Auslandspraktika für Juristen
Allgemeine Informationsangebote
Über Auslandspraktika informiert ausführlich das International Office. Es gibt verschiedene Praktikumsbörsen an der Universität:
Aktuelle Informationen zu Studien- & Praktikumsangeboten, zu Stipendien und Bewerbungsfristen können Sie auch per E-Mail erhalten. Bitte tragen Sie sich dafür in den Newsletter des International Office ein.
Besondere Voraussetzungen für juristische Pflichtpraktika
Bitte beachten Sie, dass für alle Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums der Rechtswissenschaften (Erste Juristische Prüfung/Bachelor of Laws) und für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung besondere Regelungen gelten. Insofern bestehen zwischen Inlands- und Auslandspraktika keine Unterschiede.
Die Kooperationspraktika wurden vom Career Service der Universität Potsdam bereits auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorschriften aus BbgJAG und BbgJAO geprüft – sie finden also während der vorlesungsfreien Zeit bei einem Volljuristen statt. Bei individuell gewählten Auslandspraktika fällt diese Prüfung in den Aufgabenbereich des Studierenden. Bitte klären Sie die damit zusammenhängenden Fragen vor Beginn des Praktikums mit dem Studienbüro.