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Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Welche Praktika werden anerkannt?

Damit eine Tätigkeit als Praktikum anerkannt werden kann, müssen generell zwei Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Übernahme eigenverantwortlicher Aufgaben
  • Studienrelevanz

Tätigkeiten, die außerdem anerkannt werden können:

  • Tätigkeit als studentische Hilfskraft (soweit eigenverantwortliche Aufgaben übernommen worden sind)
  • Werkstudententätigkeit/ anderweitige berufliche Tätigkeiten (soweit studienrelevant)
  • Einzelfallprüfung bei Zeitsoldaten

Tätigkeiten, die nicht anerkannt werden können:

  • ehrenamtliches Engagement oder Tätigkeit  (bspw. Stadtverordneter, Abgeordneter etc.)
  • Wehrdienst
  • Berufsvorbereitende Kurse

Hierbei handelt es sich nur um eine generelle Handhabung. Entscheidend ist die Situation im Einzelfall.

Ich möchte gerne anfragen, ob meine Tätigkeit als Praktikum anerkannt werden kann. Welche Informationen werden dafür benötigt?

Gerne prüfen wir vorab, ob eie Tätigkeit als Praktikum anerkannt werden kann. Neben den allgemein geltenden Regelungen (s.o.) benötigen wir dazu die vollständigen Informationen, die Sie unter Praktikumsanmeldung finden.

Wie ist die Vorgehensweise zur Anerkennung einer Tätigkeit als Praktikum? Was muss ich beachten?

In der Regel sollte die formale Anmeldung der Tätigkeit als Praktikum via E-Mail vor Antritt erfolgen. Sobald Ihnen alle Informationen zur Dauer, zum wöchentlichen Arbeitsumfang, zu Ihrer Tätigkeit und Ihr Praktikumsvertrag vorliegt, lassen Sie uns bitte alle Informationen zukommen, die Sie unter Praktikumsanmeldung finden. Diese Informationen benötigen wir auch, wenn Sie überprüfen lassen möchten, ob eine Tätigkeit anrechenbar ist.

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie alle weiteren Informationen zum Praktikumsbericht und zu den Formalien. Bitte achten Sie darauf, dass Sie uns vollständige Angaben und Informationen zukommen lassen. 

Zur Begutachtung der Praktikumsberichte müssen alle Dokumente vollständig sein, insbesondere der Zeitnachweis. Wir können nur vollständige Dokumente annehmen und prüfen.

Ich benötige eine Bescheinigung darüber, dass ich ein Pflichtpraktikum absolvieren muss. Wer stellt mir eine solche Bescheinigung aus?

Wir stellen Ihnen gerne eine Bestätigung aus, dass es sich bei ihrem Praktikum laut Studienordnung um ein Pflichtpraktikum handelt. Schicken Sie uns dafür eine E-Mail an praktikumsberatung-sowi@uni-potsdam.de mit folgenden Informationen:

  • vollständiger Name,
  • Studiengang mit geltender Studienordnung,
  • Geburtsdatum,
  • Matrikelnummer sowie
  • Ihre Adresse, als Adressat:in der Bescheinigung. 

Die Bescheinigung wird Ihnen digital zugestellt.

Zur Information: Studierende, bei denen das Praktikum laut Studienordnung fakultativ ist, stellen wir gerne ein Bestätigungsschreiben darüber aus, dass das Praktikum im Studium angerechnet wird. Das gilt für die Studiengänge  BA Politik und Wirtschaft (StO 2013), MA Politikwissenschaft (StO 2016) sowie MA National and International Administration and Policy (StO 2014).

Was ist ein Arbeitszeitnachweis?

Um überprüfen zu können, ob die geforderte Stundenzahl während des Praktikums auch tatsächlich erreicht wurde, ist die Einreichung eines Arbeitszeitnachweises notwendig.

Im besten Falle ist die wöchentliche Arbeitszeit bereits im Praktikumszeugnis vermerkt, beispielsweise durch die Formulierungen "in Vollzeit" oder "die wöchentliche Arbeitszeit betrug 40 Stunden". Ist dies nicht der Fall, kann auch ein formloses Schreiben des Praktikumsgebers eingereicht werden, in dem die Erreichung der erforderlichen Stundenzahl bestätigt, sowie ein kurzer Umriss Ihrer Tätigkeiten aufgelistet wird.

Wahlweise kann auch eine Kopie des Praktikumsvertrages als Arbeitszeitnachweis eingereicht werden, wenn dort die wöchentliche Arbeitszeit festgehalten ist. In Kombination mit der Bestätigung des Praktikumsgebers über die Dauer des Praktikums ist das dann ausreichend.

Muss ich mich in PULS für das Praktikum anmelden?

Bitte melden Sie sich in PULS für das Praktikumsmodul mit Abgabe des Praktikumsberichts an. Sie finden die Anmeldung zur Prüfung unter "Meine Module". Für Studierende des Masters of Arts National and International Administration Policy gilt eine andere Vorgehensweise. SIe müssen sich zur Veranstaltung "Internship" im vorgegebenen Belegungszeitraum anmelden. Im besten Fall in dem Semester, in dem Sie Ihr Praktikum abschließen.

Die Anmeldung in PULS erfolgt nicht automatisch und muss von Ihnen vorgenommen werden! Eine Verbuchung der LP ist nur nach vorheriger Anmeldung in PULS möglich.

Ich benötige die Verbuchung der Leistungspunkte aufgrund meines Abschlusses oder einer Bewerbung zum Masterstudium sehr zeitnah. Ist das möglich?

Sofern Sie nach Beendigung des Praktikums kurzfristig die Verbuchung Ihrer Leistungspunkte benötigen wenden Sie sich bitte so früh wie möglich an uns, um den zeitlichen Rahmen und die Möglichkeiten zu besprechen. Bitte rechnen Sie eine mögliche Abwesenheit mit ein. Nur nach vorheriger Absprache ist es möglich Verbuchungen sehr kurzfristig vornehmen zu lassen.

Mein Praktikum wurde noch nicht anerkannt! Warum?

Die Bearbeitung eines Antrags auf Anerkennung dauert zwischen zwei und vier Wochen. Insbesondere zum Ende des Semesters erreichen uns viele Anträge, wodurch es zu erhöhten Wartezeiten kommen kann.