Prüfungsvorbereitung/ Ablauf/ Termine
An dieser Stelle finden Sie Informationen zu den Prüfungsterminen und dem Ablauf des Prüfungsverfahrens sowie zu dem Klausurenkurs zur Prüfungsvorbereitung.
1. Modulprüfungen im SoSe 2023 im September 2023
Im Sommersemester 2023 werden die Klausuren im September 2023 geschrieben und zwar an den folgenden Tagen (Terminänderungen bleiben vorbehalten):
Donnerstag, 21. September 2023: Wahlpflichtmodul WP 1 (Wirtschafts- und Steuerstrafrecht),
9-12 UHR Raum H 10
Freitag, 22. September 2023: Wahlpflichtmodul WP 2 (Insolvenzrecht und Sanierungssteuerrecht),
9-12 UHR Raum H 10
Samstag, 23. September 2023: Wahlpflichtmodul WP 3 (Internationales Wirtschaftsrecht),
9-12 UHR Raum H 10
Montag, 25. September 2023: Wahlpflichtmodul WP 4 (Gewerblicher Rechtsschutz),
9-12 UHR Raum S 26
Montag, 25. September 2023: Wahlpflichtmodul WP 5 (Streitbeilegung und Mediation),
13-14:30 UHR Raum S 27
Donnerstag, 28. September 2023: Pflichtmodul P 3 (Unternehmensteuerrecht),
9-11 UHR Raum S 26
Donnerstag, 28. September 2023: Pflichtmodul P 5 (Kapitalgesellschaftsrecht),
12-14 UHR Raum H 10
Freitag, 29. September 2023: Pflichtmodul P 4 (Personengesellschaftsrecht),
9-11 UHR Raum H 10
Freitag, 29. September 2023: Pflichtmodul P 2 (Einkommensteuerrecht/ Umsatzsteuerrecht),
12-14 UHR Raum S 26
Samstag, 30. September 2023: Pflichtmodul P 7 (Bilanzen),
9-12 UHR Raum H 10
Die Frist zur Anmeldung für die Klausuren im September 2023 endet am 30. Juni 2023. Das Anmeldeformular finden Sie hier.
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2. Modulprüfungen im WiSe 2023/2024 im März 2024
Im Wintersemester 2023/2024 werden die Klausuren im März 2024 geschrieben und zwar an den folgenden Tagen (Terminänderungen bleiben vorbehalten):
Donnerstag, 14. März 2024: Wahlpflichtmodul WP 1 (Wirtschafts- und Steuerstrafrecht),
9-12 UHR Raum N.N.
Freitag, 15. März 2024: Wahlpflichtmodul WP 2 (Insolvenzrecht und Sanierungssteuerrecht),
9-12 UHR Raum N.N.
Samstag, 16. März 2024: Wahlpflichtmodul WP 3 (Internationales Wirtschaftsrecht),
9-12 UHR Raum N.N.
Montag, 18. März 2024: Wahlpflichtmodul WP 4 (Gewerblicher Rechtsschutz),
9-12 UHR Raum N.N.
Montag, 18. März 2024: Wahlpflichtmodul WP 5 (Streitbeilegung und Mediation),
13-14:30 UHR Raum N.N.
Donnerstag, 21. März 2024: Pflichtmodul P 3 (Unternehmensteuerrecht),
9-11 UHR Raum N.N.
Donnerstag, 21. März 2024: Pflichtmodul P 5 (Kapitalgesellschaftsrecht),
12-14 UHR Raum N.N.
Freitag, 22. März 2024: Pflichtmodul P 4 (Personengesellschaftsrecht),
9-11 UHR Raum N.N.
Freitag, 22. März 2024: Pflichtmodul P 2 (Einkommensteuerrecht/ Umsatzsteuerrecht),
12-14 UHR Raum N.N.
Samstag, 23. März 2024: Pflichtmodul P 7 (Bilanzen),
9-12 UHR Raum N.N.
Die Frist zur Anmeldung für die Klausuren im März 2024 endet am 31. Januar 2024. Das Anmeldeformular finden Sie mit Beginn des Wintersemesters hier.
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3. Ergänzende Fachanwaltsklausuren im WiSe 2023/2024
Die beiden ergänzenden Fachanwaltsklausuren werden im Wintersemester 2023/2024 voraussichtlich an folgenden Tagen angeboten:
Donnerstag, 25. Januar 2024: FA-Klausur 1 (Einkommensteuerrecht),
9-12 UHR Raum N.N.
Donnerstag, 1. Februar 2024: FA-Klausur 2 (Steuerverfahrensrecht),
9-12 UHR Raum N.N.
Eine Anmeldung ist bis zum 10.01.2024 möglich. Das Anmeldeformular finden Sie mit Beginn des Wintersemesters hier.
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4. Zugelassene Hilfsmittel
Als Hilfsmittel in den Klausuren sind grundsätzlich alle gängigen Gesetzessammlungen zum Zivilrecht, Strafrecht und Steuerrecht sowie ein nicht programmierbarer Taschenrechner (keine Mobiltelefone) zugelassen. Nicht zugelassen sind Richtlinien, Verordnungen und Erlasse, die zum Teil in der Beck’schen Loseblattsammlung „Steuergesetze“ oder in Handbüchern abgedruckt sind.
