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Habilitieren

Die Habilitation dient dem Nachweis der Befähigung, ein wissenschaftliches Gebiet in Forschung und Lehre selbständig zu vertreten (venia legendi). Mit der Feststellung der Lehrbefähigung wird das Recht verliehen, dem akademischen Grad des Doktors den Zusatz "habilitatus" (abgekürzt "habil.") anzufügen. Alle nötigen Informationen zur Habilitation an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät erhalten Sie auf dieser Seite.

Promotions- und Habilitationsbeauftragte

Foto von Frau Florence Scholz

Frau Florence Scholz

Tel.: 0331 977-3419, Haus 1, Raum 1.28
florence.scholz.1@uni-potsdam.de

Weitere Informationen zum Habilitationsausschuss finden Sie hier

Das Habilitationsverfahren

Schritt 1: Voraussetzungen prüfen

Schritt 2: Zulassung zur Habilitation

Schritt 3: Eröffnung des Habilitationsverfahrens

Schritt 4: Begutachtung

Schritt 5: Auslage

Schritt 6: Annahme

Schritt 7: Vortrag und Kolloquium

Schritt 8: Veröffentlichung