Sommersemester 2021
Seminarankündigung
Im Sommersemester 2021 führe ich zusammen mit Herrn Dr. Sebastian Huhle ein Seminar zum Strafrecht durch. Sie können sich ab sofort im Sekretariat bei Frau Reiss zu diesem Seminar anmelden und eines der untenstehenden Themen wählen. Die schriftliche Seminararbeit wird spätestens Ende Juni abzugeben sein. Die Seminarvortragsveranstaltung wird im Juli stattfinden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie zu gegebener Zeit.
Themen
1. - vergeben - Die „sozialethischen Einschränkungen des Notwehrrechts“ und ihre Kodifizierung in § 32 StGB de lege lata und de lege ferenda
2. - vergeben - Die gesetzliche Regelung der unechten Unterlassungsdelikte de lege lata und de lege ferenda
3. - vergeben - Eigenhändige Delikte im Strafrecht
4. - vergeben - Das Dauerdelikt im Strafrecht
5. - vergeben - Der untaugliche Versuch aus „grobem Unverstand“, § 23 Abs. 3 StGB
6. - vergeben - Rücktritt vom Versuch und fehlgeschlagener Versuch
7. - vergeben - Der Besitz von Sachen als Straftat
8. - vergeben - Absorptionsprinzip, Asperationsprinzip, Kumulationsprinzip und Einheitsprinzip als Grundlagen der Konkurrenzen im Strafrecht
9. - vergeben - Erfolgsqualifizierte Delikte und Versuch
10. - vergeben - Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Notwehr und rechtfertigendem Notstand
W. Mitsch 15.3. 2021
Aufgrund der großen Nachfrage wird die Themenliste erweitert. Sie können sich sofort anmelden.
11. - vergeben - Viktimodogmatik und Strafrecht
12. - vergeben - Einheitstäterschaft statt Tatherrschaft?
13. - vergeben - Die Bedeutung des Lebensalters im Strafrecht
14. - vergeben - Der Zufall im Strafrecht
15. - vergeben - Strafrecht und Zeit
16. - vergeben - Strafrecht für Maschinen?
17. - vergeben - Paternalismus und Strafrecht
18. - vergeben - Die Unverjährbarkeit schwerster Verbrechen
W. Mitsch 22.3. 2021
Prof. Dr. Wolfgang Mitsch Dr. Susanne Claus
Seminar
zum Straf- und Strafprozessrecht
im Wintersemester 2020/2021
Das Unternehmen als Täter? –
Die Reform des Verbandssanktionenrechts
Gegenstand des Seminars sind die jüngsten Reformbestrebungen zum Verbandssanktionenrecht. Straftaten, die aus Verbänden (juristische Personen und Personenvereinigungen) heraus begangen werden, können nach geltendem Recht gegenüber dem Verband lediglich mit einer Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geahndet werden. Das für bloßes Verwaltungsunrecht konzipierte OWiG und sein Verfahrensrecht erschienen der Bundesregierung indes nicht mehr zeitgemäß für die Verfolgung und Ahndung kriminellen Unternehmensverhaltens. Am 16. Juni 2020 wurde daher der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft vom Bundeskabinett beschlossen (abrufbar unter www.bmjv.de); er wird nach der Sommerpause in Bundestag und Bundesrat beraten werden.
Im Seminar sollen die Grundlagen einer Strafbarkeit überindividueller Akteure ebenso betrachtet werden wie die Einzelheiten – und potentiellen Probleme – der angedachten Neuregelungen. Es besteht die Option, im Rahmen des Seminars eine Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zu besuchen, in der über die Vorschläge beraten wird. Dies hängt ab vom weiteren Verfahrenslauf und auch der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie; Einzelheiten werden noch bekannt gegeben.
Themen
1. -vergeben- "Strafe setzt individuelle Schuld voraus" – Die Bestrafung von Verbänden und das Schuldprinzip
2. -vergeben- Die Ahndung von Verbänden de lege lata: Voraussetzungen, Sanktionen, Verfahren
3. -vergeben- Die Ahndung von Verbänden de lege ferenda (I): Der Anwendungsbereich oder "der auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtete Zweck"
4. -vergeben- Die Ahndung von Verbänden de lege ferenda (II): Verbandstaten und Verbandssanktionen
5. -vergeben- Die Ahndung von Verbänden de lege ferenda (III): Verfolgung, Verfahren, Compliance
6. -vergeben- Vermögensabschöpfungsmaßnahmen gegen Unternehmen – eine Alternative zum Verbandssanktionenrecht?
