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Master of Arts - Politikwissenschaft (StO 2016)

Sie möchten sich Ihr Praktikum anerkennen lassen? Kein Problem.

Was sagt die Studienordnung?

Gemäß Studienordnung ist ein Praktikum fakultativ, also nicht verpflichtend zu absolvieren. Ein Praktikum kann allerdings innerhalb des Wahlbereichs I durchgeführt werden. Das begleitende Modulhandbuch legt dabei einen Mindestumfang von 8 Wochen Vollzeit (= 300 Stunden) fest. Dafür werden 12 Leistungspunkte vergeben. Eine Kombination mehrerer Praktika, um die geforderte Mindestdauer zu erreichen, ist nicht möglich.

Was wird anerkannt?

Vorrangig Praktika, Hiwi- und Werkstudenten-Jobs. Alle Infos dazu gibt es hier.

Wie finde ich einen Praktikumsplatz?

Studierende sind für die Suche nach einem Praktikumsplatz selbst verantwortlich. Die Praktikumsberatung, das International Office und der Career Service der Uni Potsdam helfen aber gerne weiter.

Darf ich den Pflichtzeitraum splitten?

Nein. Die Studienordnung verlangt, dass ein zusammenhängendes Praktikum absolviert wird. Allerdings ist es erlaubt, das Praktikum in Teilzeit zu absolvieren, soweit der Zeitrahmen von 300 Stunden (= 8 Wochen Vollzeit) trotzdem erreicht wird.

Muss ich mein Praktikum vorab anmelden?

Ja. So kann der Praktikumsbeauftragte überprüfen, ob das Praktikum den Anforderungen der Sozialwissenschaftlichen Fakultät entspricht. Alle Informationen zur Anmeldung finden Sie auf unserer Praktikumsanmeldungsseite

Wann beantrage ich die Anerkennung?

Erst nach dem Praktikum. Bitte reichen Sie einen Praktikumsbericht in deutscher oder englischer Sprache im Umfang von min. 8 Seiten, eine Bestätigung vom Praktikumsgeber, einen Arbeitszeitnachweis und eine Studienverlaufsbescheinigung ein. Der Praktikumsbericht sollte nicht später als vier Wochen nach Ende des Praktikums bei uns eingehen.

Ich habe schon vor dem Masterstudium ein Praktikum absolviert. Kann ich mir dieses anrechnen lassen?

Nein, das ist leider nicht möglich.

Wohin schicke ich die Unterlagen?

Via Mail an: praktikumsberatung-sowiuni-potsdamde 

Was muss ich noch beachten?

Bitte melden Sie sich zeitgleich mit der Abgabe des Praktikumsberichts in PULS für das Praktikum an. Dies ist unter "Meine Module" möglich.

Wann erhalte ich Bescheid, ob mein Praktikum anerkannt wurde?

Die Prüfung des Praktikumsberichts wird einige Wochen in Anspruch nehmen. Sie erhalten dann eine kurze Info per E-Mail von uns, ob Ihr Praktikum anerkannt wurde. Die erworbenen Leistungspunkte werden i.d.R. bis zum Ende des Semesters verbucht; im Wintersemester also bis zum 31. März, im Sommersemester zum 30. September. Falls die Eintragung vorher nötig ist, lassen Sie uns dies bitte umgehend wissen.

Noch Fragen? Werfen Sie einen Blick in unsere FAQs.