Für die Modulabschlussklausuren WP 3 und WP 4 ist zusätzlich der AEUV (z. B. Sartorius I "Verfassungs- und Verwaltungsgesetze" oder Beck-Text) mitzubringen.
Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, dürfen zusätzlich ein allgemeines Wörterbuch Deutsch/Muttersprache/Deutsch (aber kein Rechts- oder Wirtschafts-Fachwörterbuch) benutzen.
Im Einzelnen sind ausreichend:
Pflichtmodul P1, P2, P3: Beck Steuertexte (rot) oder NWB Steuertexte; Grundgesetz (z. B. Beck-Text oder Sartorius I "Verfassungs- und Verwaltungsgesetze")
Pflichtmodul P3 für den Klausurteil "Investmentsteuerrecht": Zulässig sind jegliche Gesetzestexte. Erforderlich sind InvStG, EStG, KStG und GewStG in der jeweils aktuellen Fassung. Wichtig ist insbesondere, dass die Änderungen durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 enthalten sind. Sofern weitere Normen (etwa des KAGB) für die Klausurlösung relevant sind, werden diese im Aufgabentext abgedruckt.
Pflichtmodul P4, P5: Habersack "Deutsche Gesetze"; Beck Steuertexte (rot) oder NWB Steuertexte
Pflichtmodul P7: Habersack "Deutsche Gesetze"; Beck Steuertexte (rot) oder NWB Steuertexte
Wahlpflichtmodul WP 1: Habersack "Deutsche Gesetze"; Beck Steuertexte (rot) oder NWB Steuertexte, InsO, WpHG. Sie können die Normen selbst ausgedruckt mitbringen, zeigen Sie diese jedoch bitte vor Beginn der Schreibzeit kurz dem Aufsichtspersonal vor.
Wahlpflichtmodul WP 2: Habersack "Deutsche Gesetze"; Beck Steuertexte (rot) oder NWB Steuertexte;
für den Klausurteil "Insolvenzrecht" zusätzlich die Insolvenzordnung (InsO) sowie die Zivilprozessordnung (ZPO) in der geltenden, aktuellen Fassung . Sie können die Normen selbst ausgedruckt mitbringen, zeigen Sie diese jedoch bitte vor Beginn der Schreibzeit kurz dem Aufsichtspersonal vor.
Wahlpflichtmodul WP 3: Habersack "Deutsche Gesetze"; Beck Steuertexte (rot) oder NWB Steuertexte, AEUV (z. B Beck-Text oder Sartorius I "Verfassungs- und Verwaltungsgesetze") sowie EGBGB 2020, EGInsVO 2015, EuGVVO 2012, Rom I-VO, Rom II-VO
Wahlpflichtmodul WP 4: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Markengesetz, Urheberrechtsgesetz, DesignG; Handout (selbst auszudrucken) zum kartellrechtlichen Aufgabenteil, GWB
Wahlpflichtmodul WP 5: Habersack "Deutsche Gesetze"
Ergänzende FA-Klausuren: Beck Steuertexte (rot) oder NWB Steuertexte; Grundgesetz (z. B. Beck-Text oder Sartorius I "Verfassungs- und Verwaltungsgesetze")
Sofern für die Klausurlösung weitere Gesetzestexte, Internationale Vereinbarungen, EU-Richtlinien o. ä. relevant sind, werden diese zusammen mit den Klausuraufgaben zur Verfügung gestellt.
Die Texte dürfen Unterstreichungen oder Anmarkerungen sowie Klebemarkierungen am Rand, jedoch keinen Text und keine Zahlenverweise enthalten. Verstöße führen bei erstmaliger Entdeckung zum Ausschluss von der Prüfung (siehe § 27 StudienO).
Für die Klausuren ist eigenes Schreibpapier - liniert, DIN A4-Format - mitzubringen. Die Blätter dürfen nur einseitig beschrieben werden. Auf der linken Seite ist ein Drittel Korrekturrand vorzusehen.
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5. Bearbeitungszeitraum Kurzhausarbeit (P 1)
Als Bearbeitungszeitraum für die Kurzhausarbeit im Modul P 1 (Grundlagen des Steuerrechts/Verfahren) im Sommersemester 2023 ist der 31.07. bis 14.08.2023 vorgesehen.
Bitte melden Sie sich bis spätestens 30.06.2023 für die Kurzhausarbeit an. Das Anmeldeformular finden Sie hier.
Als Bearbeitungszeitraum für die Kurzhausarbeit im Modul P 1 (Grundlagen des Steuerrechts/Verfahren) im Wintersemester 2023/2024 ist der 12.02. bis 26.02.2024 vorgesehen.
Bitte melden Sie sich bis spätestens 31.01.2023 für die Kurzhausarbeit an. Das Anmeldeformular finden Sie mit Beginn des Wintersemesters hier.
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6. Klausurenkurs (fakultativ)
Im Sommersemester 2023 werden drei Übungsklausuren (Pflichtmodule P2, P3 (nur Fachgebiet Unternehmensteuerrecht), P7 - Herr Feldner) und eine Übungsklausur im Fachgebiet "Internationales Unternehmensteuerrecht" (aus Wahlpflichtmodul WP 3 - Frau Rondón Díaz) zu Beginn der Vorlesungszeit via Moodle ausgegeben. Die Besprechungen der Übungsklausuren finden zum Semesterende statt.