Zum 01.04. verschickt das International Office auf Anfrage eine Liste mit Restplätzen per E-Mail. Auf diese können Sie sich dann innerhalb der darauffolgenden Wochen bei den jeweiligen Fachkoordinatoren bewerben. Unter Umständen ist dann auch eine Bewerbung in einem anderen Fachbereich möglich. Ab Mai müssen Sie sich direkt in den Fachbereich erkundigen, ob es noch frei gebliebene Plätze gibt. Bitte erfragen Sie anschließend beim International Office, ob es noch Gelder gibt, mit denen Ihr Aufenthalt gefördert werden kann.
Die Bewerbungsfrist am 31.01. gilt immer für das gesamte darauffolgende akademische Jahr, beginnend mit dem Wintersemester/ Autumn Term/ Winter Term. Das heißt, auch wenn Sie Ihren Erasmus+ Aufenthalt im Sommersemester planen, müssen Sie sich bereits zum 31.01. des Vorjahres um den Platz bewerben. Bitte beachten Sie, dass das Sommersemester/ Spring Term/ Summer Term an vielen Universitäten bereits im Januar oder Anfang Februar beginnt und sich somit mit unserem Wintersemester überschneidet.
Die Bewerbungsfrist endet bei den meisten Koordinatoren am 31.01. Bitte informieren Sie sich ggf. auf den Seiten des jeweiligen Instituts oder fragen Sie Ihren Erasmus+ Koordinator im Fachbereich.
Diejenigen, die mehrere Fächer studieren, können sich bei den jeweiligen Fachkoordinatoren bewerben. Sollten Sie zwei Plätze erhalten, müssen Sie Ihre Koordinatoren frühzeitig informieren, wenn Sie einen der Plätze nicht annehmen können. Somit kann der Platz an andere Studierende weitergegeben werden.
Das ist je nach Land und Gastuniversität unterschiedlich. In einigen Ländern, wie Frankreich, Spanien oder Italien sind Landessprachenkenntnisse unbedingt notwendig. In den meisten Fällen sollten Sie mindestens ein B1-Niveau zu Beginn des Aufenthalts vorweisen können. Genaue Angaben dazu finden Sie auf den Erasmus+ Seiten der jeweiligen Gastuniversität.
In anderen Ländern, wie z.B. Norwegen, Dänemark, den Niederlanden, Estland usw., sind Englischkenntnisse meist ausreichend. Zusätzlich werden an vielen Gastuniversitäten vorbereitende Intensivsprachkurse in der Landessprache angeboten. Bitte informieren Sie sich dazu auf den Internetseiten der Gastuniversität.
Für die Bewerbung um den Erasmus+ Platz im Fachbereich reichen meist UniCert-Zertifikate, der PULS-Leistungsnachweis (wenn Sie einen Sprachkurs belegt haben), eine Kopie des Abiturzeugnisses o.ä. aus. Es kann sein, dass Sie für die Bewerbung an der Gastuniversität dann einen anderen Nachweis benötigen. Diese Information erhalten Sie von der Gastuniversität auf den Erasmus+ Seiten oder per E-Mail.
Sollte ein DAAD-Sprachtest gefordert werden, können Sie diesen im Zessko kostengünstig absolvieren.
Studierende der Philologien (Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Polnisch etc.) können sich an den Sprachbereich im Institut wenden und einen Sprachnachweis ohne Absolvieren des Tests erhalten.
Eine Bewerbung in einem anderen Fachbereich ist nur in Ausnahmefällen möglich. Viele Partneruniversitäten nehmen nur Studierende des jeweiligen Fachbereichs auf oder es ist ggf. nur möglich, eine begrenzte Anzahl an Kursen an einem anderen Institut zu absolvieren. Daher ist es ratsam, in erster Linie die Kooperationen des eigenen Instituts zu nutzen. Sollten Sie sich dennoch in einem anderen Institut bewerben, fragen Sie vorab den Erasmus+ Koordinator, ob eine fachfremde Bewerbung möglich ist.
Bitte recherchieren Sie eigenständig auf den Seiten der Gastuniversität, bis wann Sie sich mit welchen Unterlagen bewerben müssen.
Das Erasmus+ Programm übernimmt keine Reisekosten. Sie erhalten einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten. Eine Übersicht finden Sie hier.
Das Grant Agreement (GA) ist ein Stipendienvertrag. Es enthält Angaben zur Höhe des Ihnen zugesprochenen Stipendiums sowie die mit dem Erasmus+ Programm verbundenen Rechte und Pflichten. Das Grant Agreement erhalten die Erasmus+ Studierenden i.d.R. auf der Informationsveranstaltung im Juni.
