Promovieren
Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit. Verliehen wird an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Titel Dr. rer. pol.
Promotions- und Habilitationsbeauftragte
Die Promotions- und Habilitationsbeauftragte berät in Fragen rund um die Promotion und Habilitation und begleitet bei allen administrativen Schritt von Zulassung bis hin zur Disputation. Des Weiteren bereitet sie inhaltlich die Sitzungen des Promotionsausschuss vor, verfasst Statistiken im Bereich Promotion und Habilitation und ist an der Qualitätsicherung und -kontrolle beteiligt.
Ombudsperson
Die Ombudsperson steht als unabhängiger, vertraulicher und neutraler Ansprechpartner für alle Ratsuchenden zur Verfügung. Die Ombudsperson berät, unterstützt und vermittelt bei Konflikten während der Promotion sowie bei Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Die Ombudsperson ist der Verschwiegenheit verpflichtet.
Weitere Informationen zum Promotionsausschuss finden Sie hier
Das Promotionsverfahren
Schritt 1: Interesse an einer Promotion
Sie möchten promovieren?
Der erste Schritt auf dem Weg zur Promotion ist die Suche nach einer geeigneten Erstbetreuung für Ihr Forschungsvorhaben. Eine Übersicht über mögliche Betreuer:innen der WiSo-Fakultät finden Sie hier. Wählen Sie Professorinnen und Professoren aus, deren Forschung zu Ihrem Thema oder Forschungsinteresse passt, und nehmen Sie Kontakt auf, um Ihr Promotionsvorhaben vorzustellen und zu klären, ob eine Betreuung möglich ist.
Wichtig: Die Promotionsordnung der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät bildet die verbindliche Grundlage für den gesamten Promotionsprozess. Sie legt unter anderem die Zulassungsvoraussetzungen, die Betreuung und Begutachtung sowie den Ablauf der Promotion fest. Bitte lesen Sie die Promotionsordnung daher sorgfältig. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Laut Promotionsordnung sind zwei Betreuungspersonen erforderlich. Sollte zu Beginn nur eine Betreuungsperson verfügbar sein, kann die Zweitbetreuung innerhalb eines Jahres nach dem Zulassungsdatum nachgereicht werden.
Schritt 2: Zulassung als Promovend:in
Zulassungsvoraussetzungen für die Promotion
Für die Aufnahme zur Promotion an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam gelten folgende Voraussetzungen:
- Ein Hochschulabschluss in einem Hauptfach der Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften (Master, Diplom, Magister oder Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien)
- oder ein gleichwertiger wissenschaftlicher Abschluss (mindestens 8 Semester Regelstudienzeit) einer deutschen oder anerkannten ausländischen Hochschule. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Zulassung mit fachfremden Abschlüssen.
- Eine Mindestnote von „gut“ im Abschluss (bis 2,5)
- Zwei Betreuer:innen gemäß §4 der Promotionsordnung vom 10. Juli 2013. Hinweis: Sollte zu Beginn nur eine Erstbetreuung vorliegen, kann eine vorläufige Zulassung zur Promotion ausgesprochen werden. Die Zweitbetreuung ist in diesem Fall innerhalb eines Jahres nach dem Zulassungsdatum nachzureichen, muss den Anforderungen der Promotionsordnung entsprechen und ist durch den Promotionsausschuss genehmigen zu lassen.
Zulassung:
1. Wenn Sie eine Betreuung für Ihr Promotionsvorhaben gefunden haben, tragen Sie sich zunächst in die Promotionsdatenbank ein. Die Datenerhebung erfolgt gemäß dem Hochschulstatistikgesetz.
2. Dann senden Sie Ihre Zulassungsunterlagen* an:
Universität Potsdam
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Dekanat – Geschäftsstelle für Promotion und Habilitation –
August-Bebel-Str. 89
14482 Potsdam
*Erforderliche Unterlagen für Ihre vollständige Bewerbung zur Promotion
Bitte reichen Sie folgende Dokumente vollständig ein:
1. Unterschriebene Anzeige der Promotionsabsicht
(Das Formular kann nach dem Eintrag in die Promotionsdatenbank ausgedruckt werden.)
