Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit. Verliehen wird an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Titel Dr. rer. pol.
Die Promotions- und Habilitationsbeauftragte berät in Fragen rund um die Promotion und Habilitation und begleitet bei allen administrativen Schritt von Zulassung bis hin zur Disputation. Des Weiteren bereitet sie inhaltlich die Sitzungen des Promotionsausschuss vor, verfasst Statistiken im Bereich Promotion und Habilitation und ist an der Qualitätsicherung und -kontrolle beteiligt.
Die Ombudsperson steht als unabhängiger, vertraulicher und neutraler Ansprechpartner für alle Ratsuchenden zur Verfügung. Die Ombudsperson berät, unterstützt und vermittelt bei Konflikten während der Promotion sowie bei Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Die Ombudsperson ist der Verschwiegenheit verpflichtet.
Weitere Informationen zum Promotionsausschuss finden Sie hier
Als ersten Schritt auf dem Weg zur Promotion suchen Sie sich für Ihr Forschungsinteresse eine:en Betreuer:in die/der bereit ist, Ihre Forschungsarbeit zu betreuen und nehmen Kontakt auf. Sie benötigen zwei Betreuer:innen.
Eine Übersicht über mögliche Betreuer:innen finden Sie hier.
1. Wenn Sie zwei Betreuer:innen für Ihr Promotionsvorhaben gefunden haben, tragen Sie sich zunächst in die Promotionsdatenbank ein. Die Datenerhebung erfolgt gemäß dem Hochschulstatistikgesetz.
2. Dann senden Sie Ihre Zulassungsunterlagen (siehe unten) an:
Universität Potsdam
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Dekanat – Geschäftsstelle für Promotion und Habilitation –
August-Bebel-Str. 89
14482 Potsdam
Nach erfolgreicher Zulassung zum/zur Promovend*in können Sie sich als Promotionsstudent*in an der Universität Potsdam immatrikulieren. Es besteht keine Pflicht sich zu immatrikulieren. Die Immatrikulation nimmt das Studierendensekretariat vor. Gerne können Sie Ihre Immatrikulationsantrag mit den erforderlichen Unterlagen bereits bei Zulassung in der Geschäftsstelle für Promotion und Habilitation einreichen. Die Unterlagen werden nach Zulassung mit der unterschriebenen Original der "Anzeige zur Promotionsabsicht" dem Studierendensekretariat weitergeleitet.
Bitte beachten Sie, dass das Studierendensekretariat ebenso beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse haben möchte. Die für die Zulassung verwendeten beglaubigten Kopien verbleiben in den Akten der Geschäftsstelle für Promotion und Habilitation und können nicht weitergeleitet werden.
Auf der Homepage des Studierendensekretariats finden Sie eine Liste der für die Immatrikulation benötigten Unterlagen:
Dezernats für Studienangelegenheiten
Sie sind fertig mit Ihrer Dissertation und möchten diese nun einreichen? Dann gehen Sie wie folgt vor: Stellen Sie per E-Mail einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (an Frau Scholz: florence.scholz.1@uni-potsdam.de). Fügen Sie per E-Mail folgende Unterlagen bei:
1. Dissertation als ein pdf inklusive (in Dissertation mit eingebunden)
2. Scan über den Nachweis der Teilnahme an zwei Doktorandenkolloquien
3. Scan des unterschriebenen Lebenslaufs
Im Original geben Sie bitte folgende Dokumente ab:
1. vier bzw. fünf* Exemplare der Dissertation (gedruckt, gebunden und mit Seitenzahlen) *Hinweis: bei kumulativen Arbeiten sind fünf Exemplare notwendig, da in der Regel drei Personen begutachten
2. unterschriebener Lebenslauf
3. Nachweis über die Teilnahme an zwei Doktorandenkolloquien
4. Bei kumulativen Dissertationen: Erklärung der Ko-Autor*innen
5. ein polizeiliches Führungszeugnis (nur Promotionsordnung 27.08.2002)
Gerne können Sie Ihre Dissertation und die notwendigen Dokumente auch per Post zusenden:
Universität Potsdam
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Dekanat – Geschäftsstelle für Promotion und Habilitation
August-Bebel-Str. 89
14482 Potsdam
Oder Sie werfen Ihre Dissertation mit den Dokumenten in den Briefkasten der Geschäftsstelle für Promotion in Raum 1.30 (Campus Gribnitzsee, Haus 1)
Sie erhalten in jedem Fall eine Eingangsbestätigung
Nun werden Gutachter:innen beauftragt, die Ihre Dissertation innerhalb von ca. 8 Wochen (Promotionsordnung 10. Juli 2013,§8, 1) bzw. innerhalb von 4 Monaten (Promotionsordnung 27. August 2002, §9, 10.) begutachten .
Sollten Sie Fragen zu der Wahl oder Anzahl der Gutachter:innen haben, können Sie gerne die Geschäftsstelle für Promotion und Habilitation kontaktieren.
Wer kommt für die Begutachtung in Frage?
siehe dazu die
Promotionsordnung vom 10. Juli 2013: §7 bzw.
