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Fremdsprachenausbildung für Juristen

Eine Gruppe von Studierenden sitzt in einem Hörsaal.
Foto: Matthias Friel

Gegenstand des Fächerkanons des Deutschen Richtergesetzes ist auch die fachspezifische Fremdsprachenausbildung. Hintergrund dieser Regelung ist, dass der zunehmenden Internationalisierung im juristischen Berufsfeld Rechnung getragen werden soll. Von einem in der Europäischen Union tätigen Juristen wird erwartet, dass er neben den dazugehörigen Fremdsprachenkenntnissen auch mit den Grundzügen der Rechtssysteme der einzelnen Mitgliedsländer vertraut ist.

Das »Zentrum für Sprachen und Schlüsselkompetenzen« der Universität Potsdam bietet daher in Zusammenarbeit mit der Juristischen Fakultät verschiedene rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkurse in Englisch und Französisch an. Bei Teilnahme an der gesonderten Zertifikatsprüfung können Sie das Hochschul-Fremdsprachenzertifikat UNIcert® in der Stufe III (Englisch) oder Stufe II (Französisch) erwerben. Die Belegung der Kurse erfolgt über PULS (Studiumplus / Schlüsselkompetenzen).  

Weitere Informationen zu den angebotenen Lehrveranstaltungen finden Sie auf den Webseiten des Zessko:

Englisch für Studierende der Rechtswissenschaft

Französisch Schlüsselkompetenz

UNIcert® am Zessko