2. Unterschriebene Betreuungsvereinbarung im Original
3. Nachweis des Studienabschlusses
- Bei deutschen Abschlüssen: Amtlich beglaubigte Kopie der Masterurkunde und des Masterzeugnisses oder des Diploms.
→ die hierfür benötigten Beglaubigungen können nach Terminvereinbarung in der Geschäftsstelle für Promotion und Habilitation vorgenommen werden
Kontakt: florence.scholz.1uuni-potsdampde
- Bei internationalen Abschlüssen:
Bei internationalen Abschlüssen ist eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) erforderlich. Diese wird durch "uni-assist" erstellt und bestätigt die Echtheit und Gleichwertigkeit des Abschlusses, die Umrechnung der Note ins deutsche System und dass die Abschlussnote mindestens dem Prädikat „gut“ entspricht.
- Kosten: 75 € (von den Bewerber*innen selbst zu tragen)
- Bearbeitungszeit: ca. 4–6 Wochen nach vollständigem Eingang aller Unterlagen
- Hinweis: Bei negativer Prüfung wird eine Ersatzbescheinigung mit Begründung ausgestellt.
- Anmeldung über:my.uni-assist.de → bei "Studiengangsuche" eintragen: „Universität Potsdam – VPD“
4. Erklärung Promotionsverfahren
5. Unterschriebener Lebenslauf
Schritt 3: Immatrikulation als Promotionsstudent:in
Immatrikulation als Promotionsstudent:in :
Promovierende müssen gemäß dem Brandenburgischen Hochschulgesetz (§ 32 Abs. 6) in der Regel als Promotionsstudierende immatrikuliert sein.
Keine Immatrikulation ist erforderlich, wenn
- ein hauptberufliches Beschäftigungsverhältnis an der Hochschule besteht oder
- aufgrund einer Tätigkeit außerhalb der Hochschule oder aus anderen Gründen auf die Einschreibung verzichtet wird.
Hauptberuflich bedeutet: mindestens 50 % einer Vollzeitstelle.
Voraussetzungen:
Die Immatrikulation ist erst nach Zulassung zur Promotion möglich und die Antragsstellung erfolgt über das Studierendensekretariat.
Fristen für die Immatrikulation:
Sommersemester: 15.02. – 15.04.
Wintersemester: 15.08. – 15.10.
Schritt 4: Einreichung der Dissertation
Sie sind fertig mit Ihrer Dissertation und möchten diese nun einreichen? Dann gehen Sie wie folgt vor: Stellen Sie per E-Mail einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (an Frau Scholz: florence.scholz.1@uni-potsdam.de). Fügen Sie per E-Mail folgende Unterlagen bei:
1. Dissertation als ein pdf inklusive (in Dissertation mit eingebunden)
- einer kurzer Zusammenfassung zum Inhalt, den Forschungszielen und Forschungsmethoden
- die Erklärung der Ko-Autor*innen bei kumulativen Dissertationen
- dieVersicherung und Einverständniserklärung
2. Scan über den Nachweis der Teilnahme an zwei Doktorandenkolloquien
3. Scan des unterschriebenen Lebenslaufs
Im Original geben Sie bitte folgende Dokumente ab:
1. vier bzw. fünf* Exemplare der Dissertation (gedruckt, gebunden und mit Seitenzahlen) *Hinweis: bei kumulativen Arbeiten sind fünf Exemplare notwendig, da in der Regel drei Personen begutachten
2. unterschriebener Lebenslauf
3. Nachweis über die Teilnahme an zwei Doktorandenkolloquien
4. Bei kumulativen Dissertationen: Erklärung der Ko-Autor*innen
5. ein polizeiliches Führungszeugnis (nur Promotionsordnung 27.08.2002)
Gerne können Sie Ihre Dissertation und die notwendigen Dokumente auch per Post zusenden:
Universität Potsdam
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Dekanat – Geschäftsstelle für Promotion und Habilitation
August-Bebel-Str. 89
14482 Potsdam
Oder Sie werfen Ihre Dissertation mit den Dokumenten in den Briefkasten der Geschäftsstelle für Promotion in Raum 1.30 (Campus Griebnitzsee, Haus 1)
Sie erhalten in jedem Fall eine Eingangsbestätigung
Schritt 5: Begutachtung der Dissertation
Nun werden Gutachter:innen beauftragt, die Ihre Dissertation innerhalb von ca. 8 Wochen (Promotionsordnung 10. Juli 2013,§8, 1) bzw. innerhalb von 4 Monaten (Promotionsordnung 27. August 2002, §9, 10.) begutachten .
