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Bürgerliches Recht

Das Bürgerliche Recht regelt die Rechtsbeziehungen auf der Gleichordnungsebene. Zentrale Rechtsquelle in Deutschland ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Zunehmend sind BGB-Regelungen dabei auf EU-Richtlinienvorgaben zurückzuführen. Daneben treten für deutsche Rechtsanwender unmittelbar anwendbare EU-Verordnungen. Heutzutage bedarf es für zivilrechtliche Prüfungen daher regelmäßig eines Rekurses auf Unionsprivatrecht.

Forschungsinteressen des Professurinhabers bilden grundständige zivilrechtliche Fragen, welche sich durch die Digitalisierung (teilweise nur scheinbar) neu stellen - hier mag man von "IT-Zivilrecht" sprechen.

Von Interesse sind ferner ganz allgemein Aspekte insbesondere der ersten drei Bücher des BGB. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei im "Reiserecht".

Publikationstätigkeiten

Das Habilitationsvorhaben ("Digitale Güter im Bürgerlichen Recht") sowie Aufsätze zum "Dateneigentum" sind dem "IT-Zivilrecht" zuzuordnen. Hinzu treten vor allem reiserechtliche Publikationen.