Prüfungstermine, Hilfsmittel und Vorbereitung
1. Modulprüfungen im WiSe 2025/2026 im März 2026
Prüfungen im Wintersemester 2025/2026 (März 2026):
Modul BFA 3 (Unternehmensteuerrecht/Internationales Unternehmensteuerrecht)
Samstag, 21. März 2026: 9-13 UHR
Raum H10 (Haus 1, Altbau, 1. OG)
Modul BFA 2 (Einkommensteuerrecht/Umsatzsteuerrecht)
Freitag, 27. März 2026: 12-14 UHR
Raum H10 (Haus 1, Altbau, 1. OG)
Modul BFA 4 (Bilanzen)
Samstag, 28. März 2026: 9-12 UHR
Raum H10 (Haus 1, Altbau, 1. OG)
Die Frist zur Anmeldung für die Klausuren im März 2026 endet am 31. Januar 2026.
Das Anmeldeformular finden Sie auf Moodle.
Änderungen bleiben vorbehalten
2. Modulprüfungen im SoSe 2026 im September 2026
Prüfungen im Sommersemester 2026 (September 2026):
Modul BFA 3 (Unternehmensteuerrecht/Internationales Unternehmensteuerrecht)
Samstag, 19. September 2026: 9-13 UHR
Raum N.N.
Modul BFA 2 (Einkommensteuerrecht/Umsatzsteuerrecht)
Freitag, 25. September 2026: 12-14 UHR
Raum N.N.
Modul BFA 4 (Bilanzen)
Samstag, 26. September 2026: 9-12 UHR
Raum N.N.
Die Frist zur Anmeldung für die Klausuren im September 2026 endet am 30. Juni 2026.
Das Anmeldeformular finden Sie ab Ende April 2026 auf Moodle.
Änderungen bleiben vorbehalten
3. Hilfsmittel
Zugelassene Hilfsmittel:
- Alle gängigen Gesetzessammlungen zum Zivilrecht, Strafrecht und Steuerrecht sowie ein nicht programmierbarer Taschenrechner (keine Mobiltelefone)
- Verordnungen, die in Beck "Aktuelle Steuertexte" (rot) oder NWB Steuertexte abgedruckt sind
- allgemeines Wörterbuch Deutsch/Muttersprache/Deutsch (aber kein Rechts- oder Wirtschafts-Fachwörterbuch) für Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist
Nicht zugelasse Hilfsmittel:
- Richtlinien, Verordnungen und Erlasse, die zum Teil in der Beck’schen Loseblattsammlung „Steuergesetze“ oder in Handbüchern abgedruckt sind.
Folgende Gesetzestexte sind mitzubringen:
Modulabschlussklausuren BFA 2 (für diese Klausur gilt der Rechtsstand für 2024), BFA 3 und BFA 4 :
- Habersack "Deutsche Gesetze"; Beck "Aktuelle Steuertexte" (rot) oder NWB Steuertexte (nicht zugelassen: Loseblattsammlung "Steuergesetze", da hierin u.a. Richtlinien und Erlasse enthalten sind)
- Grundgesetz, AEUV (z. B. Sartorius I "Verfassungs- und Verwaltungsgesetze" oder Beck-Text)
- Sofern für die Klausurlösung weitere Gesetzestexte, Internationale Vereinbarungen, EU-Richtlinien o. ä. relevant sind, werden diese zusammen mit den Klausuraufgaben zur Verfügung gestellt.
- Erlaubt sind Unterstreichungen oder farbliche Hervorhebungen sowie Klebemarkierungen am Rand, jedoch keinen Text, keine Zahlenverweise und keine Symbole enthalten.
- Für die Klausuren ist eigenes Schreibpapier - liniert, DIN A4-Format mitzubringen. Die Blätter dürfen nur einseitig beschrieben werden. Auf der linken Seite ist ein Drittel Korrekturrand vorzusehen.
- Verstöße und Täuschungsversuche führen bei erstmaliger Entdeckung zum Ausschluss von der Prüfung und zur Bewertung der entsprechenden Leistung mit „nicht ausreichend“ (siehe § 17 Abs. 2 BAMA-O)
4. Kurzhausarbeit (BFA 1)
Als Bearbeitungszeitraum für die Kurzhausarbeit im Modul BFA 1 im Wintersemester 2025/2026 ist der 09.02. bis 23.02.2026 vorgesehen.
Bitte melden Sie sich bis spätestens 31.01.2026 für die Kurzhausarbeit an. Das Anmeldeformular finden Sie ab Oktober 2025 auf Moodle.
Als Bearbeitungszeitraum für die Kurzhausarbeit im Modul BFA 1 im Sommersemester 2026 ist der 27.07. bis 10.08.2026 vorgesehen.
Bitte melden Sie sich bis spätestens 30.06.2026 für die Kurzhausarbeit an. Das Anmeldeformular finden Sie ab April 2026 auf Moodle.
5. Klausurenkurs (fakultativ)
Im Wintersemester 2025/2026 werden drei Übungsklausuren zu den Modulen BFA 2, BFA 3 (nur Fachgebiet nationales Unternehmensteuerrecht) und BFA 4 von von Herrn Dr. Feldner zu Beginn der Vorlesungszeit via Moodle ausgegeben. Die Besprechungen der drei Übungsklausuren finden zum Ende der Vorlesungszeit am 29. Januar 2026 von 14-19 UHR c.t. statt.