Verlängerungsantrag des Potsdamer Universitätsstipendiums
Verlängerungsantrag für das Universitätsstipendium 2025/26
Die Universitätststipendien enden in der Regel zum 1. Oktober eines jeden Jahres. Es gibt jedoch die Möglichkeit für euch eine Verlängerung zu beantragen. Die Frist für das Einreichen der Dokumente ist der 17. April 2025. Wenn die Frist nicht eingehalten werden kann, müsst ihr euch neu auf das Stipendium ab dem 1. Juli online bewerben.
Die Universität Potsdam prüft, ob Begabung und Leistung eine Fortgewähr des Stipendiums rechtfertigen. Maßgeblich sind insbesondere eure erbrachten Studienleistungen. Besondere persönliche Umstände, Engagement, Praktika und besondere Erfolge/Auszeichnungen werden bei der Entscheidung ebenfalls berücksichtigt.
Für den Fall, dass nicht ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen, müsst ihr euch neu auf das Universitätsstipendium ab dem 1. Juli bewerben.
Bitte beachtet, dass ein abgeschlossenes Bachelorstudium zur Beendigung der Förderung führt und das Universitätsstipendium für ein eventuell folgendes Masterstudium neu beantragt werden muss.
Überschreitung der Regelstudienzeit
Bei Überschreitung der Regelstudienzeit kann nur in Ausnahmefällen ein Stipendium weitergewährt werden, beispielsweise bei:
- einer Behinderung
- einer Schwangerschaft
- der Pflege und Erziehung eines Kindes
- einem fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt
- Mitarbeit in einem Hochschulgremium oder in einem Gremium der studentischen Selbstverwaltung (gewählte Mitglieder)
Sollte ein solcher Ausnahmefall vorliegen, stellt bitte einen begründeten, formlosen Antrag auf Verlängerung des Stipendiums und weist diese nach. Wichtig ist, dass Ihr die für die Verlängerung angeführten Gründe glaubhaft nachweisen könnt.
Bitte füllt das folgende Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus.
Verlängerungsantrag
Informationen zum Datenschutz
Ansprechpartnerin:
Marianna Bähnisch
Universität Potsdam, Präsidialamt
Campus Neues Palais