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Master of Arts - Internationale Beziehungen, Doppelmaster (StO 2019)

Bitte beachten Sie folgende Informationen und Abläufe, wenn Sie sich Ihr Praktikum anerkennen lassen möchten:

Was sagt die Studienordnung?

Gemäß der neuen, fachspezifischen Studienordnung von 2019 ist ein Pflichtpraktikum mit einer Dauer von mindestens 6 Wochen Vollzeit  vorgesehen. Dafür gibt es als Modul Berufspraxis A 10 Leistungspunkte.

Alternativ kann ein fachrelevantes Berufspraktikum im Umfang von mindestens 12 Wochen als Modul Berufspraxis B für 14 Leistungspunkte absolviert werden.

Eine Kombination beider ist nicht möglich. Es wird empfohlen das Praktikum im Ausland zu absolvieren.

Was wird anerkannt?

Vorrangig Praktika, Hiwi- und Werkstudenten-Jobs. Alle Infos dazu gibt es hier.

Wie finde ich einen Praktikumsplatz?

Studierende sind für die Suche nach einem Praktikumsplatz selbst verantwortlich. Die Praktikumsberatung, das International Office und der Career Service der Uni Potsdam helfen aber gerne weiter.

Muss ich mein Praktikum vorab anmelden?

Nein. Sie können es aber trotzdem gerne tun. Vorteil: Der Praktikumsbeauftragte prüft vorab, ob das Praktikum den Anforderungen der Praktikumsrichtlinien entspricht. So sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie später die Anerkennung beantragen.

Es wird empfohlen, dass Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit oder teilweise im 4. Semester zu absolvieren.

Darf ich den Pflichtzeitraum splitten?

Ja, allerdings muss jedes Teilpraktikum im Berufspraxismodul A  einen Zeitraum von mindestens 3 Wochen umfassen.

Im Berufspraxismodul B muss jedes Teilpraktikum einen Zeitraum von mindestens 6 Wochen umfassen.

Wann beantrage ich die Anerkennung?

Der Antrag auf Anerkennung ist spätestens sechs Wochen nach Abschluss des Praktikums beim Praktikumsbeauftragten abzugeben. Bitte reichen Sie dazu einen Praktikumsbericht, eine Bestätigung des Praktikumsgebers und einen Arbeitszeitnachweis ein. Wurde das Praktikum gesplittet, sind Teilberichte mit je drei A4-Seiten zu verfassen sowie die Nachweise für alle Teilpraktika vorzulegen. Die Berichte werden eingereicht, wenn die erforderliche Gesamtzeit des Praktikums absolviert wurde

Ich habe schon vor dem Masterstudium ein Praktikum absolviert. Kann ich mir dieses anrechnen lassen?

Prinzipiell ja, soweit das Praktikum noch nicht innerhalb eines anderen Studiums (z.B. Bachelor) anerkannt worden ist. In diesem Fall führen wir eine Einzelfallprüfung durch.

Wohin schicke ich die Unterlagen?

Via Mail an: praktikumsberatung-sowiuni-potsdamde 

Wann erhalte ich Bescheid, ob mein Praktikum anerkannt wurde?

Die Prüfung Ihres Praktikumsberichts wird einige Wochen in Anspruch nehmen. Sie erhalten dann eine kurze Info per E-Mail von uns, ob Ihr Praktikum anerkannt wurde. Ihr Praktikumsschein wird i.d.R. bis zum Ende des Semesters in das MAIB-Koordinationsbüro nach Berlin verschickt; im Wintersemester also bis zum 31. März, im Sommersemester zum 30. September. Falls der Schein vorher gebraucht wird, lassen Sie uns dies bitte umgehend wissen!

Noch Fragen? Werfen Sie einen Blick in unsere FAQs.