Sind alle Gutachten eingetroffen, werden die Gutachten den Promovierenden via E-Mail weitergeleitet.
Nun startet die sogenannte Auslegungsfrist. Während der Auslegefrist können alle einsichtsberechtigten Mitglieder (siehe Promotionsordnung 10. Juli 2013 bzw. Promotionsordnung 27. August 2002, §8, 5) die Dissertation sowie die Gutachten einsehen und eine Stellungnahme gegenüber dem Promotionsausschuss abgeben, wenn sie mit den Gutachten nicht einverstanden sind oder sonstige Mängel angeprangert werden.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist entscheidet der Promotionsausschuss, ob die Dissertation angenommen wird oder diese mit Auflagen zur Änderung zurückgegeben wird. Wir informieren Sie in jedem Fall.
Ist die Dissertation angenommen, so kann die Disputation, die mündliche Prüfung stattfinden. Diese besteht aus einem Vortrag der Dissertation (20-30min) und im Anschluss einer Fragerunde der Prüfungskommission.
Die Disputation ist hochschulöffentlich, d.h. Interessierte können dieser beisitzen.
Wie setzt sich die Prüfungskommission zusammen? (§9 der Promotionsordnung der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam)
Die Prüfungskommission besteht aus den Gutachter:innen sowie zwei weiteren Vertreter:innen. Von den weiteren Vertreter:innen muss eine/einer fachfremd sein und eine/einer den Vorsitz übernehmen. Bei Stimmengleichheit bei der Benotung in der Disputation entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. Gutachter:innen dürfen den Vorsitz nicht übernehmen.
Mitglieder der Prüfungskommission sind:
Promotionsordnung 10. Juli 2013
Promotionsordnung 27. August 2002
Organisation der Disputation:
1. Nehmen Sie bereits während der Auslegefrist Kontakt zu den Gutachter:innen auf und überlegen Sie gemeinsam eine Zusammensetzung der Prüfungskommission. Gerne ist das Promotionsbüro Ihnen bei der Auswahl behilflich.
2. Schlagen Sie dem Promotionsausschuss Ihre gewünschte Zusammensetzung vor (formlos via E-Mail an Promotionsbeauftragte).
3. Der Promotionsausschuss genehmigt diese oder bestellt eine andere Zusammensetzung der Prüfungskommission.
4. Nehmen Sie nun zu den Mitgliedern der Prüfungskommission Kontakt auf und vereinbaren Sie einen gemeinsamen Prüfungstermin (zum Beispiel über doodle). Die Disputation kann in Präsenz, hybrid oder komplett via Zoom stattfinden.
5. Sobald Sie einen Prüfungstermin vereinbart haben und sich über die Form der Prüfung (Präsenz, hybrid oder via Zoom) verständigt haben senden Sie an die Promotionsbeauftragte eine E-Mail mit den Daten. Hinweise:
6. Das Promotionsbüro versendet dann via E-Mail hochschulöffentlich die Einladung zur Disputation.
Die Disputation ist geschafft. Nun müssen Sie um Ihren Doktortitel auch führen zu dürfen die Dissertation veröffentlichen.
Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie auf dem Flyer der Bibliothek:
Sobald die Geschäftsstelle für Promotion und Habilitation die Bestätigung der Universitätsbibliothek über die Veröffentlichung der Dissertation erhalten hat, wird die Promotionsurkunde versandt.
Hier finden Sie die FAQs. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, kontaktieren Sie bitte die Promotionsbeauftragte.
Im Cotutelle de thèse Verfahren wird eine Dissertation durch zwei Hochschulen in zwei Ländern gemeinsam betreut und begutachtet. Am Ende des Cotutelle Verfahrens erhalten Sie einen Doktortitel nach deutschem Prüfungsrecht.
Vorteile eines Cotutelle de thèse Verfahrens:
Auch wenn es einige Hürden wie beispielsweise einen erhöhten administrativen Aufwand sowie unterschiedliche Strukturen und Vorgänge in den Universitäten gibt, möchten wir Sie ermutigen und Sie bestmöglich unterstützen. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Weitere Hinweise:
Ablauf:
Weitereführende Internetseiten zum Cotutelle Verfahren und Förderung siehe:
Der Welcome Day für Promovierende begrüßt alle neuen Promovend:innen jedes Semester zu Beginn des Vorlesungszeitraumes. Hier gibt es Informationen zum Verfahrensablauf bei Promotionen und allen sonstigen Fragen. Der letzte Termin war am Mo, den 17.10.2022. Hier finden Sie die Präsentation dazu.
Die nächste Veranstaltung findet am 24.04.2023 um 10 Uhr via Zoom statt.
https://uni-potsdam.zoom.us/j/63905841123
Meeting-ID: 639 0584 1123
Kenncode: 16742980
Post- und Lieferadresse:
Universität Potsdam
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
August-Bebel-Straße 89
D-14482 Potsdam
Besucheradresse:
Campus Griebnitzsee
August-Bebel-Straße 89
Haus 1 - Raum 1.35