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Erasmus+ Studium: Schritt für Schritt

Sie studieren an der Universität Potsdam und möchten während Ihres Studiums ein Auslandssemester an einer der vielen Partnerhochschulen innerhalb Europas verbringen? Dann bewerben Sie sich auf ein Erasmus-Semester! Hier geben wir Ihnen eine detaillierte Übersicht von der Bewerbung bis hin zur Anerkennung Ihrer Leistungen.


Downloads

Erasmus+ Schritt für Schritt (Download)

Hier können Sie sich den Guide "Erasmus+ Studium Schritt für Schritt" herunterladen und die einzelnen Schritte abhaken, damit Sie nichts vergessen.

http://www.uni-potsdam.de/international/outgoing/studium/erasmus/faq.html

Erasmus+ FAQs

Sie haben noch Fragen, dann schauen Sie doch erst einmal in unseren FAQs nach. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen!

Infoveranstaltungen

Informationsveranstaltungen zu Erasmus+

Hier finden Sie die aktuellen Termine zu unseren Informationsveranstaltungen rund um das Erasmus+ Programm.

Bewerbung um einen Platz im Erasmus+ Programm

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungsunterlagen variieren je nach Fach. In der Regel werden Lebenslauf, Motivationsschreiben, PULS-Leistungsübersicht und ein Sprachnachweis verlangt. 

Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal MoveON.

Vergabe der Erasmus+ Plätze

  • Die Auswahl der Bewerber*innen durch die Austauschkoordinator*innen anhand folgender möglicher Kriterien: akademische Leistungen, sprachliche Kompetenz, Motivation und Studienfortschritt
  • Die Vergabe der Plätze erfolgt bis Ende Januar. Die Studierenden haben dann ca.  eine Woche Zeit, den ihnen anbgebotenen Platz anzunehmen. 

Vor dem Auslandsaufenthalt

  • Mit der Annahme des Platzangebots in Ihrem Fach melden Sie sich automatisch im International Office für die Teilnahme am Erasmus+ Programm an. Das International Office versorgt Sie mit vielen wichtigen Informationen.   
  • Das International Office nominiert Sie an der Gasthochschule (März - Mai für das Wintersemester bzw. September - November für das Sommersemester) für den Austausch. 
  • Im Zeitraum März bis Juni müssen Sie sich an der Gasthochschule bewerben. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungen an den jeweiligen Partnerhochschulen sehr unterschiedlich ablaufen. Informieren Sie sich rechtzeitig auf den Webseiten Ihrer Gastuniversität zu Fristen und einzureichenden Unterlagen. Einige Universitäten schicken Ihnen direkt Informationen zu, bei anderen müssen Sie selbst aktiv werden. Für das Sommersemester gelten andere Fristen (September bis November).
  • Erstellen Sie ein digitales Learning Agreement/ Studienabkommen. Mit dem Learning Agreement vereinbaren Sie die Kurswahl an der Gastuni und klären gleichzeitig die Anerkennung der Leistungen an der Universität Potsdam.  
  • Um das Erasmus+ Stipendium müssen Sie sich nicht erneut bewerben. Im Juni erhalten Sie einen Stipendienvertrag mit allen Informationen zum Stipendium. Die erste Rate des Stipendiums wird vor der Abreise ausgezahlt. Informationen zum Erasmus+ Stipendium finden Sie hier.
  • Eventuell Beurlaubung beantragen, Versicherungsfragen klären.
  • Anreise im Gastland (Orientierungswoche, ggf. vorbereitender Sprachkurs).

Auslands-BAföG

Stellen Sie frühzeitig einen Antrag auf Auslands-BAföG bei dem für das Zielland zuständigen BAföG-Amt. Allgemeine Informationen zum Auslands-BAföG finden Sie auf der Seite Finanzierung.

Nach der Ankunft im Gastland

  • Lassen Sie sich Ihre Ankunft bestätigen. 
  • Binnen 5 Wochen nach Semesterstart können Sie Änderungen an Ihrem digitalen Learning Agreement vornehmen, holen Sie die Zustimmung der Gastuni und der Heimatuni ein. 
  • Vielleicht gefällt es Ihnen an der Gastuni so gut, dass Sie gern ein Semester länger bleiben möchten. Melden Sie sich frühzeitig beim International Office!
  • Bei Problemen oder Fragen wenden Sie sich an das International Office.

Vor der Rückreise

Bestätigung der Aufenthaltsdauer (Confirmation of Stay): Vor Ihrer Abreise lassen Sie sich Ihre tatsächliche Aufenthaltsdauer von der Gastinstitution bestätigen. Holen Sie nötige Unterschriften ein und informieren Sie sich wann und wie Ihnen Ihr Zeugnis zugestellt wird.

Nach der Rückkehr

  • Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen für den Abschluss Ihres Erasmus+ Aufenthalts ein.
  • Nach Einreichen aller Unterlagen erhalten Sie die zweite Rate.

Anerkennung der Studienleistungen aus dem Ausland

Sobald Ihnen die Auflistung der Studienleistungen aus dem Ausland (Transcript of Records) vorliegt, sollten Sie sich zwecks der Anerkennung mit dem Prüfungsausschuss Ihres Instituts (nicht zentrales Prüfungsamt!) in Verbindung setzen. Informationen zur Notenumrechnung und Formulare finden Sie hier.