Das LA ist ein Studienvertrag, der sowohl die Kurse, die Sie an der Gastuniversität belegen möchten, als auch die Anerkennung dieser Kurse hier an der Universität Potsdam regelt. Es ist eines der zentralen Dokumente im Erasmus+ Programm und somit Voraussetzung für die finanzielle Förderung Ihres Auslandsaufenthalts. Das LA besteht aus 3 Teilen: LA Before the mobility, During the mobility und After the mobility. Sie können am vereinbarten Studienprogramm Änderungen vornehmen. Hierzu benutzen Sie das LA During the mobility.
Die Frist für das Einreichen des LA richtet sich nach dem Beginn Ihres Auslandsaufenthalts. Das LA Before the Mobility muss vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts von allen Seiten unterschrieben sein. Änderungen können Sie innerhalb von 4 Wochen nach Beginn des Semesters an der Partneruniversität vornehmen. Nutzen Sie hierfür die Vorlage LA During the mobility und lassen Sie wieder den Erasmus+ Koordinator bzw. den Prüfungsausschuss und die Gastuniversität unterschreiben. Bitte schicken Sie immer eine Kopie oder einen Scan an das International Office.
Das LA muss von Ihnen, dem Erasmus+ Koordinator im Fachbereich oder dem Prüfungsausschuss sowie einem Vertreter der Gastuniversität unterschrieben werden. Das International Office unterschreibt nur, wenn es von der Gastuniversität ausdrücklich verlangt wird. Sie sind selbst für das Einholen der Unterschriften verantwortlich. Das LA ist nur mit allen Unterschriften gültig.
Ja, das ist grundsätzlich möglich, wenn die Vorlage ebenfalls die Tabelle A und B enthält.
In die Tabelle B tragen Sie die Module ein, in denen Sie sich die Kurse aus Tabelle A an der Universität Potsdam anerkennen lassen möchten. Sie müssen keine Kurstitel sondern nur die Modultitel angeben. Die Anzahl der Kurse und der Punkte in Tabelle A muss nicht zwingend mit der in Tabelle B übereinstimmen. Die Tabelle B ist nicht optional und muss ausgefüllt werden!
Grundsätzlich sollen Ihnen die im Ausland erbrachten Leistungen an der Universität Potsdam anerkannt werden. Sollten Sie jedoch schon alle Punkte in Ihrem Studium erbracht haben und keine Anerkennung mehr möglich sein, schreiben Sie dies bitte in die Tabelle B oder fügen Sie einen formlosen Anhang zum LA an, in welchem Sie dies kurz erläutern.
Sie sollten 30 ECTS-Punkte pro Semester (bzw. 20 ECTS-Punkte pro Trimester) anstreben. Sollten Sie diese nicht erreichen, müssen Sie uns eine Begründung schreiben (siehe Vorlagen auf unseren Seiten), die wir dem DAAD bei Nachfragen vorlegen müssen.
Sollten Sie weniger als 15 Punkte pro Semester erreicht haben, behalten wir uns vor, das Stipendium anteilig zurückzufordern. Wenn Sie gar keine Punkte erreicht haben, müssen Sie das Stipendium zurückzahlen.
Nein, ein Scan oder eine Kopie in ausreichender Qualität genügt. Fotos werden nicht akzeptiert.
Das LA During the mobility müssen Sie nur abschließen, wenn sich Änderungen an Ihrer vereinbarten Kurswahl ergeben. Bitte denken Sie daran, dass Sie die Änderungen wieder von Ihrem Fachbereich an der Gastuniversität und an der Universität Potsdam bestätigen lassen müssen.
Alle Erasmus+ Studierenden müssen die OLS-Tests absolvieren. Lediglich Muttersprachler sind von der Teilnahme befreit.
Es kann sein, dass Sie nach dem Test eine Aufforderung zur Teilnahme an einem Online-Sprachkurs erhalten. Der Kurs ist optional.
Sie konnten in Ihrem OLS-Profil den Zeitraum Ihres Aufenthalts angeben. Zum Ende des angegebenen Zeitraums erhalten Sie automatisch die Aufforderungen zum 2. Test. Sie können sich in das OLS-System einloggen und in Ihrem Profil das Enddatum korrigieren.
Die Einladung zum OLS-Test erhalten Sie nach Abgabe des Grant Agreements. Sollten Sie keine Einladung erhalten haben, informieren Sie bitte das International Office.