Sollten Sie Fragen zu der Wahl oder Anzahl der Gutachter:innen haben, können Sie gerne die Geschäftsstelle für Promotion und Habilitation kontaktieren.
Wer kommt für die Begutachtung in Frage?
siehe dazu die
Promotionsordnung vom 10. Juli 2013: §7 bzw.
Schritt 6: Auslegung der Dissertation
Sind alle Gutachten eingetroffen, werden die Gutachten den Promovierenden via E-Mail weitergeleitet.
Nun startet die sogenannte Auslegungsfrist. Während der Auslegefrist können alle einsichtsberechtigten Mitglieder (siehe Promotionsordnung 10. Juli 2013 bzw. Promotionsordnung 27. August 2002, §8, 5) die Dissertation sowie die Gutachten einsehen und eine Stellungnahme gegenüber dem Promotionsausschuss abgeben, wenn sie mit den Gutachten nicht einverstanden sind oder sonstige Mängel angeprangert werden.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist entscheidet der Promotionsausschuss, ob die Dissertation angenommen wird oder diese mit Auflagen zur Änderung zurückgegeben wird. Wir informieren Sie in jedem Fall.
Schritt 7: Disputation - die mündliche Prüfung
Ist die Dissertation angenommen, so kann die Disputation, die mündliche Prüfung stattfinden. Diese besteht aus einem Vortrag der Dissertation (20-30min) und im Anschluss einer Fragerunde der Prüfungskommission.
Die Disputation kann in Präsenz an der Universität Potsdam stattfinden. Zuschaltungen via Zoom sind möglich. Oder komplett online stattfinden.
Die Disputation ist hochschulöffentlich, d.h. Interessierte Mitglieder der Universität können dieser beisitzen.
Wie setzt sich die Prüfungskommission zusammen? (§9 der Promotionsordnung der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam)
Die Prüfungskommission besteht aus den Gutachter:innen sowie zwei weiteren Vertreter:innen. Von den weiteren Vertreter:innen muss eine/einer fachfremd sein und eine/einer den Vorsitz übernehmen. Bei Stimmengleichheit bei der Benotung in der Disputation entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. Gutachter:innen dürfen den Vorsitz nicht übernehmen.
Mitglieder der Prüfungskommission sind:
- Professor:innen der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam
- Außerplanmäßige Professor:innen
- Honorarprofessor:innen
- habilitierte Privatdozent:innen
- auf Antrag: externe Professor:innen
Promotionsordnung 10. Juli 2013
Promotionsordnung 27. August 2002
Schritt 8: Veröffentlichung der Dissertation
Die Disputation ist geschafft. Nun müssen Sie um Ihren Doktortitel auch führen zu dürfen die Dissertation veröffentlichen.
Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie auf dem Flyer der Bibliothek:
Sobald die Geschäftsstelle für Promotion und Habilitation die Bestätigung der Universitätsbibliothek über die Veröffentlichung der Dissertation erhalten hat, wird die Promotionsurkunde versandt.
FAQs
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, freuen wir uns jederzeit über Ihre Nachricht.
