Zum Hauptinhalt springen

Tätigkeitsfelder

Gleichstellungsarbeit ist eine Querschnittsaufgabe und damit Teil unerschiedlicher Aufgaben- und Themenbereiche einer Universität. Die Gleichstellungsbeauftragten der Universität Potsdam leiten institutionelle Gleichstellungsarbeit und formen die Gleichstellungspolitik der Universität durch eigene Schwerpunkt- und Zielsetzungen. 

Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragte sind dabei gewählte Vertreterinnen und unterstützen und ergänzen im jeweiligen Bereich/der jeweiligen Fakultät die Arbeit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages der Universität. 

Den Rahmen der Aufgabenbereiche einer Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen in Brandenburg setzt § 68 Abs. 2 BbgHG. Demnach gehören zum Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten:

  • Beratung und Unterstützung in allen die Gleichstellung von Frauen und Männern betreffenden Angelegenheiten
  • Mitarbeit und Beratung in Auswahl- und Berufungskommissionen zur Herstellung geschlechtergerechter Personalstrukturen
  • Entwicklung, Begleitung und Umsetzung von Konzepten zur Frauenförderung und Gleichstellung
  • Beratung von Universitätsangehörigen in Angelegenheiten von Studium, Karriereplanung und Fördermöglichkeiten für Frauen, aber auch zu Diskriminierung und Belästigung