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Erasmus+ Stipendium | Mobilitätszuschuss

Ein Auslandsaufenthalt kann im Rahmen von Erasmus+ aus Mitteln der EU gefördert werden. Die Förderungsleistung besteht in einem Mobilitätszuschuss. Damit sollen die Mehrausgaben ausgeglichen werden, die durch den Studienaufenthalt im Ausland entstehen. Dazu wurden durch die EU Ländergruppen gebildet, für die feste monatliche Fördersätze von der Universität Potsdam je nach Umfang der Mittelzuweisung bestimmt werden. Derzeit gelten folgende Sätze:

LändergruppeLänder*Stipendienhöhe
1Belgien, Dänemark, (Deutschland,) Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich,Schweden600 Euro/ Monat bzw. 20 EUR/ Tag
2Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern540 Euro/ Monat bzw. 18 EUR/ Tag
3Bulgarien, Kroatien, Litauen, Republik Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn540 Euro/ Monat bzw. 18 EUR/ Tag
*Die Schweiz ist aktuell kein Erasmus+ Programmland. Studierende der Universität Potsdam können dennoch gebührenfrei an den Schweizer Partnerhochschulen studieren, erhalten den Mobilitätszuschuss jedoch nicht von der Heimathochschule sondern von der jeweiligen Schweizer Partnerhochschule.
** Großbritannien ist aktuell kein Erasmus+ Programmland. Studierende der Universität Potsdam können dennoch gebührenfrei an den Partnerhochschulen studieren, aber müssen sich selbst um die Finanzierung Ihres Aufenthaltes kümmern.
Fördersätze für das Studienjahr 2026/27

Die maximale Förderdauer pro Semester beträgt 120 Tage.

Darüber hinaus erhalten die Teilnehmenden einen einmaligen Zuschuss zu den Reisekosten. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Entfernung der Universität Potsdam zur aufnehmenden Einrichtung sowie nach der Art des Transportmittels (konventionelles Reisen: Flugzeug, Auto etc.; grünes Reisen: Bus, Bahn, Mitfahrgelegenheit, Fahrrad etc.). 

EntfernungBetrag für konventionelles ReisenBetrag für grünes Reisen
bis 99 km28 EUR56 EUR
100-499 km211 EUR285 EUR
500-1.999 km309 EUR417 EUR
2.000-2.999 km395 EUR535 EUR
3.000-3.999 km580 EUR785 EUR
4.000-7.999 km1.188 EUR1.188 EUR
ab 8.000 km1.735 EUR1.735 EUR

Für die Berechnung der Entfernung wird der Distance Calculator der EU-Kommission verwendet. 

Außergewöhnliche Kosten für teures Reisen
Sofern die Reisekostenpauschale nachweislich nicht mindestens 70 % der Reisekosten deckt, können Erasmus+ Geförderte einen Antrag auf Erstattung außergewöhnlicher Kosten für teures Reisen stellen. Sollte das für Sie zutreffen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an erasmus-outgoinguni-potsdamde, sodass statt der Reisekostenpauschale 80 % der tatsächlichen Reisekosten erstattet werden können.

 


Das Stipendium berechnet sich taggenau aus Ihrer tatsächlichen Aufenthaltsdauer. Auch die Anzahl der zu erbringenden ECTS orientiert sich an der Dauer Ihres geplanten Aufenthaltszeitraumes:

  • 1 Trimester entspricht 3 Monaten (20 ECTS)
  • 1 Semester entspricht 4 Monaten (30 ECTS)
  • 2 Trimester entsprechen 6 Monaten (40 ECTS)
  • 2 Semester entsprechen 8 Monaten (60 ECTS)

Sie bekommen 80% des Zuschusses für Ihren gesamten Studienaufenthalt am Anfang des Studienaufenthaltes ausgezahlt. Die restlichen 20% erhalten Sie nach Ihrer Rückkehr und nach Abgabe aller nötigen Berichtsunterlagen.

Sie sollten 30 ECTS pro Semester (bzw. 20 ECTS pro Trimester) anstreben. Sollten Sie diese nicht erreichen, müssen Sie uns eine Begründung schreiben (siehe Vorlagen auf unseren Seiten), die wir dem DAAD bei Nachfragen vorlegen müssen.

Sollten Sie weniger als 15 Punkte pro Semester erreicht haben, behalten wir uns vor, das Stipendium anteilig zurückzufordern. Wenn Sie gar keine Punkte erreicht haben, müssen Sie das Stipendium zurückzahlen.


Social Top-Ups für Studierende mit sogenannten geringeren Chancen

Für Erasmus-Studierende, die mit einem oder mehreren Kindern ins Ausland gehen, kann ein sogenanntes Social Top-Up beantragt werden, das pro Monat Ihres Aufenthaltes 250 Euro beträgt. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Für Erasmus-Studierende mit einer chronischen Krankheit oder Behinderung ab einem GdB 20 gibt es ebenfalls die Möglichkeit der Beantragung eines Social Top-Ups von 250 Euro monatlich. Ab einem GdB 20 kann ferner ein Reakostenantrag gestellt werden, der die auslandsbedingten Mehrkosten von bis zu 15.000 Euro abdeckt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des DAAD. Ab einem GdB 50 gibt es zudem die Möglichkeit, vorbereitende Reisen bezuschussen zu lassen - ausführliche Informationen hierzu listet der DAAD. Bitte setzen Sie sich dafür frühzeitig mit dem International Office in Verbindung.

Seit dem akademischen Jahr 2022/23 gibt es das Social Top Up von 250 Euro pro Monat außerdem für Studierende, deren Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fach­hochschule verfügen (Erstakademiker*innen) und für erwerbstätige Studierende mit einem monatlichen Verdienst von zwischen 450 Euro und 850 Euro pro Monat.

Den Kriterienkatalog und die geforderten Nachweise finden Sie unter "Hinweise zu Social Top Ups" im Downloadcenter.

 

Erasmus+ Green Travel

Im Erasmus+ Programm kann grünes Reisen bezuschusst werden. Alle wichtigen Informationen zur Beantragung, finanziellen Unterstützung und nachhaltigen Reisemöglichkeiten finden Sie auf unserer Seite.