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Zugang mit Abschluss „Bachelor of Education“ der Universität Potsdam

1. B.Ed. für eines der Lehrämter LPri, LPI, LSek oder LFör:
Absolventinnen und Absolventen der Universität Potsdam mit Abschluss „Bachelor of Education“ für eines der Lehrämter Lehramt für die Primarstufe (auch mit inklusionspädagogischer Schwerpunktbildung), Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) oder Lehramt für Förderpädagogik können das Masterstudium für das entsprechende Lehramt fortsetzen (siehe Übergang vom Bachelor in den Master). Notwendig ist zudem die Vorlage eines phoniatrischen Gutachtens (siehe unten). Die Anträge und Formulare für externe Absolventinnen und Absolventen (ohne B.Ed. der Universität Potsdam) sind für sie dagegen nicht relevant. Der Zugang zum besonderen Masterstudium für das Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer) setzt einen nicht-lehramtsbezogenen Bachelor- oder vergleichbaren Abschluss voraus und ist daher mit einem B.Ed. nicht möglich. Ausgeschlossen ist auch der Wechsel des Lehramtstyps (LPri, LPI, LSek oder LFör) zwischen Bachelor- und Masterstudium.

2. B.Ed. für eines der im Jahr 2022 „ausgelaufenen“ Lehrämter (LSIP, LSIP/SP, LG):
Absolventinnen und Absolventen der Universität Potsdam, die bis zum 30. September 2022 den Abschluss „Bachelor of Education“ für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen ohne Schwerpunkt Primarstufe (LSIP) oder für das Lehramt an Gymnasien (LG) erworben haben, können (mit wenigen Ausnahmen) das Masterstudium für das Lehramt für die Sekundarstufen I und II (LSek) aufnehmen. Bitte beachten Sie dazu die folgenden Hinweise. Notwendig ist zudem die Vorlage eines phoniatrischen Gutachtens (siehe unten). Die Anträge und Formulare für externe Absolventinnen und Absolventen (ohne B.Ed. der Universität Potsdam) sind für sie dagegen nicht relevant. Mit einem B.Ed. für das LSIP mit Schwerpunkt Primarstufe (LSIP/SP) ist ein Masterstudium für die Lehrämter LPri, LPI, LSek oder LFör nicht möglich. Der Zugang zum besonderen Masterstudium für das Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer) setzt einen nicht-lehramtsbezogenen Bachelor- oder vergleichbaren Abschluss voraus und ist daher mit einem B.Ed. ebenfalls nicht möglich. Ausgeschlossen ist auch der Wechsel des Lehramtstyps zwischen Bachelor- und Masterstudium, so dass der Zugang zum Masterstudium für LFör mit einem Bachelorabschluss für LSIP und LG ebenfalls nicht gegeben ist.

3. Besonderheit beim Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer)
Der Zugang zum besonderen Masterstudium für das Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer) setzt ausdrücklich einen nicht-lehramtsbezogenen Bachelorabschluss voraus (siehe oben). Daher ist der Zugang zu diesem Studiengang mit dem Abschluss B.Ed. der Universität Potsdam nicht möglich. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.

4. Phoniatrische Gutachten
Auch Bachelorabsolventinnen und -absolventen der Universität Potsdam müssen für die Immatrikulation ein phoniatrisches Gutachten vorlegen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

5. Einstufung ins höhere Fachsemester und Anerkennung von Leistungen für das Masterstudium
Sofern Sie bereits Leistungen in einem Master- oder vergleichbaren Studium erworben haben, muss grundsätzlich geprüft werden, ob der Zugang zum Masterstudium nicht zum ersten, sondern zu einem höheren Fachsemester erfolgt. Zudem kommt gegebenenfalls die Anerkennung der Leistungen für das lehramtsbezogene Masterstudium an der Universität Potsdam in Betracht. Sowohl die Einstufung als auch die Anerkennung erfolgt nicht durch das ZeLB, sondern in einem gesonderten Verfahren direkt durch die jeweils zuständigen Prüfungsausschüsse. Weitere Informationen und die notwendigen Formulare dazu finden Sie unter Einstufung in ein Fachsemester und Anerkennung von Leistungen.