Die Habilitation dient dem Nachweis der Befähigung, ein wissenschaftliches Gebiet in Forschung und Lehre selbständig zu vertreten (venia legendi). Mit der Feststellung der Lehrbefähigung wird das Recht verliehen, dem akademischen Grad des Doktors den Zusatz "habilitatus" (abgekürzt "habil.") anzufügen. Alle nötigen Informationen zur Habilitation an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät erhalten Sie auf dieser Seite.
Weitere Informationen zum Habilitationsausschuss finden Sie hier
Die Zulassung zum Habilitationsverfahren setzt voraus, dass der/die Bewerber:in
Bitte stellen Sie einen Antrag auf Zulassung zur Habilitation in schriftlicher Form an den/die Dekan:in der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät. Der Antrag muss das angestrebte Fachgebiet für die Lehrbefähigung ausweisen sowie folgende Unterlagen enthalten:
Bitte legen Sie alle weiteren wissenschaftliche Veröffentlichungen, die nicht zu der schriftlichen Habilitationsleistung gehören, bei. Diese dienen der Veranschaulichung der wissenschaftlichen Arbeit des Bewerbers, werden aber nicht Gegenstand der Begutachtung.
Der Eingang des Antrages auf Zulassung wird bestätigt und dann geprüft. Sämtliche eingereichte Unterlagen - außer den Urschriften der Zeugnisse und den Veröffentlichungen - verbleiben bei der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät.
Nach erfolgter Prüfung benachrichtigt der/die Dekan:in die Mitglieder des Habilitationsausschusses über den eingegangenen Antrag und veranlasst die Eröffnung des Verfahrens durch den Habilitationsausschuss.
Der Habilitationsausschuss besteht aus den hauptberuflich tätigen Professor:innen, den außerplanmäßigen Professor:innen und den an der Fakultät habilitierten Privatdozent:innen der
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam. Professor:innen und habilitierte Hochschullehrer:innen, die aus dieser Fakultät ausgeschieden sind, gehören dem Habilitationsausschuss noch mindestens zwei Jahre lang nach ihrem Ausscheiden an. Professore:innen im Sinne dieser Habilitationsordnung sind beamtete Professor:innen, Professor:innen im Anstellungsverhältnis, Professor:innen im Ruhestand, entpflichtete Professore:innen.
Die vom Habilitationsausschuss benannten Gutachter:innen erstellen schriftliche Gutachten. Die Gutachten empfehlen die Annahme oder Ablehnung der schriftlichen Habilitationsleistung. Der/die Vorsitzende des Habilitationsausschusses setzt den Gutachter:innenn eine angemessene Frist zur Vorlage ihrer Gutachten.
Sin die Gutachten da werden die schriftliche Habilitationsleistung und die Gutachten für einen Monat lang (während der Vorlesungszeit) bzw. für zwei Monate (vorlesungsfreie Zeit) für die Mitglieder des Habilitationsausschusses ausgelegt.
Nach Ablauf der Auslegefrist beschließt der Habilitationsausschuss auf der Grundlage der vorliegenden
Gutachten und der schriftlichen Stellungnahmen über die Annahme der Arbeit.
Nach Annahme der schriftlichen Habilitationsleistung schlägt der/die Bewerber:in dem/der Vorsitzenden des Habilitationsausschusses drei Themen für den Habilitationsvortrag vor. Die
Themen müssen aus dem Gebiet der angestrebten Lehrbefähigung stammen. Sie dürfen nicht der schriftlichen Habilitationsleistung entnommen sein.
Der/die Vorsitzende des Habiltationsausschusses teilt das ausgewählte Vortragsthema dem/der Bewerber:in mindestens drei, höchstens vier Wochen vor dem Termin mit. Eine Verkürzung der Frist ist im Einvernehmen mit dem/der Bewerber:in prinzipiell möglich.
Der Vortrag und das Kolloquium (max. je 45min) sind hochschulöffentlich. Frageberechtigt im Kolloquium sind nur die Mitglieder des Habilitationsausschusses. Im Anschluss wird dem/der Bewerber:in mitgeteilt, ob die Lehrbefähigung verliehen wird.
In angemessener Frist, in der Regel zur Antrittsvorlesung, überreicht der/die Dekan:in der/dem Habilitierten die Urkunde über die Lehrbefähigung.
Die Habilitationsschrift muss spätestens zwei Jahre nach Verleihung der Lehrbefähigung veröffentlicht werden. Ein Exemplar der veröffentlichten Habilitationsschrift ist bei der Fakultät abzugeben.
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