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Praktikumsberatung der Sozialwissenschaften

Um Informationen zur Anerkennung von Praktika zu erhalten, wählen Sie bitte links im Menü ihren Studiengang, bzw. ihre Studienordnung aus.

Welche Tätigkeiten werden anerkannt?

Damit eine Tätigkeit als Praktikum anerkannt werden kann, müssen generell zwei Voraussetzungen vorliegen:

  • Übernahme eigenverantwortlicher Aufgaben
  • Studienrelevanz

Tätigkeiten, die außerdem anerkannt werden können:

  • Tätigkeit als studentische Hilfskraft (soweit eigenverantwortliche Aufgaben übernommen worden sind)
  • Werkstudententätigkeit/ anderweitige berufliche Tätigkeiten (soweit studienrelevant)
  • Einzelfallprüfung bei Zeitsoldaten

Tätigkeiten, die nicht anerkannt werden können:

  • ehrenamtliches Engagement oder Tätigkeit als Stadtverordneter, Abgeordneter etc.
  • Wehrdienst
  • Berufsvorbereitende Kurse

Hierbei handelt es sich nur um eine generelle Handhabung. Entscheidend ist die Situation im Einzelfall.