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Erasmus+ Stipendium | Mobilitätszuschuss

Ein Auslandsaufenthalt kann im Rahmen von Erasmus+ aus Mitteln der EU gefördert werden. Die Förderungsleistung besteht in einem Mobilitätszuschuss. Damit sollen die Mehrausgaben ausgeglichen werden, die durch den Studienaufenthalt im Ausland entstehen. Dazu wurden durch die EU Ländergruppen gebildet, für die feste monatliche Fördersätze von der Universität Potsdam je nach Umfang der Mittelzuweisung bestimmt werden. Derzeit gelten folgende Sätze:

Fördersätze seit dem Studienjahr 2023/24
LändergruppeLänder*Stipendienhöhe
1Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden600 Euro/ Monat bzw. 20 Euro/ Tag
2Belgien, (Deutschland,) Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern540 Euro/ Monat bzw. 18 Euro/ Tag
3Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Republik Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn490 Euro/ Monat bzw. 16 Euro/ Tag
*Die Schweiz ist seit 2014/15 kein Erasmus+ Programmland mehr. Studierende der Universität Potsdam können dennoch gebührenfrei an den Schweizer Partnerhochschulen studieren, erhalten den Mobilitätszuschuss jedoch nicht von der Heimathochschule sondern von der jeweiligen Schweizer Partnerhochschule.
** Großbritannien ist kein Erasmus+ Programmland mehr. Studierende der Universität Potsdam können dennoch gebührenfrei an den Partnerhochschulen studieren, aber müssen sich selbst um die Finanzierung Ihres Aufenthaltes kümmern.

Die maximale Förderdauer pro Semester beträgt 140 Tage.


Das Stipendium berechnet sich taggenau aus Ihrer tatsächlichen Aufenthaltsdauer. Auch die Anzahl der zu erbringenden ECTS orientiert sich an der Dauer Ihres geplanten Aufenthaltszeitraumes:

  • 1 Trimester entspricht 3 Monaten (20 ECTS)
  • 1 Semester entspricht 4 Monaten (30 ECTS)
  • 2 Trimester entsprechen 6 Monaten (40 ECTS)
  • 2 Semester entsprechen 8 Monaten (60 ECTS)

Sie bekommen 80% des Zuschusses für Ihren gesamten Studienaufenthalt am Anfang des Studienaufenthaltes ausgezahlt. Die restlichen 20% erhalten Sie nach Ihrer Rückkehr und nach Abgabe aller nötigen Berichtsunterlagen.

Sie sollten 30 ECTS pro Semester (bzw. 20 ECTS pro Trimester) anstreben. Sollten Sie diese nicht erreichen, müssen Sie uns eine Begründung schreiben (siehe Vorlagen auf unseren Seiten), die wir dem DAAD bei Nachfragen vorlegen müssen.

Sollten Sie weniger als 15 Punkte pro Semester erreicht haben, behalten wir uns vor, das Stipendium anteilig zurückzufordern. Wenn Sie gar keine Punkte erreicht haben, müssen Sie das Stipendium zurückzahlen.


Social Top-Ups für Studierende mit sogenannten geringeren Chancen

Für Erasmus-Studierende, die mit einem oder mehreren Kindern ins Ausland gehen, kann ein sogenanntes Social Top-Up beantragt werden, das pro Monat Ihres Aufenthaltes 250 Euro beträgt. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Für Erasmus-Studierende mit einer chronischen Krankheit oder Behinderung ab einem GdB 20 gibt es ebenfalls die Möglichkeit der Beantragung eines Social Top-Ups von 250 Euro monatlich. Ab einem GdB 20 kann ferner ein Langantrag gestellt werden, der die auslandsbedingten Mehrkosten von bis zu 15.000 Euro abdeckt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des DAAD. Ab einem GdB 50 gibt es zudem die Möglichkeit, vorbereitende Reisen bezuschussen zu lassen - ausführliche Informationen hierzu listet der DAAD. Bitte setzen Sie sich dafür frühzeitig mit dem International Office in Verbindung.

Seit dem akademischen Jahr 2022/23 gibt es das Social Top Up von 250 Euro pro Monat außerdem für Studierende, deren Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fach­hochschule verfügen und für erwerbstätige Studierende mit einem monatlichen Verdienst von zwischen 450 Euro und 850 Euro pro Monat.

Den Kriterienkatalog und die geforderten Nachweise finden Sie unter "Hinweise zu Social Top Ups" im Downloadcenter.

 

Grünes Reisen

Ab dem akamischen Jahr 2022/23 kann grünes Reisen über Erasmus+ bezuschusst werden. Wenn Sie für Ihre Mobilität nachhaltige Verkehrsmittel nutzen, können Sie einen einamligen Fahrtkostenzuschuss von 50 EUR erhalten. "Green Travel" ist dabei definiert als Reisen, bei denen für den Hauptteil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden.

Zusätzlich können bis zu vier weitere Tage mit den regulären Tagessatz gefördert werden, wenn sich Ihre Reisezeit durch nachhaltiges Reisen verlängert. Wenn sich Ihre Hin- oder Rückreise über mehr als 8 Stunden verlängert, können Sie jeweils einen weiteren Tag gefördert werden. Wenn sich Ihre Hin- oder Rückreise über mehr als 24 Stunden verlängert, können Sie jeweils zwei weitere Tage gefördert werden.

Die zusätzlichen Mittel für grünes Reisen können über die Ehrenwörtliche Erklärung im Download Center beantragt werden.