Cotutelle de thèse
Im Cotutelle de thèse Verfahren wird eine Dissertation durch zwei Hochschulen in zwei Ländern gemeinsam betreut und begutachtet. Am Ende des Cotutelle Verfahrens erhalten Sie einen Doktortitel nach deutschem Prüfungsrecht.
Vorteile eines Cotutelle de thèse Verfahrens:
- Sie verbringen einen Teil Ihrer Promotionszeit an einer ausländischen Universität (mindestens jeweils 1 Jahr).
- Sie setzen sich intensiv mit den unterschiedlichen Forschungskulturen und Wissenschaftssystemen auseinander.
- Sie bereichen Ihre Forschungsarbeit durch einen Perspektivwechsel. Länderspezifische Ansätze können kombiniert werden, dadurch erschließen Sie sich einen neuen, eigenen Zugang zu ihrem Forschungsthema.
- Sie erwerben zusätzliche Qualifikationen, wie beispielsweise überdurchschnittliche Fremdsprachenkenntnisse und profunde interkulturelle Kompetenzen.
- Sie stellen Ihre wissenschaftliche Anbindung an beide Länder sicher und können beruflich relevante Kontakte aufbauen.
- Sie können später leichter in beiden Ländern arbeiten und setzen den Grundstein für eine internationale Karriere.
Auch wenn es einige Hürden wie beispielsweise einen erhöhten administrativen Aufwand sowie unterschiedliche Strukturen und Vorgänge in den Universitäten gibt, möchten wir Sie ermutigen und Sie bestmöglich unterstützen. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Weitere Hinweise:
- Ihre Betreuung erfolgt durch zwei Betreuer:innen, je eine:n Hochschullehrer:in in Deutschland und dem Partnerland.
- Voraussetzung zum Start eines Cotutelle-Verfahrens ist immer die Annahme als Doktorand:in durch den Promotionsausschuss.
- Zur Durchführung eines Cotutelle-Verfahrens muss ein individueller Vertrag zwischen beiden Hochschulen geschlossen werden. Hier werden beispielsweise die Sprache, die Gestaltung der mündlichen Prüfung, die Zusammensetzung der Jury, das Benotungssystem etc. vorab genau geregelt. Zur Erstellung eines Vertrages gibt es ein Muster der Hochschulrektorenkonferenz. Dieses können Sie individuell anpassen.
- Die Dissertation wird in einer der beiden Sprachen verfasst.
- Die Dissertation wird an der Heimatuniversität und an der ausländischen Partneruniversität eingereicht, jedoch mit nur einer Prüfung abgeschlossen.
- Die Prüfungskommission in der Disputation setzt sich paritätisch aus Wissenschaftler:innen beider Länder zusammen
- Promotionsurkunde: Entweder stellen die Hochschulen eine gemeinsame Urkunde aus (joint degree), oder die Hochschulen verleihen insgesamt zwei Urkunden, die den Hinweis enthalten, dass sie nur in Verbindung mit der jeweilig anderen Promotionsurkunde gültig sind (double degree). Dies wird im Vertrag geregelt.
Ablauf:
- Suche nach potenziellen Betreuer:innen an beiden Universitäten (idealerweise gemeinsames Forschungsinteresse) und Kontaktaufnahme
- Erstellung eines Vertrages (nach Muster)
- Senden des Vertragsentwurfs an die Geschäftsstelle für Promotion und Habilitation
- Prüfung des Vertragsentwurfs
- Geprüfter Vertragsentwurf wird an die Partneruniversität zur Vorlage geschickt.
- Die von allen Seiten akzeptierten Endfassung muss von beiden Seiten unterschrieben werden (Doktorand:in, Betreuer:in und Dekan:in der jeweiligen Fakultät, sowie dem/der Präsident:in der Universität)
Weitereführende Internetseiten zum Cotutelle Verfahren und Förderung siehe:
- die Internetseite der Deutsch-Französische Hochschule (DFH) zur Förderung binationaler Promotionen mit Frankreich
- die DAAD Promotionsförderung bei binationalen Promotionen

