihr Zielland zuständigen BAföG-Amt. Weitere Informationen finden Sie hier: www.uni-potsdam.de/international/outgoing/finanzen.html
 

Hinweis

Wird das Studium an der Partneruniversität abgebrochen, muss der Studierende die erhaltene Mobilitätsbeihilfe in voller Höhe zurückerstatten. Nähere Informationen erhalten Sie hier.