Im Cotutelle de thèse Verfahren (siehe auch §18 der Promotionsordnung 2026) wird eine Dissertation durch zwei Hochschulen in zwei Ländern gemeinsam betreut und begutachtet. Am Ende des Cotutelle Verfahrens erhalten Sie einen Doktortitel nach deutschem Prüfungsrecht.
Vorteile eines Cotutelle de thèse Verfahrens:
- Sie verbringen einen Teil Ihrer Promotionszeit an einer ausländischen Universität (mindestens jeweils 1 Jahr).
- Sie setzen sich intensiv mit den unterschiedlichen Forschungskulturen und Wissenschaftssystemen auseinander.
- Sie bereichen Ihre Forschungsarbeit durch einen Perspektivwechsel. Länderspezifische Ansätze können kombiniert werden, dadurch erschließen Sie sich einen neuen, eigenen Zugang zu ihrem Forschungsthema.
- Sie erwerben zusätzliche Qualifikationen, wie beispielsweise überdurchschnittliche Fremdsprachenkenntnisse und profunde interkulturelle Kompetenzen.
- Sie stellen Ihre wissenschaftliche Anbindung an beide Länder sicher und können beruflich relevante Kontakte aufbauen.
- Sie können später leichter in beiden Ländern arbeiten und setzen den Grundstein für eine internationale Karriere.
Auch wenn es einige Hürden wie beispielsweise einen erhöhten administrativen Aufwand sowie unterschiedliche Strukturen und Vorgänge in den Universitäten gibt, möchten wir Sie ermutigen und Sie bestmöglich unterstützen. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Weitere Hinweise:
- Ihre Betreuung erfolgt durch zwei Betreuer:innen, je eine:n Hochschullehrer:in in Deutschland und dem Partnerland.
- Voraussetzung zum Start eines Cotutelle-Verfahrens ist immer die Annahme als Doktorand:in durch den Promotionsausschuss.
- Zur Durchführung eines Cotutelle-Verfahrens muss ein individueller Vertrag zwischen beiden Hochschulen geschlossen werden. Hier werden beispielsweise die Sprache, die Gestaltung der mündlichen Prüfung, die Zusammensetzung der Jury, das Benotungssystem etc. vorab genau geregelt. Zur Erstellung eines Vertrages gibt es ein Muster der Hochschulrektorenkonferenz. Dieses können Sie individuell anpassen.
- Die Dissertation wird in einer der beiden Sprachen verfasst.
- Die Dissertation wird an der Heimatuniversität und an der ausländischen Partneruniversität eingereicht, jedoch mit nur einer Prüfung abgeschlossen.
- Die Prüfungskommission in der Disputation setzt sich paritätisch aus Wissenschaftler:innen beider Länder zusammen
- Promotionsurkunde: Entweder stellen die Hochschulen eine gemeinsame Urkunde aus (joint degree), oder die Hochschulen verleihen insgesamt zwei Urkunden, die den Hinweis enthalten, dass sie nur in Verbindung mit der jeweilig anderen Promotionsurkunde gültig sind (double degree). Dies wird im Vertrag geregelt.
Ablauf:
- Suche nach potenziellen Betreuer:innen an beiden Universitäten (idealerweise gemeinsames Forschungsinteresse) und Kontaktaufnahme
- Erstellung eines Vertrages (nach Muster)
- Senden des Vertragsentwurfs an die Geschäftsstelle für Promotion und Habilitation
- Prüfung des Vertragsentwurfs
- Geprüfter Vertragsentwurf wird an die Partneruniversität zur Vorlage geschickt.
- Die von allen Seiten akzeptierten Endfassung muss von beiden Seiten unterschrieben werden (Doktorand:in, Betreuer:in und Dekan:in der jeweiligen Fakultät, sowie dem/der Präsident:in der Universität)
Weitereführende Internetseiten zum Cotutelle Verfahren und Förderung siehe:
- die Internetseite der Deutsch-Französische Hochschule (DFH) zur Förderung binationaler Promotionen mit Frankreich
- die DAAD Promotionsförderung bei binationalen Promotionen