Prof. Dr. Wolfgang Mitsch, Dr. Susanne Claus
Seminar zum Strafprozessrecht im Wintersemester 2019/2020
Nach der Reform ist vor der Reform: die Effizienz des Strafverfahrens
Gegenstand des Seminars sind aufgrund der jüngsten Reformbestrebungen zur Strafprozessordnung, die in einem von der Bundesregierung verabschiedeten „Eckpunktepapier“ näher umrissen sind (abrufbar unter www.bmjv.de), ausgewählte Prinzipien des Strafverfahrens und besondere Rechte der Verfahrensbeteiligten, insbesondere des Beschuldigten und des Nebenklägers. Das Strafverfahren steht seit jeher im Spannungsfeld zwischen den verfassungsrechtlich verbürgten Rechten des Einzelnen einerseits und der Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege andererseits. Wird der Gesetzgeber auf diesem Gebiet tätig, sind politische Auseinandersetzungen in der Regel vorprogrammiert. Bereits in der letzten Legislaturperiode hat es eine Reform zur Effektivierung des Strafverfahrens gegeben. Nachdem die Eckpunkte der Bundesregierung nunmehr in einem neuen Gesetzentwurf umgesetzt werden sollen, ist zudem angedacht, im Rahmen des Seminars eine Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zu besuchen, in der über die Vorschläge beraten wird. Dieser Termin ist freiwillig und abhängig vom weiteren Verfahrenslauf, etwa von der Frage, ob eine Sachverständigenanhörung zu dem Vorhaben angesetzt wird; Einzelheiten werden noch bekannt gegeben.
Themen
1. Der gesetzliche Richter und die Besetzungsrüge -vergeben-
2. Der gesetzliche Richter und die Ablehnung wegen Befangenheit -vergeben-
3. Das Beweisantragsrecht und die Ablehnung von Beweisanträgen -vergeben-
4. Das Unmittelbarkeitsprinzip und die Unterbrechung der
Hauptverhandlung -vergeben-
5. Das Verhüllungsverbot in der Hauptverhandlung -vergeben-
6. Die Bündelung der Nebenklage -vergeben-
Anmeldungen und Themenwahl sind ab sofort möglich (Im Sekretariat des Lehrstuhls- chafischer@uni-potsdam.de)
Seminarankündigung Sommersemester 2019
Im Sommersemester 2019 wird Herr Prof. Mitsch gemeinsam mit Herrn Dr. Ellbogen ein Seminar zum Medizinstrafrecht anbieten. Weiter Informationen und eine Themenliste finden Sie HIER.
Abgabetermin für die Seminararbeiten: Freitag, 05.07.2019
Vortragsveranstaltung: Freitag, 19.07.2019 | ab 9 Uhr | Raum 2.07
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Im Sommersemstester 2019 führen Prof. Dr. Wolfgang Mitsch und Dr. Klaus Ellbogen gemeinsam ein Seminar zum Medizinstrafrecht durch. Die Seminarleistung der Teilnehmer besteht in der Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit und einem 15-minütigen Vortrag über das Thema der Hausarbeit. Die Anmeldung mit Auswahl eines Themas ist ab sofort am Lehrstuhl von Prof. Mitsch bei Frau Beutel (Zi. 280, vormittags) oder per E-Mail (abeuteluuni-potsdampde) möglich. Weitere Informationen folgen demnächst.
Themenliste
1. - vergeben - Beschneidung udn weibliche Genitalverstümmelung
2. - vergeben - Abrechnungsbetrug und normativer Schaden
3. - vergeben - Manipulationen bei Organtransplatationen
4. - vergeben - Selektierung bei Großunfällen
5. - vergeben - Organisationsverschulden in Krankenhäusern und fahrlässige Tötung
6. - vergeben - Umfang und (zeitliche) Grenzen der ärztlichen Schweigepflicht
7. - vergeben - Impfverweigerung
8. - vergeben - Unfälle mit Rettungswagen
9. - vergeben - Doping
10. - vergeben - Schönheitsoperationen
Seminar Wintersemester 2018/19
Im Wintersemester 2018/19 bieten Frau Dr. Susanne Claus (BMJV) und Herr Professor Mitsch ein gemeinsames Seminar zum Sexualstrafrecht an.
Weiter Informationen, sowie eine Themenliste finden Sie HIER.
Die Vortragsveranstaltung findet am Freitag, 03.01.2019 um 13 Uhr im Seminarraum S 13 statt.