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Prof. Zimmermann vertritt die Bundesrepublik Deutschland in einem Verfahren zwischen Deutschland und Italien vor dem Internationalen Gerichtshof. Details finden Sie hier
In der FAZ vom 21.03.2022 finden Sie einen Beitrag von Herr PD Dr. Kulick, der sich mit dem Ukraine-Beschluss des Internationalen Gerichtshofs befasst. https://www.faz.net/aktuell/einspruch-exklusiv-der-internationale-gerichtshof-hat-mutig-entschieden-und-dogmatisch-ueberrascht-17895693.html
Prof. Zimmermann hat in der FAZ vom 15. Juli 2021, S. 6 in einem Beitrag mit dem Titel „Karlsruhe gefährdet die europäische Integration“ kritisch zum PSPP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts Stellung genommen.
Prof. Zimmermann und N. Jauer haben im Rahmen der DFG-finanzierten Kollegforschergruppe 'Rise or Decline of International Law?' das Working Paper No. 48, 'Possible Indirect Legal Effects under International Law of Non-Legally Binding Instruments' veröffentlicht. Den Text finden Sie unter https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=3840767 und unter https://www.kfg-intlaw.de/News%20and%20Events/news_einzel.php?ID=192.
Am 12./13 April 2021 haben Professor Zimmermann und Professor Weiß gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz sowie mit PluriCourts - Centre for the Study of the Legitimate Roles of the Judiciary in the Global Order der Universität Oslo einen internationale Tagung zum Thema ‘Inter-State Cases under the European Convention on Human Rights – Experiences and Current Challenges’ (‚Staatenbeschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – Erfahrungen und aktuelle Herausforderungen‘) veranstaltet. Details finden Sie hier sowie eine Zusammenfassung der Ergebnisse hier.
In dem Verfahren vor dem US Supreme Court in der Sache Alan Philipp, et al. v. Federal Republic of Germany and Stiftung Preussischer Kulturbesitz in dem Professor Zimmermann gemeinsam mit acht weiteren in- und ausländischen Völkerrechtsprofessoren zugunsten der Bundesregierung eine Stellungnahme als Amicus Curiae abgegeben hatte, hat der Supreme Court mit Urteil vom 3. Februar 2021 dem Antrag der Bundesregierung und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz auf Abweisung der Klage einstimmig stattgegeben und die Sache an die Untergerichte zurückverwiesen. Gegenstand des Verfahrens sind Fragen der Staatenimmunität der Bundesrepublik Deutschland sowie der Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Zusammenhang mit dem Erwerb des sogenannten ‚Welfenschatzes‘ im Wert von heute circa 250 Millionen Euro, den der Staat Preußen im Jahr 1935 von jüdischen Kunsthändlern gekauft hatte, deren Erben heute eine Rückgabe der Kunstgegenstände vor us-amerikanischen Gerichten versuchen durchzusetzen.
Prof. Zimmermann hat am 5. Oktober 2020 an einer Expertenanhörung des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages zum Thema „Völkerrechtliche, verfassungsrechtliche und ethische Bewertung einer möglichen Bewaffnung ferngeführter, unbemannter Luftfahrzeuge der Bundeswehr" teilgenommen. Seine schriftliche Stellungnahme finden Sie hier. Das Video der mündlichen Anhörung finden Sie hier.