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Lehramtsbezogene Masterstudiengänge

Derzeit gibt es für das lehramtsbezogene Masterstudium keine Zulassungsbeschränkung (keinen Numerus Clausus). Das bedeutet, dass eine Immatrikulation innerhalb der entsprechenden Fristen möglich ist, wenn festgestellt wurde, dass die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Alle Informationen zur Immatrikulation entnehmen Sie daher bitte folgenden Seiten.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Bachelorabschluss nicht an der Universität Potsdam erworben haben, wenden sich vor Beantragung der Immatrikulation an das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB). Das ZeLB koordiniert die Prüfung der Gleichwertigkeit des Abschlusses und stellt die für die Antragsstellung erforderlichen Formulare zur Verfügung.