LEHRVERANSTALTUNGEN DES PFLICHTMODULS P 7
Bilanzrecht
Die Veranstaltung zum Bilanzrecht befasst sich mit dem Handelsbilanzrecht und der internationalen Rechnungslegung. Beide Regelungsbereiche werden von Unternehmensrechtlern
meist stiefmütterlich behandelt, so dass das Bilanzrecht von Ökonomen dominiert wird. Dieses Betätigungsfeld ist jedoch auch für Juristen attraktiv; es bietet vielfältige
Qualifikationsmöglichkeiten auf dem Gebiet der Wirtschaftsprüfung. Außerdem scheint eine ernsthafte Beschäftigung mit dem Unternehmensrecht ohne bilanzrechtliche Kenntnisse
kaum möglich zu sein. In der Vorlesung werden die Aktivierungs- und die Passivierungstatbestände sowie die Bewertungsregeln dargestellt und in Kontext zu den im Handelsgesetzbuch
niedergelegten Bilanzierungszwecken gebracht. Auch die Konzernrechnungslegung sowie die europäische und internationale Rechnungslegung nach US-GAAP und IFRS werden
ihrer Bedeutung entsprechend vorgestellt.
Bilanzsteuerrecht
Die Vorlesung zum Bilanzsteuerrecht beschäftigt sich mit der steuerlichen Gewinnermittlung. Sie ist somit eine notwendige Ergänzung zur Veranstaltung Unternehmensteuerrecht. Thema ist die Verknüpfung
zwischen Handels- und Steuerbilanz durch das Maßgeblichkeitsprinzip. Die Abweichung zur Handelsbilanz in den Bilanzierungstatbeständen sowie die europa- und verfahrensrechtlichen Bezüge zum
Steuerbilanzrecht finden hierbei besondere Berücksichtigung.
Weitere Informationen zu den Veranstaltungen des Wahlpflichtmoduls P 7 finden Sie im Modulhandbuch (PDF, 89 KB).