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Studiengangsentwicklung & -revision

Aufgaben und Ziele

Die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät strebt an, Studienprogramme anzubieten, die international anerkannten Qualitätskriterien entsprechen und einen Beitrag zur Umsetzung der Bologna-Ziele leisten. Die Koordination der (Weiter-)Entwicklung von Studienprogrammen ist eine Kernaufgabe der QMB. Sie berät und unterstützt Fachgruppen und Studienkommissionen, prüft Ordnungsentwürfe qualitativ und koordiniert die Arbeit in enger Abstimmung mit den Studiengangsverantwortlichen.


Prozess

Das Studiendekanat koordiniert die Prozesse der Überarbeitung und Neuentwicklung von Studiengängen und stimmt jährlich einen Zeitplan mit den Fächern und der Prüfschleife ab, der sich – wenn möglich – an anstehenden internen Programmakkreditierungen orientiert. Für größere Projekte setzt die fachübergreifende Studienkommission zeitlich befristete Arbeitsgruppen aus Lehrenden und Studierenden ein. Studiengangsrelevante Daten (Studienverlaufsstatistiken, Ausschöpfungszahlen, Lehrauslastung, Evaluationsberichte) werden mindestens jährlich an die Fachgruppensprecher weitergeleitet. Die Ergebnisse von Überarbeitungsprozessen werden in der Studienkommission vorgestellt, die abschließende Empfehlungen an den Fakultätsrat beschließt.

Die QMB koordiniert den Prozess der Satzungsänderungen, begleitet die zirkulären Überarbeitungsprozesse durch Feedback zu Ordnungsentwürfen und deren formale und qualitative Prüfung vor Eingabe in die Prüfschleifen, kommuniziert die Anmerkungen aus den Prüfschleifen an die/den Studiengangsverantwortliche*n bzw. an die Arbeitsgruppe der Studienkommission zurück und initiiert den Gremienweg nach Feststellung der Beschlussreife.


Zentrale Akteurinnen und Akteure

Akteur:innen Bereich Studium & Lehre
Andrea Block

Referentin für Lehre und Studium

Studienkommissionen

Studien-kommissionen

Fachgruppen & Modul-beauftragte

Prüfschleife


Antragsformular

Ein digitales Antragsformular wird zum nächsten Antragszeitraum zur Verfügung gestellt. Bei Fragen werden Sie sich gern per Mail an die Referentin für Lehre und Studium.

Ablauf und Fristen

1. Meldung von Änderungsvorhaben an die Qualitätsmanagementbeauftragte Dr. A. Block bis spätestens 30. Mai des laufenden Jahres für Satzungsänderungen zum Wintersemester des Folgejahres (Einbindung von Modulverantwortlichen und Fachgruppensprechern) 
2. Erarbeitung einer Studien- und Prüfungsordnung und/oder Modulkataloges im Änderungsmodus (via Box.UP, Mail), 
3. Umsetzung der Änderungsvorhaben in eine Satzungsänderung durch die Qualitätsmanagementbeauftragte in Abstimmung mit fachlichen Ansprechpartner*in
4. Vorstellung der Änderungen durch das Fach in der zuständigen Studienkommission 
4. Einreichung in die Prüfschleifen ab Mai 2026, Ausschlussfrist 30. Juni bzw. 30. September
5. Nach Feststellung der Beschlussreife der Satzung/Modulkataloges erfolgt der Gremiendurchlauf und Genehmigung 
 

Foto: zfq

Berücksichtigte Qualitätsstandards

  • Ausrichtung auf den Erwerb fachlicher und überfachlicher Kompetenzen
  • Stärkung der Berufsbefähigung durch anwendungsorientierte Methodenausbildung und curriculare Praktika
  • Durchdachte Modularisierungskonzepte und Ausbau von Wahlbereichen
  • Integration von Studiumplus (Schlüsselkompetenzen) und strukturierter Studieneingangsphase
  • Belastungsangemessene Prüfungsdichte (KMK-Vorgaben)
  • Integration von Mobilitätsfenstern für Auslandsstudien
  • Überschneidungsfreies Studium durch aufeinander abgestimmte Studienverlaufspläne
  • Ausbau des forschenden Lernens durch forschungsorientierte Vertiefungsmodule
  • Anschlussfähigkeit an nationale und internationale Masterstudiengänge und Promotionsprogramme