Bewerbung/Ablauf
Die Bewerbungsfrist für einen Studienstart zum Wintersemester 2023/2024 endet am 31.07.2023!
Bei allen Fragen rund um die Zulassung können Sie sich an die Studienberatung für den Studiengang an Frau Bär-Manolia und Frau Thiele wenden.
Per E-Mail erreichen Sie sie direkt unter studienberatungullmpotsdampde.
Eine Bewerbung ist in Papierform erforderlich. Eine persönliche Übergabe der Bewerbungsunterlagen im Masterbüro ist pandemiebedingt bis auf weiteres nicht möglich.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (siehe unten aufgeführten Dokumente) auf dem Postweg an:
Masterstudiengang "Unternehmens- und Steuerrecht" (LL.M.)
August-Bebel-Str. 89
Haus 7, Raum 2.35
14482 Potsdam
Für die Zulassung sind von allen Bewerberinnen/Bewerbern unbedingt einzureichen:
- Ausgefüllter und unterschriebener Zulassungsantrag
- Kopie des Abschlusszeugnisses des Erststudiums oder ein geeigneter vorläufiger Nachweis über die im Erststudium erbrachten Noten
- Nachweis(e) über Berufserfahrung(en)
- Tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache
Welche Unterlagen Sie außerdem noch einreichen müssen, richtet sich nach der Art Ihres Erststudiums und danach, ob Ihre Muttersprache Deutsch ist. Details können Sie den Zulassungshinweisen entnehmen.
(Hinweis: Anträge, die Sie bisher schon in Papierform eingereicht haben, bleiben für das jeweilige Semester gültig und müssen nicht erneut gestellt werden.)
Hinweise zum Zulassungsverfahren finden Sie hier: Zulassungshinweise.
Die zugrundeliegende Zugangs- und Zulassungsordnung finden Sie hier: Zulassungsordnung
Bewerbungsverfahren:
1. Sie können sich ab sofort in Papierform per Post bewerben! Hier sind von Ihnen sämtliche Unterlagen inklusive unterschriebenem Zulassungsfragebogen einzureichen.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen postalisch an folgende Adresse:
Universität Potsdam
Masterstudiengang "Unternehmens- und Steuerrecht" (LL.M.)
August-Bebel-Str. 89
Haus 7, Raum 2.35
2. Sie können sich allerdings auch schon bewerben, wenn Sie das Abschlusszeugnis Ihres Erststudiums bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht erhalten haben; dieses muss erst für die Immatrikulation vorliegen.