Sie sind an der Universität Potsdam vollimatrikuliert, haben bis zu Beginn des Auslandsstudiums mindestens ein Studienjahr abgeschlossen und verfügen über gute Kenntnisse der Unterrichtssprache der Gastuniversität? Dann sollten Sie sich unbedingt für das Erasmus+ Programm bewerben. Hier geben wir Ihnen eine detaillierte Übersicht von der Bewerbung bis hin zur Anerkennung Ihrer Leistungen.
Anfang April werden Restplätze für das Erasmus+ Programm veröffentlicht. Sollten Sie die Frist verpasst oder keinen Platz im eigenen Institut bekommen haben, haben Sie dann noch einmal eine Chance!
Bewerbungsunterlagen
Welche Bewerbungsunterlagen Sie einreichen müssen, sagen Ihnen ebenfalls Ihre AustauschkoordinatorInnen. In der Regel gehört dazu das allgemeine Bewerbungsformular sowie ggf. eine Leistungsübersicht und ein Sprachzeugnis.
Verschiedene Insitute nutzen eine digitaltes Bewerbungsformular über MoveOn. Kontaktieren Sie daher vor dem Abschicken Ihrer Bewerbung Ihre AustauschkoordinatorInnen!
Stellen Sie frühzeitig einen Antrag auf Auslands-BAföG bei dem für das Zielland zuständigen BAföG-Amt. Allgemeine Informationen zum Auslands-BAföG finden Sie auf der Seite Finanzierung.
Sollten sich Änderungen an Ihrem Studienplan (Learning Agreement) ergeben, halten Sie diese im Online Learning Agreement DURING the Mobility fest. Das International Office benötigt eine vollständig unterzeichnete Version als PDF.
Bei Problemen oder Fragen wenden Sie sich an das International Office.
Bestätigung der Aufenthaltsdauer (Confirmation of Stay): Vor Ihrer Abreise lassen Sie sich Ihre tatsächliche Aufenthaltsdauer von der Gastinstitution bestätigen. Holen Sie nötige Unterschriften ein und informieren Sie sich wann und wie Ihnen Ihr Zeugnis zugestellt wird.
Die Unterlagen reichen Sie bitte binnen 30 Tagen nach Ihrer Rückkehr unaufgefordert ein!
Nach Einreichen aller erforderlichen Unterlagen erhalten Sie die zweite Rate.
Sobald Ihnen die Auflistung der Studienleistungen aus dem Ausland (Transcript of Records) vorliegt, sollten Sie sich zwecks der Anerkennung mit dem Prüfungsausschuss Ihres Instituts (nicht zentrales Prüfungsamt!) in Verbindung setzen. Informationen zur Notenumrechnung und Formulare finden Sie hier.