Gleichstellungsarbeit ist eine Querschnittsaufgabe und damit Teil unerschiedlicher Aufgaben- und Themenbereiche einer Universität. Die Gleichstellungsbeauftragten der Universität Potsdam leiten institutionelle Gleichstellungsarbeit und formen die Gleichstellungspolitik der Universität durch eigene Schwerpunkt- und Zielsetzungen.
Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragte sind dabei gewählte Vertreterinnen und unterstützen und ergänzen im jeweiligen Bereich/der jeweiligen Fakultät die Arbeit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages der Universität.
Den Rahmen der Aufgabenbereiche einer Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen in Brandenburg setzt § 68 Abs. 2 BbgHG. Demnach gehören zum Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten: