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Informationen zum Schwerpunkt 8

I. Grundlagen des Schwerpunktbereiches

Unter dem Begriff „Völkerrecht“ ist das zwischen Völkerrechtssubjekten geltende Recht zu verstehen. Völkerrechtssubjekte sind vor allem Staaten, aber auch internationale Organisationen und besondere Völkerrechtssubjekte wie der Heilige Stuhl oder das Internationale Komitee des Roten Kreuzes. Auch der Mensch als Individuum ist Gegenstand vieler völkerrechtlicher Regelungen.

Im Gegensatz zum nationalen Recht werden im Völkerrecht rechtlich verbindliche Normen nicht durch ein zentrales Gesetzgebungsorgan geschaffen, sondern durch den Konsens der Staaten, aufbauend auf dem Prinzip der souveränen Gleichheit aller Staaten. Dieser kann sich etwa in völkervertragsrechtlichen Regelungen oder durch Völkergewohnheitsrecht, also eine von Rechtsüberzeugung getragene ständige Verhaltenspraxis der Staaten, äußern.

Die im Schwerpunktbereich angebotenen Vorlesungen sollen einen umfassenden Überblick über das Völkerrecht bieten und vertiefte Kenntnisse in ausgewählten Teilbereichen, wie etwa dem Recht der Internationalen Organisationen,  dem internationalen Menschenrechtsschutz, dem humanitären Völkerrecht und dem Völkerstrafrecht, vermitteln.

II. Verlaufsplan

Sommersemester (6. Fachsemester)

  • Vorlesung "Völkerrecht II"
  • Vorlesung "Internationaler Menschenrechtsschutz" 
  • Übung im Internationalen Recht

Wintersemester (5. Fachsemester)

  • Vorlesung "Völkerrecht I"
  • Vorlesung "Humanitäres Völkerrecht/Völkerstrafrecht"

Sommersemester (6. Fachsemester)

  • Vorlesung "Völkerrecht II"
  • Vorlesung "Internationaler Menschenrechtsschutz" 
  • Übung im Internationalen Recht

Wintersemester (7. Fachsemester)

  • Kolloquium "Völkerrecht in der Rechtsprechung Internationaler Gerichte"
  • (Probe-)Seminar
  • Übung im Internationalen Recht

III. Lehrinhalte

Vorlesung "Völkerrecht I" 2 SWS Gegenstand der Vorlesung sind die Grundlagen des Völkerrechts, insbesondere die Rechtssubjekte des Völkerrechts und dabei insbesondere die Staaten und deren Rechtsstellung; ferner die Rechtsquellen des Völkerrechts und dabei insbesondere das Völkervertragsrecht sowie das Völkergewohnheitsrecht, weiter das Recht der Staatenverantwortlichkeit und die Staatenimmunität; sowie schließlich die Mittel friedlicher Streitbeilegung, insbesondere die internationale Gerichtsbarkeit.
Vorlesung "Völkerrecht II"2 SWS Die Vorlesung ist konzipiert als Fortsetzung der im Wintersemester durchgeführten Vorlesung Völkerrecht I. Nach einer überblickartigen Wiederholung der Inhalte der Vorlesung Völkerrecht I, werden in der Vorlesung Völkerrecht II einzelne Bereiche des besonderen Völkerrechts vertieft dargestellt, so das Recht der Staatenverantwortlichkeit, das Recht der friedlichen  Streitbeilegung, vor allem anhand des Beispiels des IGH, sowie ferner das Diplomaten- und Konsularrecht, das See-, Weltraum- und Umweltrecht sowie Grundzüge des humanitären Völkerrechts.
Vorlesung "Humanitäres Völkerrecht/Völkerstrafrecht" 2 SWS Die Vorlesung gliedert sich in zwei Themenabschnitte. In der ersten Semesterhälfte widmet sich die Vorlesung dem Humanitären Völkerrecht. Dieses Rechtsgebiet, auch ‚Kriegsrecht‘ genannt, umfasst die völkerrechtlichen Regelungen, die in zwischenstaatlichen bewaffneten Konflikten (‚Kriegen‘) oder in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten (‚Bürgerkriegen‘) gelten. Zunächst wird untersucht, wann das humanitäre Völkerrecht überhaupt Anwendung findet und welche Regeln etwa für den Schutz von Zivilisten, die Behandlung von Kriegsgefangenen oder die Wahl militärischer Mittel bestehen, aber auch wie es durchgesetzt wird. Zugleich dient die Vorlesung der Vorbereitung auf die in der zweiten Semesterhälfte stattfindende Vorlesung Völkerstrafrecht, geht es dort doch u.a. auch um die Ahndung von Kriegsverbrechen, was ein Mindestmaß an Kenntnissen des humanitären Völkerrechts voraussetzt. Die Vorlesung Völkerstrafrecht widmet sich sodann vor allem der Definition von Völkermord, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, der Kriegsverbrechen, sowie des Verbrechens des Angriffskrieges im Völkerstrafrecht. Ferner wird dargestellt, welche Instanzen (ad hoc Tribunale, Internationaler Strafgerichtshof etc.) für die Aburteilungen solcher Verbrechen zuständig sind und welche Rolle deutsche Gerichte insoweit spielen.
Vorlesung "Internationaler Menschenrechtsschutz" 2 SWS Die Vorlesung behandelt zunächst Grund und Entwicklung des Menschenrechtsschutzes auf der internationalen Ebene, bevor auf die normativen Regelungen insbesondere des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte (universelle Ebene) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (regionale Ebene) sowie die dort vorgesehenen Schutzmechanismen näher eingegangen wird.
Kolloquium "Völkerrecht in der Rechtsprechung Internationaler Gerichte2 SWSDas Vertiefungskolloquium greift aktuelle Rechtsfragen auf und behandelt die Bedeutung der Rechtsprechung für die Weiterentwicklung des Völkerrechts.
Übung im Internationalen Recht2 SWSDie Übung dient der Vorbereitung der Studierenden auf die Abschlussklausur des Schwerpunktbereichs. Ziel ist es, die Studierenden zu befähigen, völkerrechtliche Fälle gutachterlich zu lösen. Ebenso sollen die aus den Vorlesungen des Schwerpunktbereichs gewonnenen Kenntnisse wiederholt und vertieft werden.
Seminar im Internationalen Recht2 SWSIn jedem Semester wird ein Seminar zu einem völkerrechtlichen Themenkomplex angeboten, der meist einen aktuellen Bezug aufweist. Das Seminar wird als Blockseminar abgehalten und findet grundsätzlich am Ende des Semesters statt. Die Themenliste wird gesondert vor Semesterbeginn auf der Homepage und am Schwarzen Brett des Lehrstuhls bekannt gegeben. Studierende können sich sodann für ein Thema anmelden. Die Themen werden im Seminar referiert und diskutiert. Die Seminare dienen so insbesondere der Vorbereitung der Studierenden auf die im Schwerpunktbereich zu schreibende Hausarbeit mit sich anschließendem Vortrag.

 

IV. Aktuelle Moodle-Kurse

V. Besonderheiten des Schwerpunktbereichs

  • Besondere Gesetzestexte: Christian Tomuschat / Christian Walter, Völkerrecht. Textsammlung, 9. Aufl. 2021
  • Literaturempfehlungen werden zu Beginn der einzelnen Lehrveranstaltungen gegeben

VI. Lehrende und Ansprechpersonen

 

Universität Potsdam
August-Bebel-Str. 89
14482 Potsdam
Haus 1 Raum 3.37

apl. Prof. Dr. Norman Weiß

 

Universität Potsdam
August-Bebel-Str. 89
14482 Potsdam
Haus 1 Raum 2.53