Bezeichnung | Geschichte |
Abschluss | Master of Education (M.Ed.) |
Regelstudienzeit | 4 Semester |
Leistungspunkte | 21 (Schwerpunkt Sek I) bzw. 30 (Schwerpunkt Sek II) |
Lehrsprache | Deutsch |
Studienbeginn zum 1. Fachsemester | Sommer- und Wintersemester |
Campus | Am Neuen Palais und Golm |
Das Masterstudium baut inhaltlich auf dem Bachelorstudium auf und vertieft Ihre Kompetenzen sowohl in der fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen sowie der bildungswissenschaftlichen und inklusionspädagogischen Ausbildung. Weitere Informationen zu den Inhalten des Studiums können Sie der Tabelle weiter unten oder der Studien- und Prüfungsordnung des Faches entnehmen.
Der Zugang zu einem lehramtsbezogenen Masterstudium setzt den Nachweis über den Abschluss des Bachelor of Education an der Universität Potsdam voraus. Wenn Sie den Bachelor of Education nicht an der Universität Potsdam erworben haben, müssen Sie rechtzeitig vor der Beantragung Ihrer Immatrikulation zum Masterstudium für jeden Teilbereich des lehramtsbezogenen Bachelors an der Universität Potsdam die Gleichwertigkeit Ihres Bachelorabschlusses im Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB) feststellen lassen. Das ZeLB koordiniert die Prüfung der Gleichwertigkeit des Abschlusses und stellt die für die Antragsstellung erforderlichen Formulare zur Verfügung.
Darüber hinaus müssen Sie folgende Nachweise erbringen:
Das lehramtsbezogene Masterstudium umfasst insgesamt 120 Leistungspunkte (LP). Der Umfang des Faches Geschichte innerhalb des lehramtsbezogenen Master ist abhängig von Ihrem gewählten Schwerpunkt.
Die folgende Übersicht stellt die Inhalte des Studienfachs Geschichte innerhalb des lehramtsbezogenen Masterstudiums dar. Weiterführende Informationen zum Fach Geschichte im Rahmen eines lehramtsbezogenen Masterstudiums finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung des Faches.
Allgemeine Informationen zum Masterstudium finden Sie hier.
Module | Sek I | Sek II |
---|---|---|
I. Pflichtmodule | 15 LP | 24 LP |
Module der Fachdidaktik |
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|
Vertiefungsmodul Fachdidaktik Geschichte Sekundarstufe I | 9 LP | - |
Vertiefungsmodul 1 Fachdidaktik Geschichte Sekundarstufe II | - | 6 LP |
Vertiefungsmodul Projekt | 6 LP | - |
Module der Fachwissenschaft | ||
Vertiefungsmodul Professional Studies Alte Welt | - | 6 LP |
Vertiefungsmodul Professional Studies Kultur und Geschichte in der Region | - | 6 LP |
Vertiefungsmodul Professional Studies Staat und Gesellschaft in der Moderne | - | 6 LP |
II. Wahlpflichtmodule Es muss ein Wahlpflichtmodul im Umfang von 6 Leistungspunkten erfolgreich absolviert werden. | 6 LP | 6 LP |
Vertiefungsmodul Professional Studies Alte Welt | 6 LP | - |
Vertiefungsmodul Professional Studies Kultur und Geschichte in der Region | 6 LP | - |
Vertiefungsmodul Professional Studies Staat und Gesellschaft in der Moderne | 6 LP | - |
Vertiefungsmodul 2 Fachdidaktik Geschichte Sekundarstufe II | - | 6 LP |
Vertiefungsmodul Projekt/ Tutorium | - | 6 LP |
Summe | 21 LP | 30 LP |
Mit Blick auf die tatsächliche Lebenssituation von Studierenden hat die Universität Potsdam bei vielen Studiengängen die Möglichkeit zum Teilzeitstudium eingeführt. Das betrifft auch das Studienfach Geschichte. Näheres dazu finden Sie unter Teilzeitstudium.
Wenn Sie ein lehramtsbezogenes Masterstudium an der Universität Potsdam aufnehmen wollen, sollten Sie sich auf den Immatrikulationsseiten informieren, unter welchen Voraussetzungen und innerhalb welcher Fristen Sie die Immatrikulation für das Studium beantragen können.
Alle Informationen zum Lehramtsstudium finden Sie hier.
Diese Beschreibung basiert z.T. auf der Fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelor- und Masterstudiumim Fach Geschichte für das Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) an der Universität Potsdam vom 4. März 2013 i.d.F. der Dritten Satzung zur Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Fach Geschichte für das Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) an der Universität Potsdam vom 12. Februar 2016 (Lesefassung) (AmBek Nr. 9/16, S. 759 - 766).