Es gibt zahlreiche Wege der Studienfinanzierung. Mit der Sorge für Familienangehörige wird die monatlich benötigte Summe allerdings größer, und die Zeit, diese zu erarbeiten, deutlich weniger, der Aufwand, sie zu bekommen, höher.
Einige Formen der Studienfinanzierung tragen dem höheren Bedarf und Aufwand Studierender mit Familie Rechnung – sowohl durch Zuschläge als auch durch Verlängerungen in der Bezugszeit. Hierzu gehören das BAföG sowie viele Studien-Stipendien, insbesondere die der Begabtenförderungswerke. Eine Übersicht der familienbezogenen Regelungen gibt es hier.
Die Aufnahme von Bildungskrediten ist ebenfalls ein relativ flexibler Weg, zeitweise das Studium (weiter) zu finanzieren, insbesondere wenn BAföG, Stipendien oder Unterhalt ausgelaufen sind. Neben dem Bildungskreditprogramm der Bundesregierung (über Bundesverwaltungsamt und KfW) bieten einige Banken und andere Organisationen eine Studienfinanzierung mittels Krediten an.
Zahlreiche weitere Informationen und Hinweise zur Finanzierung eines Studiums stellt die Zentrale Studienberatung der Universität Potsdam hier zur Verfügung.
Studierende mit Kindern erhalten wie alle anderen auch für jedes Kind monatlich Kindergeld. Die Anträge hierfür stellen sie bei der Kindergeldkasse der Agentur für Arbeit am Wohnort. Bei niedrigem Familieneinkommen können sie darüber hinaus ebenfalls dort einen Kinderzuschlag beantragen.
Studierende erhalten ebenfalls während der ersten 12 bzw. 14 Monate Elterngeld, mindestens in Höhe des Basis-Elterngelds (300 €), wenn sie erwerbstätig waren unter Berechnung des vorherigen Einkommens gegebenenfalls auch mehr. Während des Bezugs des Elterngelds können Sie in dem Ihnen möglichen Umfang weiterstudieren. Das Elterngeld beantragen Sie bei der Elterngeldstelle im Jugendamt Ihres jeweiligen Wohnortes oder -bezirks. Detaillierte Informationen zum Elterngeld, die Adressen der Elterngeldstellen und die Antragsformulare finden Sie auf den Seiten des Familien-Wegweisers der Bundesregierung.
Einmalige Zuschüsse sind insbesondere:
Darüber hinaus können Studierende in besonderen Fällen auch sogenannte staatliche Transfer-Leistungen beziehen, z.B. ALG II im Urlaubssemester oder bei einem Teilzeitstudium.